Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- Wolters Kluwer
Unredlicher Erwerb - Enteignung - Rückübertragung eines Grundstückes - Grundstücksverwaltung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 3
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
- NZM 2002, 304
- NJ 2002, 328
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Das Vertrauen des Erwerbers auf den Fortbestand der erworbenen Rechte ist in einem solchen Fall nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53). - BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Ob der Gebäudeeigentümer oder Nutzungsberechtigte das Grundstück behalten darf, richtet sich allein danach, ob ein Restitutionsanspruch wegen redlichen Erwerbs ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17). - BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28; Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6). - BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28; Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6). - BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Hinzu kommen muss vielmehr, dass der sittlich anstößige Vorgang auf den späteren Erwerb ausstrahlt (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
- BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …
Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn "als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend" erscheinen lassen (stRspr: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 20). - BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; …
Deshalb genügt die bloße Kausalität eines manipulativen Handelns für einen späteren Erwerb nicht, wenn dieses nicht auch auf ihn selbst ausstrahlt und ihn sittlich anstößig erscheinen lässt (stRspr des BVerwG: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - VIZ 2002, 71 f. - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 Abs. 2 VermG vorgesehen). - BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung …
Dies ist einer manipulativen Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 50 ).
- VG Frankfurt/Oder, 27.04.2011 - 8 K 32/08
Beweislastverteilung im Vermögensrecht
Nach der Entscheidung des BVerwG 7 C 8/01 sei der Anstoß des Mieters für eine Enteignung bzw. schädigende Maßnahme als ein Indiz für dessen Unredlichkeit anzusehen.Rn. 38 Ohne Erfolg machen die Kläger unter Hinweis auf das Schreiben der Beigeladenen vom 20. Februar 1980 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2001 - 7 C 8/01 -, VIZ 2002, 343 geltend, die Beigeladenen hätten eine Grundstücksbesichtigung anderer Kaufinteressenten verhindert.
- BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03
Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke …
Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Voraussetzung für den nachfolgenden Eigentumserwerb, so indiziert dies die Anstößigkeit des Erwerbs (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15). - BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01
Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme …
Für die Annahme mangelnder Redlichkeit kommen dabei nur Umstände in Betracht, die in dem Sinne erwerbsbezogen sind, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - NZM 2002, 304). - BVerwG, 02.06.2004 - 7 B 46.04
Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur …
Soweit diese Frage einer generellen Beantwortung zugänglich ist, ist dies durch die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15), das in derselben Sache ergangen ist und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Vorinstanz geführt hatte, geschehen. - BVerwG, 09.02.2001 - 7 B 146.00
Voraussetzungen für einen unredlichen Erwerb bei Anstoß des privaten Verwalters …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 8.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht. - BVerwG, 17.10.2007 - 8 B 48.07
Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Redlichkeit des Erwerbers im …
Hinzukommen muss vielmehr, dass der sittlich anstößige Vorgang auf den späteren Erwerb ausstrahlt (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27): Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Voraussetzung für den nachfolgenden Eigentumserwerb kann die Anstößigkeit des Erwerbs ergeben (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15). - VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07
Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint); …
In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - juris; Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15, S. 50, 52; Beschl. v. 7. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 - juris;… Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27, S. 85, 89; Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 - juris;… zweifelnd, ob eine sittlich anstößige Manipulation bei Begründung eines Mietverhältnisses zur Folge haben kann, "dass der spätere Erwerb als unredlich anzusehen wäre", dagegen BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6, S. 22, 25), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 - juris …und Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - a. a. O., mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb;… VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 - juris: 15 Jahre ). - BVerwG, 19.10.2004 - 7 PKH 2.04
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines …
- VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
- BVerwG, 10.01.2005 - 8 B 79.04
- BVerwG, 12.08.2005 - 8 B 45.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern und grundsätzlicher Bedeutung …
- VG Frankfurt/Oder, 21.03.2007 - 4 K 861/00
Unredlicher Erwerb: Verweigerung des Zugangs zu einem Grundstück gegenüber dem …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.2001 - 7 B 146.00, 7 C 8.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen unredlichen Erwerb bei Anstoß des privaten Verwalters eines Grundstücks für die Enteignung eines Grundstücks
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 23.03.2000 - 1 A 1005/94
- BVerwG, 09.02.2001 - 7 B 146.00, 7 C 8.01
- BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
- VG Greifswald, 10.09.2003 - 1 A 1005/94
- BVerwG, 02.06.2004 - 7 B 46.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb; …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 7 B 146.00
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 8.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
- BVerwG, 09.02.2001 - 7 PKH 9.00
Rechtsmittel
Ihre Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wie sich aus dem Beschluss des Senats im Beschwerdeverfahren 7 B 146.00 ergibt.
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