Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.06.2007 - 7 CE 07.10004, 7 CE 07.10005, 7 CE 07.10006, 7 CE 07.10009, 7 CE 07.10010 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Eine nachprüfbare Begründung ist erforderlich (im Einzelnen dazu OVG NdS, B. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 - juris; BayVGH, B. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, juris, und B. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10004 -, juris).Dabei spielt hier auch eine Rolle, dass die Stellenumwandlung zwar nicht auf Haushaltsvorgaben zur Mitteleinsparung oder Richtlinien des Ministeriums beruht, jedoch die Umstrukturierung offensichtlich nicht einem planmäßigen Kapazitätsabbau dient und im Übrigen mit hier lediglich 2 SWS Deputatsreduktion nur zu einem relativ geringen Verlust von allenfalls zwei Studienplätzen führt (so auch die Argumentation des BayVGH, B. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10004 -, juris Rdnr. 7; anders hingegen zu einem Kapazitätsabbau von 35, 5 SWS BayVGH, B. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, juris, Rdnr.9).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - 3 M 152/10
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010); …
Im Übrigen berücksichtigt die Antragsgegnerin bei ihrer Argumentation nicht den Umstand, dass die ausbildungs- und prüfungsrechtliche Trennung von vorklinischem und klinischem Abschnitt bei der Zahnmedizin im Unterschied zur Humanmedizin kapazitätsrechtlich keine Rolle spielt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.06.2007 - 7 CE 07.10004 u.a., juris). - VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 16 E 08.10108
Zahnmedizin SS 2008
Die Kammer ist deshalb, wie bereits in den zu den Studienjahren 2005/2006 (B. v. 2. Februar 2006, AN 16 E 05.10459 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 29.08.2006, Az. 7 CE 06.10431) und 2006/2007 (B. v. 20. Dezember 2006, AN 16 E 06.10573 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 20.06.2007, Az. 7 CE 07.10004 u.a.) ergangenen Entscheidungen zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss dieser besonderen Umstände dadurch am sinnvollsten minimiert wird, dass die Schwundentwicklung unter Einbeziehung der "problematischen" Übergänge über einen Zeitraum von 10 Semestern (d. h. bereits ab dem WS 2000/2001) in die Berechnung einbezogen wird, was einen - gegenüber dem Studienjahr 2006/2007 mit 0, 9018 nahezu unveränderten - Schwundausgleichsfaktor von 0, 9021 ergibt.
- VG Ansbach, 10.01.2008 - AN 16 E 07.10339
Zahnmedizin WS 2007/2008
Die Kammer ist deshalb, wie bereits in den zu den Studienjahren 2005/2006 (B. v. 2. Februar 2006, AN 16 E 05.10459 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 29.08.2006, Az. 7 CE 06.10431) und 2006/2007 (B. v. 20. Dezember 2006, AN 16 E 06.10573 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 20.06.2007, Az. 7 CE 07.10004 u.a.) ergangenen Entscheidungen zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss dieser besonderen Umstände dadurch am sinnvollsten minimiert wird, dass die Schwundentwicklung unter Einbeziehung der "problematischen" Übergänge über einen Zeitraum von 10 Semestern (d. h. bereits ab dem WS 2000/2001) in die Berechnung einbezogen wird, was einen - gegenüber dem Studienjahr 2006/2007 mit 0, 9018 nahezu unveränderten - Schwundausgleichsfaktor von 0, 9021 ergibt. - VG Ansbach, 16.05.2008 - AN 16 E 08.10207
Zahnmedizin SS 2008
Die Kammer ist deshalb, wie bereits in den zu den Studienjahren 2005/2006 (B. v. 2. Februar 2006, AN 16 E 05.10459 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 29.08.2006, Az. 7 CE 06.10431) und 2006/2007 (B. v. 20. Dezember 2006, AN 16 E 06.10573 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 20.06.2007, Az. 7 CE 07.10004 u.a.) ergangenen Entscheidungen zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss dieser besonderen Umstände dadurch am sinnvollsten minimiert wird, dass die Schwundentwicklung unter Einbeziehung der "problematischen" Übergänge über einen Zeitraum von 10 Semestern (d.h. bereits ab dem WS 2000/2001) in die Berechnung einbezogen wird, was einen - gegenüber dem Studienjahr 2006/2007 mit 0, 9018 nahezu unveränderten - Schwundausgleichsfaktor von 0, 9021 ergibt. - VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 16 E 09.10004
Zahnmedizin SS 2009
Die Kammer ist deshalb in den zu den Studienjahren 2005/2006 (B. v. 2. Februar 2006, AN 16 E 05.10459 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 29.08.2006, Az. 7 CE 06.10431) und 2006/2007 (B. v. 20. Dezember 2006, AN 16 E 06.10573 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 20.06.2007, Az. 7 CE 07.10004 u.a.) und 2007/2008 (B. v. 10. Januar 2008, Az. AN 16 E 07.10197) ergangenen Entscheidungen zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss dieser besonderen Umstände dadurch am sinnvollsten minimiert wird, dass die Schwundentwicklung unter Einbeziehung der "problematischen" Übergänge über einen Zeitraum von 10 Semestern in die Berechnung einbezogen wird. - VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 16 E 09.10102
Zahnmedizin SS 2009
Die Kammer ist deshalb in den zu den Studienjahren 2005/2006 (B. v. 2. Februar 2006, AN 16 E 05.10459 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 29.08.2006, Az. 7 CE 06.10431) und 2006/2007 (B. v. 20. Dezember 2006, AN 16 E 06.10573 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 20.06.2007, Az. 7 CE 07.10004 u.a.) und 2007/2008 (B. v. 10. Januar 2008, Az. AN 16 E 07.10197) ergangenen Entscheidungen zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss dieser besonderen Umstände dadurch am sinnvollsten minimiert wird, dass die Schwundentwicklung unter Einbeziehung der "problematischen" Übergänge über einen Zeitraum von 10 Semestern in die Berechnung einbezogen wird. - VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 16 E 08.10490
Zahnmedizin WS 2008/2009
Die Kammer ist deshalb in den zu den Studienjahren 2005/2006 (B. v. 2. Februar 2006, AN 16 E 05.10459 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 29.08.2006, Az. 7 CE 06.10431) und 2006/2007 (B. v. 20. Dezember 2006, AN 16 E 06.10573 u.a.; die dagegen eingelegten Beschwerden hatten, soweit sie sich nicht anderweitig erledigten, keinen Erfolg; vgl. BayVGH, u. a. B. v. 20.06.2007, Az. 7 CE 07.10004 u.a.) und 2007/2008 (B. v. 10. Januar 2008, Az. AN 16 E 07.10197) ergangenen Entscheidungen zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss dieser besonderen Umstände dadurch am sinnvollsten minimiert wird, dass die Schwundentwicklung unter Einbeziehung der "problematischen" Übergänge über einen Zeitraum von 10 Semestern in die Berechnung einbezogen wird.
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