Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99 |
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VermG § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Buchst. c
Redlicher Erwerb; Ausnutzung einer Zwangslage; materielle Beweislast für die Redlichkeit; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Unredlichkeit des Erwerbs; vernünftige Zweifel an der Redlichkeit; durch Tatsachen belegbare Zweifel; Anforderungen an die Tatsachen- ... - Judicialis
- Wolters Kluwer
Redlicher Erwerb - Ausnutzung einer Zwangslage - Materielle Beweislast für die Redlichkeit - Greifbare tatsächliche Anhaltspunkte - Unredlichkeit des Erwerbs - Vernünftige Zweifel an der Redlichkeit - Durch Tatsachen belegbare Zweifel - Anforderungen an die Tatsachen- ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Buchst. c
Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Ausreiseabsicht; Zwangslage; Rückübertragungsausschluß - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.10.1998 - 7 K 3281/96
- BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99
Papierfundstellen
- NJ 2001, 277 (Ls.)
- NJ 2001, 383
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99
Da die Unerweislichkeit von Tatsachen auch im Vermögensrecht zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ), trifft die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG grundsätzlich den Erwerber (grundlegend Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22).In einem solchen Falle kommt dann auch eine Beweislastentscheidung zum Nachteil des Erwerbers in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99
Da die Unerweislichkeit von Tatsachen auch im Vermögensrecht zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ), trifft die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG grundsätzlich den Erwerber (grundlegend Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22). - BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 - unter Berufung auf BGHZ 122, 204 ) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass den Beigeladenen eine solche Unredlichkeit vorzuwerfen wäre, falls sie die infolge seiner Ausreiseabsicht entstandene Zwangslage des Klägers dazu ausgenutzt hätten, mit ihm eine Westgeld-Abrede zu treffen, die sie von vornherein nicht vollständig erfüllen konnten oder wollten. - BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92
Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 - unter Berufung auf BGHZ 122, 204 ) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass den Beigeladenen eine solche Unredlichkeit vorzuwerfen wäre, falls sie die infolge seiner Ausreiseabsicht entstandene Zwangslage des Klägers dazu ausgenutzt hätten, mit ihm eine Westgeld-Abrede zu treffen, die sie von vornherein nicht vollständig erfüllen konnten oder wollten.
- BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00
Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche …
Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht grundsätzlich zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 und vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG trifft daher grundsätzlich den Erwerber (Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -).
Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen und - BVerwG 7 C 94.99 - …sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).
Vielmehr muss das Verwaltungsgericht prüfen, ob die Zweifel bestehen oder nicht (Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - a.a.O.).
- BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht grundsätzlich zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG trifft daher grundsätzlich den Erwerber (Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -).
Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - …sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).
- OVG Hamburg, 09.10.2023 - 6 Bf 178/22
Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung; Auslegung; Erstattung der …
Eine Auslegung nach der gegenseitigen Interessenlage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, 1 C 33.97, BVerwGE 108, 1, juris Rn. 55) und dem Sinn und Zweck der Verpflichtungserklärung gebietet jedoch, die Beweislast im Einklang mit den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will (…s. etwa BVerwG, Beschl. v. 26.6.2006, 8 B 4.06, ZOV 2006, 310, juris Rn. 8; Urt. v. 30.11.2000, 7 C 87.99, Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12, juris Rn. 12), differenziert zu verteilen:.
- VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00
VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K …
Rn. 60 Grundsätzlich geht die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht zwar zu Lasten dessen, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 und vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12), so dass die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG daher grundsätzlich den Erwerber trifft (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -, a.a.O.).Hieraus folgt, dass die materielle Beweislast nur dann den Erwerber trifft, wenn Tatsachen, die der Ausfüllung des Rechtsbegriffs der Redlichkeit dienen, nicht abschließend aufklärbar sind und wenn die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs dadurch erschüttert ist, dass jedenfalls greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit festgestellt werden können (BVerwG, Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -, a.a.O. …sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O. und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 -, Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59), die auch aus festgestellten Indizien folgen können (BVerwG, Beschl. v. 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 -, juris).
