Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.04.2005 - 7 CE 05.10102 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (27)
- VG München, 16.02.2012 - M 3 E C 11.10887
Tiermedizin; 1. Fachsemester; Wintersemester 2011/2012; Berechnung des …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 03.02.2015 - M 3 K 12.5330
Kein Anhaltspunkt für in die Kapazitätsberechnung einzubeziehende …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 12.03.2013 - M 3 E 12.4892
Tiermedizin; Wintersemester 2012/13; Antrag auf Zulassung in das 5. Fachsemester; …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 28.02.2013 - M 3 E 12.4910
Alternative Berechnung der Zulassungszahl auf der Grundlage des CAp-Wertes der …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10354
1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf außerkapazitäre Zulassung
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität der Berichte aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 10.03.2015 - M 3 E C 14.10405
LMU München; Tiermedizin, 1. Fachsemester, Wintersemester 2014/2015; keine inner- …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH, B. v. 28.4.2005 - Az. 7 CE 05.10102 -).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München, B. v. 14.12.2009 - M 3 E 09.4909 - ; BayVGH, B. v. 28.4.2005 - 7 CE 05.10102 - ).
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4657
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der pauschale Krankenversorgungsabzug in Höhe von 30 % rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO zuletzt ausdrücklich BayVGH vom 28.4.2005 Az. 7 CE 05.10102, S. 9; BayVGH vom 31.3.2004 Az. 7 CE 04.10725 u.a.; BayVGH vom 7.8.2003 Az. 7 CE 03.10023 u.a., BayVGH vom 7.5.2002 Az. 7 CE 02.10001 u.a.; BayVGH vom 10.10.2000 Az. 7 ZE 00.10046).Diese normative Vorgabe hält die angegriffene Kapazitätsberechnung mit einem CNW von 7, 5377 ein (vgl. ständige Rechtsprechung BayVGH vom 28.4.2005 Az. 7 CE 05.10102 mit Verweis auf BayVGH vom 13.3.1995 Az. 7 CE 94.10183 u.a.).
- VG München, 04.02.2014 - M 3 E C 13.10379
Tiermedizin; Wintersemester 2013/14; Antrag auf Zulassung in das 1. Fachsemester; …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4695
Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.3934
Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 3., hilfsweise …
Bei der Normierung des Krankenversorgungsabzugs in Höhe von 30 % wurde gegenüber dem in früheren empirischen Untersuchungen an tierärztlichen Fakultäten festgestellten Umfang der für Krankenversorgung und Diagnostik erbrachten Dienstleistungen in Höhe von mehr als 40 % der Jahresarbeitszeit des wissenschaftlichen Lehrpersonals ein erheblicher Puffer vorgesehen, durch den mögliche Ungenauigkeiten oder eine mangelnde Aktualität des Berichts aufgefangen werden (BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).Eine Korrektur des 30 %igen Krankenversorgungsabzugs im Wege richterlicher Notkompetenz wird daher in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit derjenigen des BayVGH nicht für erforderlich gehalten (z.B. VG München vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909; BayVGH vom 28.4.2005, Az. 7 CE 05.10102).
- VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4684
Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise …
- VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10353
1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf Zulassung außerhalb und …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5317
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5154
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4838
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres -im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4789
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5005
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1223
Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 5. Fachsemester; im Sommersemester 2008 an …
- VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1816
Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 4. Fachsemester; hilfsweise niedrigeres …
- VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5190
Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im …
- VGH Bayern, 14.05.2009 - 7 CE 09.10087
Tiermedizin LMU München (Wintersemester 2008/2009); Wegfall einer bisher "fiktiv" …
- VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …
- VG München, 14.12.2009 - M 3 E 09.4909
Zulassung zum Studium der Tiermedizin (abgelehnt); 3. Fachsemester (und …
- VG München, 18.05.2009 - M 3 E 09.2174
Zulassung zum Studium Zahnmedizin (zunächst Humanmedizin); 1. Fachsemester; im …
- VG München, 18.05.2009 - M 3 E 09.2177
Zulassung zum Studium Zahnmedizin (zunächst Humanmedizin); Zulassungszahlsatzung; …
- VGH Bayern, 25.05.2011 - 7 CE 11.10111
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2010/2011; Lehrverpflichtung; …
- VGH Bayern, 25.05.2011 - 7 CE 11.10114
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2010/2011; Lehrverpflichtung; …
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