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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.10.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3525
BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81 (https://dejure.org/1982,3525)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 7 C 81.81 (https://dejure.org/1982,3525)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 7 C 81.81 (https://dejure.org/1982,3525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - Kriterien für eine ordnungsgemäße Kapazitätsermittlung - Zulässigkeit einer normativen Normwertaufteilung im Verhältnis Vorklinik/Klinik bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
    Den die Zulassungszahl unmittelbar mitbestimmenden Eigenanteil von 1, 22 durfte der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung der KapVO III und KapVO IV um so eher für bundesrechtlich bedenkenfrei halten, als er sich als kapazitätsfreundliche Fortentwicklung des in Anwendung der KapVO II vom 23. Dezember 1975 (GBl. Ba.-W., S. 67) ermittelten, auf den quantitativen Studienplan des Westdeutschen Medizinischen Fakultätentags (WMFT-Modell) beruhenden Curricularfaktors darstellen läßt, den der erkennende Senat mit seinemUrteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - (BVerwGE 60, 25 [42 f.]) als eine mit Bundesrecht vereinbare Grundlage zur Ermittlung der Lehrnachfrage anerkannt hat.

    In diesem Recht, die hochschulspezifischen Bedingungen der Lehre durchzusetzen, liegt der Kern der aus der Wisserschaftsfreiheit resultierenden Beurteilungs- und Bewertungsprärogative der Hochschulen, die der Senat bereits für die Ausfüllung quantitativer Studienpläne anerkannt hat (BVerwGE 60, 25 [45]).

    Der bundesrechtliche Spielraum für die Bestimmung der Lehrverpflichtungen, den die Vereinbarung (auch) unter der Geltung der KapVO IV maßgeblich prägt, ist nicht überschritten (vgl. auch BVerwGE 60, 25 [51]).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
    Der Mangel an Studienplätzen in den Fächern des harten Numerus clausus ist objektives Zugangshindernis zu den Stätten der Hochschulausbildung, deren freie Wahl Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip verbürgt (BVerfGE 33, 303 [332]).

    Gerechtfertigt sind knappheitsbedingte Beschränkungen der Hochschulzulassung nur in den "Grenzen des unbedingt Erforderlichen" (BVerfGE 33, 303 [338]), deren Lage sich für den Normgeber und -anwender des Kapazitätsermittlungsrechts nicht zuletzt nach Maßgabe der Erkenntnisse bestimmt, die in der Hochschulwirklichkeit bei der Anwendung von Zulassungsbeschränkungen gewonnen werden.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
    Eine normative Normwertaufteilung im Verhältnis Vorklinik/Klinik und Eigenanteil/Fremdanteil wird durch Bundes(verfassungs)recht nicht gefordert (Beschluß des erkennenden Senats vom 18. September 1981 - BVerwG 7 N 1.79 - [DVBl. 1981, 1151 = NVwZ 1982, 104 = KMK HSCHR 1981, 900]).

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1981 (a.a.O.) erwähnt und das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits in seinem - im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1979 (DÖV 1980, 25) in Bezug genommenen - Urteil vom 13. Juni 1978 - VII 111/78 - unter Hinweis auf die Beschlüsse der ZVS-Gremien näher ausgeführt hat, ist es den Ländern nicht gelungen, in der Frage der Teilrichtwertbildung (jetzt Teilnormwertbildung) Übereinstimmung zu erzielen.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Zulassungszahlen Medizinstudium

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
    Von einer hinreichend zur Vergleichbarkeit führenden Übereinstimmung der Länder in der Festlegung der das Lehrangebot bestimmenden Regellehrverpflichtungen läßt sich aber erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1980 (BVerfGE 54, 173) sprechen, die im Ergebnis sichergestellt hat, daß auch dort, wo die Regellehrverpflichtungen nicht ohnehin in Anlehnung an die Deputate der Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 10. März 1977 im Verordnungswege geregelt worden sind (vgl. die bayerische Regellehrverpflichtungsverordnung in der Fassung der Verordnung vom 27. September 1978 - GVBl. S. 676 - und die hessische Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen der Hochschullehrer und über die Arbeitszeit der Beamten mit Lehraufgaben an einer Universität oder einer Gesamthochschule vom 29. September 1976 - GVBl. S. 400 -), entsprechend den Festlegungen jener Vereinbarung verfahren wird, die die umfassendste Zusammenfassung aller bisher gewonnenen Erfahrungswerte darstellt und einen Konsens darüber verkörpert, was von dem Expertengremium der Kultusministerkonferenz für die Hochschulen als vertretbar und zur gleichmäßigen Kapazitätsausnutzung als erforderlich angesehen wird (so BVerfGE 54, 173 [198]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
    Anders als regelmäßig in den Fällen anderweitiger (voller) Studienzulassung (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; fernerUrteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - [NJW 1980, 2772 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = KMK HSchR 1980, 214]) wird hier dem auf Vollzulassung gerichteten Klagebegehren nicht die Grundlage entzogen.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77