- BVerwG, 08.01.2003 - 7 B 122.02
Rückübertragung von Teilflächen eines früheren Flurstücks nach den Vorschriften …
Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch im Vermögensrecht die Unerweislichkeit von Tatsachen grundsätzlich zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12). - OVG Hamburg, 08.12.2021 - 5 Bf 385/19
Einbürgerung: Darlegungs- und Beweislast; Bedingung für die Entlassung aus der …
Insoweit trägt der Ausländer nach den allgemeinen Grundsätzen zur Beweislastverteilung ebenfalls die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen er für ihn günstige Rechtsfolgen ableiten will (…zu § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG: BVerwG, Urt. v. 30.6.2010, 5 C 9/10, BVerwGE 137, 237, juris Rn. 31;… allgemein zur Beweislastverteilung: BVerwG, Beschl. v. 26.6.2006, 8 B 4/06, ZOV 2006, 310, juris Rn. 8; Urt. v. 30.11.2000, 7 C 87/99, Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12, juris Rn. 12). - BVerwG, 26.06.2006 - 8 B 4.06 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12).
- BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04
Anforderungen an eine Nichtzulassungschwerde in Form der Grundsatz- und der …
a) Danach richtet sich die Beweislast auch im Vermögensrecht nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (vgl. Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12). - BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
Umfang der Mitwirkungspflicht von Beteiligten im Rahmen von § 31 Abs. 1 S. 1 2. …
Hinsichtlich der Erwerbsumstände durch den Beigeladenen zu 1 und seiner Ehefrau haben die Klägerinnen weder im Verwaltungsverfahren noch im Klageverfahren schlüssig Tatsachen vorgetragen, die geeignet gewesen wären, die Grundannahme der Redlichkeit zu erschüttern (BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 22; vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12 S. 42). - BVerwG, 24.03.2005 - 8 B 70.04
Materielle Beweislastentscheidung für die Beurteilung der Redlichkeit nach dem …
Wenn das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die redlichkeitsbegründenden Tatsachen nicht erwiesen sind, muss es nach dieser Rechtsprechung prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs durch das Bestehen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte, die zu vernünftigen, durch Tatsachen belegbaren, ernst zu nehmenden Zweifeln an der Redlichkeit führen, erschüttert wird; dementsprechend reicht nicht schon jede entfernt liegende Möglichkeit unredlichen Verhaltens aus, dem Erwerber die Berufung auf den Rückgabeausschlusstatbestand zu versagen (vgl. Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13). - BVerwG, 20.11.2004 - 8 B 55.04
Anforderungen an die Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer …
- BVerwG, 07.09.2004 - 7 B 108.04
Vorliegen der Voraussetzungen der Wohnraumlenkungsverordnung für einen …
- BVerwG, 16.02.2004 - 7 B 116.03
Redlicher Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts - Greifbare tatsächliche …
- BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03
Rückübertragung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz; Treuhandverwaltung …
- BVerwG, 12.11.2002 - 7 B 100.02
Divergenz aufgrund durch ein Verwaltungsgericht gestellte Anforderungen an das …
- BVerwG, 05.11.2002 - 7 B 134.02
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07
Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint); …
- VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
- BVerwG, 23.05.2001 - 7 B 15.01
Wahrnehmung mehrerer staatlicher Funktionen in der DDR als Indizwirkung für die …
- BVerwG, 19.03.2001 - 8 B 271.00
Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht - Absehen von der Vernehmung …
- BVerwG, 04.06.2003 - 7 B 41.03
Rückübertragung eines Grundstücks bei Veräußerung durch staatlichen Verwalter - …
- BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 75.01
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer …
- BVerwG, 07.11.2003 - 7 B 69.03
Anforderung an die Sachaufklärungspflicht des Gerichts - Abweichung von der …
- VG Schwerin, 17.04.2002 - 3 A 3614/97
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Redlicher Erwerb eines …
- VG Berlin, 08.03.2001 - 29 A 140.96
Rückübertragung eines Grundstücks ; Erwerb von Eigentum in redlicher Weise; Kauf …
- BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 40.01
Darlegung einer Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in prozessordnungsgemäßer …
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