Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Entschädigungslose Enteignung eines landwirtschaftlichen Unternehmens - Entzug eines landwirtschaftlichen Unternehmens als eine unlautere Machenschaft - Eigentumszugriffe, die in diskriminierender Absicht vorgenommen wurden und gerade deshalb entschädigungslos geblieben ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 15.10.1998 - 3 A 1470/97
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99
Damit scheidet die Annahme einer unlauteren Machenschaft aus; denn die Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren ist nur dann als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu bewerten, wenn die Behörde damit die Absicht verfolgt hat, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 20. März 1997 BVerwG 7 C 23.96 BVerwGE 104, 186 [190]). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99
Erfaßt werden daher grundsätzlich nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den einschlägigen nicht notwendigerweise veröffentlichten Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war; denn dies war auch nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR Ausdruck einer bewußten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (grundlegend Urteil des Senats vom 24. März 1994 BVerwG 7 C 16.93 BVerwGE 95, 284 [286 f.]). - BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99
Dieser Schädigungstatbestand erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (stRspr; vgl. Urteil vom 26. September 1996 BVerwG 7 C 61.94 BVerwGE 102, 89 [90]). - BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96
Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99
Anders als das Verwaltungsgericht meint, rechtfertigen sie nicht die Qualifizierung der Entschädigungsregelung als bloßes Scheinversprechen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Senats zur Konzernverordnung, Urteil vom 27. Juni 1996 BVerwG 7 C 3.96 BVerwGE 101, 282 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83); denn der Entschädigungsanspruch blieb wenn auch bei strikter Anwendung der Antragsfrist nicht in allen Fällen tatsächlich realisierbar.
- BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 325.98
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein Vermögensverlust auf der Grundlage des …
Der Rechtssache kommt jedenfalls dadurch grundsätzliche Bedeutung zu, daß sie Gelegenheit zur Klärung der Frage gibt, ob ein Vermögensverlust auf der Grundlage des Gesetzes über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl I S. 969) in Verbindung mit der 3. Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz vom 26. September 1950 (GBl I S. 1071) eine Schädigungsmaßnahme gemäß § 1 VermG sein kann (vgl. auch die anhängigen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 43.98, BVerwG 7 C 5.99 und BVerwG 7 C 6.99).
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