Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1977 - VII C 64.75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte - Gasöl-Betriebsbeihilfe - Vertrauensschutz - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Verbilligungsbeträge - Zinsen - Zinssatz
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 01.08.1972 - 192 I 71
- BVerwG, 17.03.1977 - VII C 64.75
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Deutsche Milchkontor GmbH
Insoweit sei, was die Teilfrage des Wegfalls der Bereicherung aufgrund einer Weitergabe des Beihilfebetrags an die Abnehmer im Rahmen der Kalkulation des Beihilfeempfängers anbelange, zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall entsprechend einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17.3. 1977 - VII C 64.75 - Gasöl-Betriebsbeihilfe) ein Wegfall der Bereicherung unter Hinweis auf einen fortbestehenden Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitkonkurrenten verneint werden könne, denn es gebe vermutlich keine Konkurrenten, die Viehfutter ohne Beihilfen auf Magermilchpulverbasis herstellen. - BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84
Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, daß er an der von ihm im Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - (Buchholz 451.55 Nr. 48) vertretenen abweichenden Auffassung nicht festhält. - BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 60.78
Voraussetzungen für die Gewährung von Verbilligungsbeträgen - Nachweispflichten …
Auch die Gasöl-Betriebsbeihilfe-Verordnung-Landwirtschaft sah in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 vor, daß der Beihilfeberechtigte eine zu Unrecht gezahlte Betriebsbeihilfe auf Anforderung innerhalb der gestellten Frist zurückzuzahlen hatte (vgl. dazu Urteil des Senatsvom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - [Buchholz 451, 55 Subventionsrecht Nr. 48 = GewArch. 1977, 264 = RdL 1978, 185]).Nach der Rechtsprechung des Senats schließt § 11 Abs. 2 GVLwG - ebenso wie früher § 5 Abs. 1 Nr. 4 der Gasöl-Betriebsbeihilfe-VO-Landwirtschaft - einen Vertrauensschutz aus; die Vorschrift gibt der Behörde keinen Ermessensspielraum, sondern verpflichtet sie, zu Unrecht gewährte Verbilligungsbeträge zurückzufordern (vgl.Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 58.84
Leistungsbescheid des Dienstherrn - Anfechtungsklage - Verzugszinsen - …
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, daß er an der von ihm im Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - (Buchholz 451.55 Nr. 48) vertretenen abweichenden Auffassung nicht festhält. - BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 43.85
Zinsanspruch eines Dienstherrn gegen einen Beamten bei pflichtwidriger …
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, daß er an der von ihm im Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - (Buchholz 451.55 Nr. 48) vertretenen abweichenden Auffassung nicht festhält. - BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
Rückforderung der Gasölverbilligung - Vertrauensschutz - Herstellung von …
Der erkennende Senat hat § 11 Abs. 2 GVLwG a.F., der - entsprechend § 11 GVLwG n.F. - die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Verbilligungsbeträge vorschrieb, in seiner bisherigen Rechtsprechung als eine jeden Vertrauensschutz ausschließende Sonderregelung zu den §§ 48, 49 VwVfG angesehen (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]; ferner Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - in Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 48). - BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 220.80
Anspruch der mit Tankwagen die von ihren Mitgliedern erzeugte Milch zur Molkerei …
Der Senat hat in seinemUrteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 48) sowohl zu § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 der Gasöl-Betriebsbeihilfe-VO-Landwirtschaft als auch zu § 11 Abs. 2 GVLwG entschieden, daß diese normativen Regelungen die Anwendung des Vertrauensgrundsatzes ausschließen und der Behörde bei der Rückforderung zu Unrecht gewährter Verbilligungen kein Ermessens Spielraum eingeräumt ist. - BVerwG, 06.05.1977 - 7 B 37.77
Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes bei der Rücknahme einer zu Unrecht …
Das angefochtene Urteil weicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1977 - BVerwG VII C 64.75 - ab.
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