    GG Art 12

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
    Anders als regelmäßig in den Fällen anderweitiger (voller) Studienzulassung (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; fernerUrteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - [NJW 1980, 2772 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = KMK HSchR 1980, 214]) wird hier dem auf Vollzulassung gerichteten Klagebegehren nicht die Grundlage entzogen.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 16.84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Der erkennende Senat hat diese Folge wiederholt in Streitverfahren ausgesprochen, in denen der Studienplatzkläger in seiner anderweitigen Zulassung einen prozeßerledigenden Umstand gesehen hat (BVerwGE 56, 31 ; Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - <NJW 1980, 2772 = KMK HSchR 1980, 214 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82>; vgl. ferner Senatsurteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 81.81 - ).
  • VGH Hessen, 03.03.1993 - Kk 12 G 4041/91

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Universitätsstudium - keine Erledigung …

    Studienbewerber um einen Universitätsstudienplatz scheiden erst dann aus der Konkurrenz der Bewerber aus, wenn sie an einer anderen Universität oder an einer Bildungsstätte, die einen dem Bildungsabschluß einer Universität gleichwertigen Bildungsabschluß ermöglicht, einen Studienplatz in dem gewünschten Studiengang erhalten haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1978 -- 7 C 63.76 -- BVerwGE 56, 31 ff., 54 f., 8. Februar 1980 -- 7 C 92/77 -- NJW 1980, 2772 f., 18. Mai 1982 -- 7 C 81.81 -- Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 6, 13. Dezember 1984 -- 7 C 16, 17, 18, 21, 22 u. 23/84 -- NVwZ 1985, 573 f.).
  • VG Freiburg, 02.12.2021 - NC 9 K 3329/21

    Bildungswesen; Zulassungsbegrenzung; Hochschulzulassungsrecht; Zulassung zum 1. …

    Rn. 117 Das ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung allenfalls einmal bezüglich bestimmter technischer didaktischer Hilfsmittel, wie etwa eines Sprachlabors oder eines Videogeräts zum Vorführen eines Lehrfilms oder einer aufgezeichneten Vorlesung diskutiert und allenfalls in nur sehr begrenztem Umfang für möglich gehalten worden, nämlich nur soweit dadurch tatsächlich eine Wissensvermittlung durch einen Lehrenden "ersetzt" wurde (vgl. dazu VG Freiburg, Urt. v. 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11 - Rn. 59, juris unter Verweis auf die ansatzweise so argumentierende Entscheidung BVerwG, Urt. v. 18.5.1982 - 7 C 81.81 -, juris Rn. 12 = KMK-HSchR 1983, 766).
  • BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung zum Studium im …

    Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 107.80, BVerwG 7 C 25, 27 und 28.81 sowie BVerwG 7 C 81.81 - nicht ab.
  • BVerwG, 03.11.1982 - 7 C 20.80

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Medizin geegnüber einer Universität - …

    Das ergibt sich aus dem am gleichen Tag verkündeten Urteil des beschließenden Senats in der Sache 7 C 81.81, das in Abdrucken für die Beteiligten beigefügt ist.
  • BVerwG, 03.11.1982 - 7 C 26.80

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Medizin gegenüber einer Universität - …

    Das ergibt sich aus dem Urteil des beschließenden Senats in der am gleichen Tag verhandelten Sache BVerwG 7 C 81.81, das in Abdrucken für die Beteiligten beigefügt ist.
  • BVerwG, 03.11.1982 - 7 C 21.80

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Medizin gegenüber einer Universität - …

    Das ergibt sich aus dem am gleichen Tag verkündeten Urteil des beschließenden Senats in der Sache 7 C 81.81, das in Abdrucken für die Beteiligten beigefügt ist.
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   BVerwG, 30.10.1981 - 7 C 81.81   

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BVerwG, 30.10.1981 - 7 C 81.81 (https://dejure.org/1981,17030)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1981 - 7 C 81.81 (https://dejure.org/1981,17030)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - 7 C 81.81 (https://dejure.org/1981,17030)
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