Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Befreiung von einem gemeindlichen Anschlusszwang und Benutzungszwang an eine Wasserversorgungsanlage nach §§ 3 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wasserversorgung - Anschlußzwang - Benutzungszwang - Volksgesundheit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wasserversorgung; Anschlußzwang; Benutzungszwang; Volksgesundheit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wasserversorgung; Anschlußzwang; Benutzungszwang; Volksgesundheit
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 483
Wird zitiert von ... (29)
- VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Vorschrift nicht dazu führen, dass ein rechtmäßig angeordneter Benutzungszwang im Ergebnis leer läuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1986 - 7 CB 51.85 u.a. -, NVwZ 1986, 483). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08
Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht
Denn die Bestimmungen der AVBWasserV können nur mit der Maßgabe Anwendung finden, dass die Grundentscheidung für den Anschluss- und Benutzungszwang nicht leerläuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1986 - 7 CB 51 und 52.85 -, NVwZ 1986, 483; vom 15.07.1988 - 7 B 195.87 -, NVwZ 1988, 1126 ; vom 12.07.1991 - 7 B 17 und 18.91 -, NVwZ-RR 1992, 37 ). - VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19 Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85 und 7 CB 52.85 -, juris Rn. 4; OVG Brandenburg…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, juris Rn. 35 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - OVG 9 S 16.09 -, juris Rn. 8).
- VG Cottbus, 08.05.2020 - 6 K 902/15 Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris).
- VG Cottbus, 27.11.2019 - 6 K 2069/16
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris). - OVG Sachsen, 25.01.2011 - 4 A 598/09
Verpflichtung zur Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Vorschrift nicht dazu führen, dass ein rechtmäßig angeordneter Benutzungszwang im Ergebnis leerläuft (BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 1986 - 7 CB 52/85 - zit. nach juris). - VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 L 487/19 Für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs reicht im Übrigen die abstrakte Gefährdung des Schutzgutes im Gebiet der Kommune bzw. des Zweckverbandes aus; nicht erforderlich ist, dass sie für jedes betroffene Grundstück in gleicher Weise besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51 u. 52.85 - NVwZ 1986, 483) Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien.
- VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 975/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris). - VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 2315/17 Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris).
- VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 K 172/15
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris). - OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 711/07
Verbrauchszweck; Vollbefreiung; Teilbefreiung; Wasserbedarf; Satzung
- VG Cottbus, 19.12.2019 - 6 K 965/16
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 B 195.87
Abwasser - Volksgesundheit - Gemeinderecht - Öffentliche Wasserversorgungsanlage …
- VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 692/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
- VG Cottbus, 25.09.2009 - 7 K 923/07
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einer zentralen Abwassereinrichtung
- VG Cottbus, 30.06.2021 - 6 K 2316/17
- VG Cottbus, 05.10.2022 - 6 K 849/19
- VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 2410/17
- VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 10.01975
Wasserversorgung; Zeitlich befristete Befreiung vom Benutzungszwang
- VG Cottbus, 15.06.2023 - 6 K 1342/18
Anschlusszwang, Trinkwasserversorgung, Zwangsgeldfestsetzung
- VG Cottbus, 09.10.2014 - 6 K 696/11
Verjährung oder Verwirkung eines Anschluss- und Benutzungszwanges?
- VG Cottbus, 05.10.2023 - 6 K 912/21
Anschluss- und Benutzungszwang, Klage erfolglos, Schmutzwasserbeseitigung
- VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 975/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
- VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 692/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
- VG München, 20.01.2005 - M 10 K 04.3416
- VG Cottbus, 07.11.2024 - 6 K 1792/20
Anschluss- und Benutzungszwang, Schmutzwassersorgung, Zwangsgeldfestsetzung
- VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.251
Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen …
- VG Cottbus, 22.11.2022 - 6 K 1630/19
- VG Cottbus, 22.11.2022 - 6 K 1291/20
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