Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2004 - 7 CE 04.2965 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 14.09.2015 - Au 3 E 15.1328
Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Erfüllung der …
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf weiteren Schulbesuch (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15;… B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3).Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (BayVGH, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15;… B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 17;… B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9/12 zum wortgleichen § 9 des damals geltenden Schulpflichtgesetzes - SchPG;… VG Augsburg, B.v. 14.7.2005 - Au 3 S 05.652 - juris Rn. 23/26).
Ausweislich seines Wortlauts ("wenn zu erwarten ist") ist i.R.v. Art. 38 Satz 2 BayEUG seitens der Schule eine Prognoseentscheidung zu treffen; im Falle von Art. 38 Satz 2 Alt. 1 BayEUG ist insoweit erforderlich, dass die von der Schule dokumentierten Vorfälle schlüssig und nachvollziehbar die Annahme tragen, dass mit dem Schulbesuch des betroffenen Schülers im 10. oder höheren Schulbesuchsjahr eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder der Ordnung des Schulbetriebs verbunden wäre (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 19/21;… VG München, B.v. 16.1.2014 - M 3 E 13.4988 - juris Rn. 37).
- VGH Bayern, 26.03.2014 - 7 CE 14.281
Freiwilliger Besuch der Mittelschule nach Ende der Vollzeitschulpflicht
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf weiteren Schulbesuch (…vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3; B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15).Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (BayVGH, B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15).
- VG München, 16.01.2014 - M 3 E 13.4988
Schulpflichtverlängerung
Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH vom 08.11.2004 Az. 7 CE 04.2965 m.w.N.).Der Beschluss der Lehrerkonferenz vom 5. Juli 2013, auf den sich der Schulleiter in seinen Schreiben vom 8. Juli 2013 und 4. September 2013 bezogen hat, ist als Empfehlung im Sinne des Art. 58 Abs. 4 Satz 2 BayEUG anzusehen (vgl. BayVGH, B. vom 27.12.2000, 7 ZE 00.3431 und B. vom 08.11.2004, 7 CE 04.2965).
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