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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1396
BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72 (https://dejure.org/1974,1396)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1974 - VII C 66.72 (https://dejure.org/1974,1396)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1974 - VII C 66.72 (https://dejure.org/1974,1396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des Kraftfahrzeugbriefes - Rechtsfolgen für das Nichtbestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Erforderlicher Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 433
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72
    Wie ernst die damit verbundenen Aufgaben der Zulassungsstelle zu nehmen sind, zeigt weiter der Umstand, daß ihre Erfüllung eine Amtspflicht sowohl potentiell Geschädigten als auch dem Versicherer gegenüber darstellt und schuldhafte Verzögerungen zur Haftung der Behörde nach Amtshaftungsgrundsätzen führen (vgl. z.B. BVerwGE 14, 35 [38]; BGHZ 20, 53 [55 f.] und BGH, Urteil vom 22. März 1965 - III ZR 162/64 - in NJW 1965, 1524 [1525]).

    Die zwangsweise Einziehung des Kraftfahrzeugbriefes usw. und/oder die zwangsweise Entstempelung des amtlichen Kennzeichens ist im vorliegenden Fall weder vorgenommen noch - wie dies in dem in BVerwGE 14, 35 (39) [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60] entschiedenen Fall geschehen war - eingeleitet worden.

  • BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54

    Amtspflicht der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72
    Wie ernst die damit verbundenen Aufgaben der Zulassungsstelle zu nehmen sind, zeigt weiter der Umstand, daß ihre Erfüllung eine Amtspflicht sowohl potentiell Geschädigten als auch dem Versicherer gegenüber darstellt und schuldhafte Verzögerungen zur Haftung der Behörde nach Amtshaftungsgrundsätzen führen (vgl. z.B. BVerwGE 14, 35 [38]; BGHZ 20, 53 [55 f.] und BGH, Urteil vom 22. März 1965 - III ZR 162/64 - in NJW 1965, 1524 [1525]).
  • BGH, 22.03.1965 - III ZR 162/64

    Kollision eines Lastkraftwagens mit einem Personenkraftwagen - …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72
    Wie ernst die damit verbundenen Aufgaben der Zulassungsstelle zu nehmen sind, zeigt weiter der Umstand, daß ihre Erfüllung eine Amtspflicht sowohl potentiell Geschädigten als auch dem Versicherer gegenüber darstellt und schuldhafte Verzögerungen zur Haftung der Behörde nach Amtshaftungsgrundsätzen führen (vgl. z.B. BVerwGE 14, 35 [38]; BGHZ 20, 53 [55 f.] und BGH, Urteil vom 22. März 1965 - III ZR 162/64 - in NJW 1965, 1524 [1525]).
  • BVerwG, 13.06.1963 - VII CB 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72
    Der Senat hat dementsprechend bereits in seinemBeschluß vom 13. Juni 1963 - BVerwG VII CB 21.61 - (VerwRspr. 16 S. 330) entschieden, daß es für die Zulassungsstelle lediglich auf die Anzeige des Versicherers über den Wegfall des Versicherungsschutzes ankommt und daß der Fahrzeughalter sich mit seinem Versicherer auseinandersetzen muß, wenn er - zu Recht oder zu Unrecht - der Meinung ist, der Versicherungsschutz bestehe fort.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15

    Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung; …

    Es liegt auf der Hand, dass das gesetzliche Ziel, Verkehrsteilnehmer vor unversicherten Fahrzeugen zu schützen, nicht erreichbar ist, wenn die Zulassungsbehörde nach Eingang der Anzeige des Versicherers verpflichtet ist, erst durch eine Rückfrage beim Versicherer oder beim Fahrzeughalter nachzuprüfen, ob die Erlöschensanzeige zu Recht erstattet worden ist, zumal die darauf bezogenen Erkundigungen wiederum auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 ; ebenso bereits Urteil vom 29. November 1974 - 7 C 66.72 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 1 sowie Beschluss vom 24. September 1991 - 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 2 S. 2; dem folgend u.a. OVG Münster…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 E 562/14 - juris Rn. 6.; VGH München…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.18 8 - juris Rn. 23 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 12 LA 204/05 - juris Rn. 6;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 25 FZV Rn. 8).

    - offensichtliche Unrichtigkeiten enthält oder vermuten lässt (so BVerwG, Urteil vom 29. November 1974 - 7 C 66.72 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 1 S. 3), liegt hier nicht vor.

  • VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20

    Gebührenfestsetzung gegenüber Verwaltungshelfern im Zusammenhang mit der …

    "Der Senat hat im Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 66.72 - (VkBl. 1975, 192; ebenso der Bay. VGH vom 19. Juni 1978 in DÖV 1978, 852) ausgesprochen, daß auf den generalklauselartigen Auffangtatbestand der Nr. 299 (jetzt 399) GebTSt nicht zurückgegriffen werden dürfe, wenn der an sich einschlägige Tatbestand einer Tarifstelle des Gebührentarifs noch nicht erfüllt sei; er hat deshalb die Gebührenpflicht bei bloßer Androhung einer im Gebührentarif verzeichneten Maßnahme verneint.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer …

    Der Senat hatim Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 66.72 - (VkBl. 1975, 192; ebenso der Bay.VGH vom 19. Juni 1978 in DÖV 1978, 852) ausgesprochen, daß auf den generalklauselartigen Auffangtatbestand der Nr. 299 (jetzt 399) GebTSt nicht zurückgegriffen werden dürfe, wenn der an sich einschlägige Tatbestand einer Tarifstelle des Gebührentarifs noch nicht erfüllt sei; er hat deshalb die Gebührenpflicht bei bloßer Androhung einer im Gebührentarif verzeichneten Maßnahme verneint.
  • OVG Saarland, 03.02.2009 - 1 B 10/09

    Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs …

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung u. a. Urteile vom 29.11.1974 - VII C 66.72 -, Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 1, und vom 22.10.1992 - 3 C 2.90 -, BVerwGE 91, 109, mit Rücksicht auf die Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer, darauf vertrauen zu können, dass kein Kraftfahrzeug ohne den notwendigen Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, die nahezu wortgleiche Vorschrift des § 29 d Abs. 2 StVZO a. F. ausgelegt.
  • VG Koblenz, 18.10.2010 - 4 K 571/10

    Kosten der zwangsweisen Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

    Eine Pflicht des Beklagten, die Mitteilung auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen, besteht nicht, da dies dem Zweck der Vorschrift - unversicherte Fahrzeuge schnellstmöglich aus dem Verkehr zu entfernen - zuwiderliefe (vgl. BVerwG MDR 1975, 433, zu § 29c StVZO).
  • VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    "Der Senat hat im Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 66.72 - (VkBl. 1975, 192; ebenso der Bay. VGH vom 19. Juni 1978 in DÖV 1978, 852) ausgesprochen, daß auf den generalklauselartigen Auffangtatbestand der Nr. 299 (jetzt 399) GebTSt nicht zurückgegriffen werden dürfe, wenn der an sich einschlägige Tatbestand einer Tarifstelle des Gebührentarifs noch nicht erfüllt sei; er hat deshalb die Gebührenpflicht bei bloßer Androhung einer im Gebührentarif verzeichneten Maßnahme verneint.
  • VG Würzburg, 04.05.2011 - W 6 K 10.422

    Klage gegen Kostenbescheid; Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen …

    Es soll nämlich sichergestellt werden, dass Kraftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung nicht besteht, nicht am Straßenverkehr teilnehmen, und Verkehrsteilnehmer, die bei Unfällen geschädigt werden, einen Versicherungsschutz genießen (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.1974, Az.: VII C 66.72, Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 2 M 36/24

    Stilllegungsverfügung, Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO - Immissionschutzrecht

    Es versteht sich von selbst, dass die (teilweise) Befolgung eines belastenden Verwaltungsakts diesen nicht nachträglich rechtswidrig werden lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1974 - VII C 66.72 - juris Rn. 14; OVG MV…, Beschluss vom 4. April 2003 - 3 M 216/02 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 27.05.2021 - W 6 K 21.169

    Unverzügliche Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nach Anzeige des Nichtbestehens …

    Es soll nämlich sichergestellt werden, dass Kraftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung nicht besteht, nicht am Straßenverkehr teilnehmen, und Verkehrsteilnehmer, die bei Unfällen geschädigt werden, einen Versicherungsschutz genießen (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.1974 - VII C 66.72 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 1).
  • VG Augsburg, 12.11.2014 - Au 3 K 14.189

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs; Kosten der Verwaltungsvollstreckung; …

    Rn. 28 Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn im Einzelfall die Erlöschensanzeige selbst - etwa bei erkennbaren Schreibfehlern - offensichtliche Unrichtigkeiten enthält oder vermuten lässt (vgl. BVerwG, B.v. 29.11.1974 - VII C 66.72 - juris Rn. 9).
  • VG Saarlouis, 16.12.2011 - 10 K 547/11

    Gebührenfestsetzung für eingeleitete Zwangsmaßnahmen zur Außerbetriebssetzung …

  • BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Würzburg, 25.11.2014 - W 6 K 14.692

    Teilweise unzulässige Anfechtungsklage

  • VG Würzburg, 29.10.2014 - W 6 K 13.338

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung der Grundverfügung, nicht der …

  • VG Augsburg, 25.08.2014 - Au 3 K 14.516

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs; Kosten (Gebühren und Auslagen); Pflichten …

  • VG Saarlouis, 18.06.2009 - 10 K 152/09
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 125.80

    Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer Fahrtenauflage - …

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