Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück wegen Unmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 4 Abs. 1 S. 1 § 5 Abs. 1 lit. c
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß hinsichtlich Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 05.09.1994 - 2 K 47/93
- BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
In Konkretisierung dieses allgemeinen Ausschlußgrundes zählt § 5 Abs. 1 VermG Tatbestände auf, bei deren Vorliegen die Unmöglichkeit einer Rückübertragung kraft Gesetzes angeordnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - VIZ 1995, 522). - BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94
Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
Zur Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau (Parallelverfahren zu BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94). - BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94
Restitutionsausschluß nach Umbau
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
Das Wort "insbesondere" in § 5 Abs. 1 VermG bezieht sich auf § 4 Abs. 1 VermG und soll verdeutlichen, daß die Tatbestände des § 5 Abs. 1 VermG den allgemeinen Ausschlußgrund konkretisieren, ohne damit bereits den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG abschließend auszuschöpfen (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94). - BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95
Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb - …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
Denn bereits der nachhaltige Beginn einer Verwendungsmaßnahme begründet den Restitutionsausschluß, sofern - wie dies hier der Fall war - die betreffende Maßnahme weitergeführt wurde und die Ausschlußgründe bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - VIZ 1995, 714 = ZIP 1995, 1696). - VG Meiningen, 05.09.1994 - 2 K 47/93
Verwendung; Komplexer Wohnungsbau; Wohnungsbau; Grundstück
Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 5. September 1994 (VIZ 1994, 679 = ZOV 1995, 76 = ThürVBl 1995, 91) abgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: Zwar sei die Klägerin Berechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG, doch sei die Rückübertragung des Miteigentumsanteils nach § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen.
- BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur …
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - Buchholz 112 § 5 VermG Nr. 6 und - BVerwG 7 C 75.94 -) ist - ausgehend von dem gemeinsamen Zweck der Ausschlußtatbestände des § 5 Abs. 1 VermG, wonach bestimmte Veränderungen entzogener Grundstücke oder Gebäude im öffentlichen Interesse nicht mehr in Frage gestellt werden sollen - kennzeichnend für eine Verwendung von Grundstücken oder Gebäuden im komplexen Wohnungsbau, daß diese dauerhaft in eine planerische und städtebauliche Einheit eingebunden sind, welche in Umsetzung einschlägiger wohnungs- bzw. siedlungsbaulicher Vorschriften eine komplexe Vielfalt der Bebauung sowie sonstiger Nutzung aufweist; die so entstandene Einheit soll durch eine Herauslösung der zurückverlangten Grundstücke oder Gebäude nicht gefährdet oder zerstört werden. - BVerwG, 15.01.1996 - 7 B 305.95
Offene Vermögensfragen: Ausschluß der Eigentumsrückübertragung nach § 5 Abs. 1 …
Ein solcher Klärungsbedarf besteht jedoch nicht mehr, seit der Senat mit Urteilen vom 1. Dezember 1995 (BVerwG 7 C 27.94 und 7 C 75.94 - bisher nicht veröffentlicht) entschieden hat, daß bereits der nachhaltige Beginn einer Verwendungsmaßnahme den Restitutionsausschluß begründet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".