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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.10.2003 - 7 CE 03.10107 bis 7 CE 03.10150   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,63383
VGH Bayern, 27.10.2003 - 7 CE 03.10107 bis 7 CE 03.10150 (https://dejure.org/2003,63383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2003 - 7 CE 03.10107 bis 7 CE 03.10150 (https://dejure.org/2003,63383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 7 CE 03.10107 bis 7 CE 03.10150 (https://dejure.org/2003,63383)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 26.08.2011 - 7 CE 11.10712

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2011; Deputatsminderungen; …

    Sowohl diese Zuordnung als auch die grundsätzliche Entscheidung zur Einführung eines derartigen Bachelorstudiengangs sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits überprüft und rechtlich gebilligt worden (BayVGH vom 27.10.2003 Az. 7 CE 03.10107; vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003); Gründe für eine Abkehr von dieser Rechtsprechung sind weder ersichtlich noch von den Antragstellern geltend gemacht worden.".
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 7 CE 11.10288

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; …

    Sowohl diese Zuordnung als auch die grundsätzliche Entscheidung zur Einführung eines derartigen Bachelorstudiengangs sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits überprüft und rechtlich gebilligt worden (BayVGH vom 27.10.2003 Az. 7 CE 03.10107; vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003); Gründe für eine Abkehr von dieser Rechtsprechung sind weder ersichtlich noch von den Antragstellern geltend gemacht worden.".
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 7 CE 08.10627

    Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Gruppengrößen für …

    Soweit die Antragsteller allgemeine Bedenken gegen die Einrichtung des Studiengangs Biomedizin geltend machen und darin eine unzulässige Beschränkung der vorklinischen Ausbildungskapazität im Fach Humanmedizin sehen, ist auf die früheren Beschlüsse des Senats vom 20. Januar 2003 (Az. 7 CE 02.10033), vom 27. Oktober 2003 (Az. 7 CE 03.10107), vom 23. November 2006 (Az. 7 CE 06.10381), vom 5. Oktober 2007 (Az. 7 CE 07.10333) und vom 19. Oktober 2007 (Az. 7 CE 07.10334) zu verweisen, in denen die möglichen formellen und materiellen Einwände gegen diese Organisationsentscheidung der Hochschule ausführlich behandelt und im Ergebnis zurückgewiesen worden sind.
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 7 CE 08.10544

    Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2007/2008); …

    Sowohl diese Zuordnung als auch die grundsätzliche Entscheidung zur Einführung eines derartigen Bachelorstudiengangs sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits überprüft und rechtlich gebilligt worden (BayVGH vom 27.10.2003 Az. 7 CE 03.10107; vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003); Gründe für eine Abkehr von dieser Rechtsprechung sind weder ersichtlich noch von den Antragstellern geltend gemacht worden.
  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 7 CE 08.10623

    Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Deputatsverminderungen …

    Sowohl diese Zuordnung als auch die grundsätzliche Entscheidung zur Einführung eines derartigen Bachelorstudiengangs sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits überprüft und rechtlich gebilligt worden (BayVGH vom 27.10.2003 Az. 7 CE 03.10107; vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003); Gründe für eine Abkehr von dieser Rechtsprechung sind weder ersichtlich noch von den Antragstellern geltend gemacht worden.
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.10541

    Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2007/2008); Gruppengrößen für …

    Soweit die Antragsteller allgemeine Bedenken gegen die Einrichtung des Studiengangs Biomedizin geltend machen und darin eine unzulässige Beschränkung der vorklinischen Ausbildungskapazität im Fach Humanmedizin sehen, ist auf die früheren Beschlüsse des Senats vom 20. Januar 2003 (Az. 7 CE 02.10033), vom 27. Oktober 2003 (Az. 7 CE 03.10107), vom 23. November 2006 (Az. 7 CE 06.10381), vom 5. Oktober 2007 (Az. 7 CE 07.10333) und vom 19. Oktober 2007 (Az. 7 CE 07.10334) zu verweisen, in denen die möglichen formellen und materiellen Einwände gegen diese Organisationsentscheidung der Hochschule ausführlich behandelt und im Ergebnis zurückgewiesen worden sind.
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