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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2159
BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81 (https://dejure.org/1981,2159)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1981 - 7 CB 22.81 (https://dejure.org/1981,2159)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1981 - 7 CB 22.81 (https://dejure.org/1981,2159)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Das Berufungsgericht hat die Rüge des Klägers deshalb zu Recht unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (Verwirkung) gewürdigt, der auch im Prüfungsrecht Beachtung fordert (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - [DVBl. 1970, 928 = BayVBl. 1971, 24 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42]).
  • BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71

    Bildung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Richtig ist allerdings, daß sich rechtliche Bedenken gegen den Einsatz eines Prüfers ergeben können, wenn diesem eine Prüfungsentscheidung übertragen wird, obgleich er selbst den mit der Prüfung verbundenen Qualifikationsnachweis nicht erbracht hat (vgl. BVerwGE 45, 39 [48 f.] zu Promotion und Habilitation).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Das erweist sich u.a. an der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des beschließenden Senats in BVerwGE 31, 190 (Baulärm-Fall).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Nur dann, wenn der Prüfling Opfer einer krankheitsbedingten oder aus anderen Gründen unverschuldeten Fehleinschätzung seiner Prüfungsfähigkeit war, kann die Prüfungsunfähigkeit berücksichtigt werden (Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [DVBl. 1964, 318 = DÖV 1963, 475 = MDR 1963, 707 = JR 1964, 234 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17]).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Denn sowohl das Wesen einer Prüfung wie das Gebot gleicher Prüfungschancen verlangen, daß die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln (vgl. Beschluß des beschließenden Senats vom 2. April 1979 - BVerwG 7 B 61.79 - [DÖV 1979, 753 = ZBR 1980, 22 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 107]).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77

    Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Es ist geklärt, daß der Prüfling im Hinblick auf den das Prüfungsrecht durchdringenden Grundsatz der Chancengleichheit gehalten ist, Mängel des Prüfungsverfahrens, die sich aus einer Beeinträchtigung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere aus krankheitsbedingten Umständen, ergeben, unverzüglich zu rügen (vgl. Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [DÖV 1979, 412 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Es geht dabei nicht um perfekte Kenntnisse über die Einzelheiten oder Teilaspekte des Prüfungsstoffs, die grundsätzlich nicht jeder der Beteiligten besitzen muß (st. Rspr.; vgl. z. B. Beschluß vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - Buchholz 421.0 Nr. 149).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …

    Es besteht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kein allgemeiner Prüfungsgrundsatz, wonach nur derjenige als Prüfer in einer Prüfung tätig werden dürfte, der gerade diese Prüfung selbst abgelegt hat (vgl. Beschluß vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - (Buchholz 421.0 Nr. 149)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09

    Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW - …

    Die Gründe für die kurze Bearbeitungszeit liegen letztlich in der Sphäre des Klägers, weil dieser durch die in der Prüfungsordnung nicht vorgesehene "Zurückweisung" des Themas außerhalb des Rückgaberechts nach § 18 Abs. 2 RPO 1999 eine rechtlich unübersichtliche Situation geschaffen hat und der Zeitpunkt, zu dem er sich zur Bearbeitung des Themas entschlossen hat, für die Beklagte nicht erkennbar war, weshalb eine Äußerung des Klägers zur Bearbeitungszeit erforderlich gewesen wäre (vgl. zur Bedeutung, in wessen Sphäre der Prüfungsmangel fällt, BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 CB 22/81 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 149, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung - …

    Die Beurteilung von Prüfungen darf damit nur Personen übertragen werden, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, B. v. 18.06.1981 - 7 CB 22/81 - juris, BayVGH, B. v. 7.5..2009 - 22 ZB 09.343 - GewArch 2009, 371).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 66.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung der in der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß die Beurteilung von Prüfungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (Beschlüsse vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 149 …und vom 2. April 1979 - BVerwG 7 B 61.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 107 = DÖV 1979, 753 und Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG 7 C 9.71 - BVerwGE 45, 39).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93

    Fachprüfungsausschuß; Abiturprüfung; Fehlerhafte Besetzung; Fachprüfungsleiter; …

    Es folgt aus dem Wesen der Prüfung und ist auch im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit nicht zweifelhaft, daß die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, Beschlüsse vom 2.4. 1979 - BVerwG 7 B 61.79 - und vom 18.6. 1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 107 und 149;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl., RdNr. 394 m. w. N.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3.3. 1994 - 13 M 824/94 -); nur so ist im übrigen der dem Prüfer bei der Leistungsbewertung anerkanntermaßen zuzubilligende Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu rechtfertigen.
  • VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 162/21

    Anwesenheitspflicht; Bestimmung der Fachprüfer; Beteiligungs- und Fragerecht; …

    Sowohl das Wesen einer Prüfung als auch das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit verlangen, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln (vgl. BVerwG, B. v. 02.04.1979 - 7 B 61.79 -, BVerwG, B. v. 18.06.1981 - 7 CB 22/81 -, juris).
  • BVerwG, 20.07.1989 - 7 B 31.89

    Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung - Nichtzulassung der Revision mangels …

    In dem unter Hinweis auf eine Fundstelle zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 CB 22.81 - ist übrigens gerade dargelegt, daß es der Einholung eines medizinischen Gutachtens in jenem Verfahren nicht bedurfte.
  • VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20

    Anwesenheitspflicht; Befangenheit; fachliche Eignung; fachliche Qualifikation; …

    Sowohl das Wesen einer Prüfung als auch das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit verlangen, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.04.1979 - 7 B 61.79 -, BVerwG, Beschl. v. 18.06.1981 - 7 CB 22/81 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1987 - 22 A 908/86
    In beiden Fällen konnte der Kl., da die Reaktionspflicht auf den Bekl. übergegangen war, zunächst abwarten, wie sich die - für den Fehler verantwortliche - Prüfungsbehörde verhielt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.1981 - 7 CB 22.81, Beschl. v. 11.11.1975 - VII B 72.74, Buchholz 421.0 Nr. 68;… OVG NW, Urt. v. 30.11.1984 - 15 A 2123/83).
  • VG Düsseldorf, 05.07.2002 - 15 K 1538/01

    Anspruch auf Aufhebung einer Prüfungsentscheidung aus der Zweiten Staatsprüfung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1984 - 15 A 2123/83
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