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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.2005 - 7 CE 05.10102   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,73409
VGH Bayern, 28.04.2005 - 7 CE 05.10102 (https://dejure.org/2005,73409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2005 - 7 CE 05.10102 (https://dejure.org/2005,73409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2005 - 7 CE 05.10102 (https://dejure.org/2005,73409)
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG München, 16.02.2012 - M 3 E C 11.10887

    Tiermedizin; 1. Fachsemester; Wintersemester 2011/2012; Berechnung des …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 03.02.2015 - M 3 K 12.5330

    Kein Anhaltspunkt für in die Kapazitätsberechnung einzubeziehende …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 12.03.2013 - M 3 E 12.4892

    Tiermedizin; Wintersemester 2012/13; Antrag auf Zulassung in das 5. Fachsemester; …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 28.02.2013 - M 3 E 12.4910

    Alternative Berechnung der Zulassungszahl auf der Grundlage des CAp-Wertes der …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10354

    1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität der Berichte aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 10.03.2015 - M 3 E C 14.10405

    LMU München; Tiermedizin, 1. Fachsemester, Wintersemester 2014/2015; keine inner- …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH, B. v. 28.4.2005 - Az. 7 CE 05.10102 -).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München, B. v. 14.12.2009 - M 3 E 09.4909 - ; BayVGH, B. v. 28.4.2005 - 7 CE 05.10102 - ).

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4657

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der pauschale Krankenversorgungsabzug in Höhe von 30 % rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO zuletzt ausdrücklich BayVGH vom 28.4.2005 Az. 7 CE 05.10102, S. 9; BayVGH vom 31.3.2004 Az. 7 CE 04.10725 u.a.; BayVGH vom 7.8.2003 Az. 7 CE 03.10023 u.a., BayVGH vom 7.5.2002 Az. 7 CE 02.10001 u.a.; BayVGH vom 10.10.2000 Az. 7 ZE 00.10046).

    Diese normative Vorgabe hält die angegriffene Kapazitätsberechnung mit einem CNW von 7, 5377 ein (vgl. ständige Rechtsprechung BayVGH vom 28.4.2005 Az. 7 CE 05.10102 mit Verweis auf BayVGH vom 13.3.1995 Az. 7 CE 94.10183 u.a.).

  • VG München, 04.02.2014 - M 3 E C 13.10379

    Tiermedizin; Wintersemester 2013/14; Antrag auf Zulassung in das 1. Fachsemester; …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4695

    Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.3934

    Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 3., hilfsweise …

    Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

    Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).

  • VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4684

    Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise …

  • VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10353

    1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf Zulassung außerhalb und …

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5317

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5154

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4838

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres -im …

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4789

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5005

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …

  • VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1223

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 5. Fachsemester; im Sommersemester 2008 an …

  • VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1816

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 4. Fachsemester; hilfsweise niedrigeres …

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5190

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …

  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 7 CE 09.10087

    Tiermedizin LMU München (Wintersemester 2008/2009); Wegfall einer bisher "fiktiv" …

  • VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …

  • VG München, 14.12.2009 - M 3 E 09.4909

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin (abgelehnt); 3. Fachsemester (und …

  • VG München, 18.05.2009 - M 3 E 09.2174

    Zulassung zum Studium Zahnmedizin (zunächst Humanmedizin); 1. Fachsemester; im …

  • VG München, 18.05.2009 - M 3 E 09.2177

    Zulassung zum Studium Zahnmedizin (zunächst Humanmedizin); Zulassungszahlsatzung; …

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 7 CE 11.10111

    LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2010/2011; Lehrverpflichtung; …

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 7 CE 11.10114

    LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2010/2011; Lehrverpflichtung; …

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