Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Beschlagnahme - Sequestration - Besatzungshoheit - Unternehmensenteignung und privat genutztes Grundstück - Sonstiges Vermögen - Enteignung eines Verstorbenen - Feststellungsantrag
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; VwGO § 86 Abs. 1 und Abs. 2
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Privatvermögen eines Unternehmensinhabers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen einer besatzungshoheitlichen Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Besatzungshoheitliche Enteigenung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 28.06.1994 - 7 A 49/93
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94
Ob der Vater des Klägers damals sämtliche in dem Befehl für die Beschlagnahme seines Vermögens vorausgesetzten Eigenschaften erfüllte, ist nicht entscheidend (vgl. auch BVerfGE 84, 90 [100 ff., 113 f.]). - BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. ausführlich BVerwGE 96, 8 [9 ff.] sowie zuletzt das Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 -) davon aus, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94
In seinem Urteil vom 24. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - (BVerwGE 96, 253) hat der erkennende Senat entschieden, daß eine Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß sich die Maßnahme gegen einen bereits Verstorbenen richtete. - BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 69.94
Enteignungsrevision
Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. ausführlich BVerwGE 96, 8 [9 ff.] sowie zuletzt das Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 -) davon aus, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
- VG Augsburg, 11.03.2014 - Au 3 K 13.582
Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint)
Hierzu gehört auch im Vorfeld der Grundrechte der Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/94 - BVerwGE 74, 234 m.w.N.).Soweit die vorgenannte Bestimmung gegen derartige grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen schützen will, kann ein öffentlich-rechtlicher Individualanspruch eines Straßenanliegers gegeben sein (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 a.a.O.; BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - DVP 2013, 220; U.v. 18.2.2002 - 11 B 00.1769 - BayVBl 2003, 80 nachgehend BVerwG, B.v. 24.06.2002 - 3 B 69/02 - NVwZ-RR 2003, 102).
Sie gibt dem Einzelnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundsätzlich) nur einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, und zwar auch dann, wenn die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen einer Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/94 - BVerwGE 74, 234).
Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen als Mittel der Lärmbekämpfung dort ausscheiden müssen, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis verbessern können, dass an anderer Stelle neue Unzuträglichkeiten auftreten, die im Ergebnis zu einer verschlechterten "Gesamtbilanz" führen (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 a.a.O.).
Diese Immissionsgrenzwerte werden, wie die Autobahndirektion zutreffend festgestellt hat, klar und erheblich unterschritten; wenngleich nicht übersehen werden darf, dass eine Überschreitung dieser Richtwerte nach der Rechtsprechung nicht erst einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO auslöst, sondern bereits die Verdichtung des Ermessens der Behörde zu einer Pflicht zum Einschreiten zur Folge haben kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/94 - BVerwGE 74, 234; BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - DVP 2013, 220).
Nach der Rechtsprechung ist aber Verkehrslärm, der von den Anliegern einer Bundesfernstraße - wie hier der Autobahn A 7 - oder auch einer Landstraße bzw. Kreisstraße wegen ihrer der Widmung entsprechenden Verkehrsbedeutung ertragen werden muss, nicht ohne weiteres in gleicher Weise den Anliegern einer Ortserschließungsstraße zumutbar (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986, 7 C 76/94 - BVerwGE 74, 234).
Derartige Besonderheiten liegen nach der Rechtsprechung etwa vor, wenn eine Ortserschließungsstraße entgegen ihrer eigentlichen Funktion zunehmend vom überörtlichen Verkehr in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, vom 4.6.1986 a.a.O.).
- BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96
Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, …
Für Enteignungen in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 7. Oktober 1949 genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 90) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwaUrteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 76.94 - ZOV 1996, 211 = VIZ 1996, 266 m.w.N.) für das Bestehen eines Zurechnungszusammenhangs, daß die Enteignung auf die Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging und sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach. - VG Schwerin, 20.11.1998 - 7 A 1236/95
Vermögensrechtlicher Rückübertragunganspruch hinsichtlich einess Hausgrundstücks; …
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- BVerwG, 19.12.2011 - 3 B 58.11
Besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschluss der verwaltungsrechtlichen …
Eine auf SMAD-Befehle gestützte Enteignung deutscher Stellen ist der Sowjetunion als seinerzeit oberster Hoheitsgewalt zurechenbar und gilt auch dann als besatzungsrechtlich oder besatzungshoheitlich im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn die Vorgaben von deutschen Stellen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet wurden (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 76.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 62 = ZOV 1996, 211; Beschluss vom 10. Juni 2009 - BVerwG 3 B 127.08 - ZOV 2009, 257 m.w.N.). - VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99
Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer …
Das gilt auch dann, wenn die deutschen Stellen die Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder willkürlich angewendet haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - 7 C 58/93 zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 76/94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 62 S. 180; BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 2000 - 7 B 211/99 - zitiert nach Juris). - VG Greifswald, 15.05.2007 - 2 A 1307/06
Vermögensrecht: Enteignung - Grundstücksrückübertragung - kein Wiederaufgreifen …
So ist es ohne Belang, ob eine Enteignungsurkunde dem früheren Eigentümer bekanntgegeben wurde und ob eine Urkunde über die Enteignungsmaßnahme überhaupt erteilt wurde (BVerwG, Urt. v. 18.01.1996 - 7 C 76/94 - VIZ 1996, S. 266). - VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03
Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung; …
Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind solche, die zwar nicht - wie die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage - auf Beschluss der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, aber auf deren Wünsche oder Anregungen zurückgingen oder sonst ihrem generellem Willen entsprachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 7 C 76/94 - VIZ 1996, 266-267; Urteil vom 13. Februar 1995 - 7 C 53/94 - VIZ 1995, 285-288). - BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99 In der Rechtsprechung (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 76.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 62 S. 180; auch BVerfGE 84, 90 [115, 122]) ist geklärt, dass Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage solche sind, die auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen.
- BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 398.95
Bezugnahme einer Beschwerde auf die Auslegung von § 1 Abs. 6 des …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß diese Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (zuletzt Urteile vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 -, VIZ 1996, 88; vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 54.94, VIZ 1996, 90; vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 -, UA S. 4 f. m.w.N. und vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 76.94 - UA S. 7 f.), und hat in seinem grundlegenden Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 (BVerwGE 96, 8 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93]) ausgesprochen, daß mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Art. 41 Abs. 1 EV zugleich die Verfassungsmäßigkeit der "inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG" feststehe. - VG Ansbach, 19.02.2021 - AN 10 K 18.01150
Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Verkehrslärmbelastung
Dazu gehört auch im Vorfeld der Grundrechte der Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/94 - BVerwGE 74, 234 m.w.N.). - BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 115.99
- BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 149.00
Rückübertragung eines Unternehmens - Enteignungen von Vermögenswerten auf …
- BVerwG, 26.04.1996 - 7 B 129.96
Sinn und Zweck des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 Buchst. a des Gesetzes …
- BVerwG, 12.09.1996 - 7 B 211.96
Vorliegen der Voraussetzungen einer Enteignung - Entfallen des …
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