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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10206, 7 CE 07.10208, 7 CE 07.10209, 7 CE 07.10210, 7 CE 07.10211   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,76575
VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10206, 7 CE 07.10208, 7 CE 07.10209, 7 CE 07.10210, 7 CE 07.10211 (https://dejure.org/2007,76575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2007 - 7 CE 07.10206, 7 CE 07.10208, 7 CE 07.10209, 7 CE 07.10210, 7 CE 07.10211 (https://dejure.org/2007,76575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 7 CE 07.10206, 7 CE 07.10208, 7 CE 07.10209, 7 CE 07.10210, 7 CE 07.10211 (https://dejure.org/2007,76575)
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Wird zitiert von ... (37)

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…s. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris Landtext Rdnr. 5 m. w. N.; Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Solche allgemeinen Vorgaben und Zielsetzungen können aber im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer wie hier dem Studiengang der Humanmedizin für sich allein noch keine pauschalen Stellenkürzungen rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr auch hier am Ende des Entscheidungsprozesses eine Abwägung der konkret für und gegen die beabsichtigten Stellenstreichungen sprechenden Gründe (Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, a. a. O. m. w. N.).

    Denn ein derartiger Dokumentationsmangel führt, da es sich bei den strittigen Einsparmaßnahmen um Verwaltungsinterna handelt, die keiner förmlichen Begründungs- oder Protokollierungspflicht unterliegen, nicht bereits als solcher zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, juris Langtext Rdnr. 10).

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10472

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung" …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Rn. 26 Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10120

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Rn. 28 Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10511

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Rn. 29 Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10177

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Rn. 27 Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10482

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung" …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10150

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10343

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Rn. 21 Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10329

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Erforderlich ist danach nicht nur die Darlegung sachlicher Gründe für die getroffene Maßnahme, sondern auch eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Belangen der Studienplatzbewerber und den übrigen in Forschung, Lehre und Studium betroffenen Belangen (BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 526; BayVGH vom 15.10.2001 Az. 7 CE 01.10005; vom 12.7.2007 Az. 7 CE 07.10206).

    Ob dies hier der Fall war, geht aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervor, da diese - trotz entsprechender Hinweise in der Senatsentscheidung vom 12. Juli 2007 (a.a.O.) - weder ein Gesamtkonzept für den Stellenabbau im Fach Humanmedizin noch eine Auflistung aller im fraglichen Zeitraum für einen Einzug prinzipiell in Frage kommenden Stellen enthalten.

    Auch zu diesem Aspekt, der ebenfalls schon in der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2007 (Az. 7 CE 07.10206) angesprochen wurde, finden sich in den von der LMU vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 keinerlei Ausführungen.

    Rn. 29 Die beiden punktuellen Anstiege der Bestandszahlen lassen sich plausibel nur durch die Tatsache erklären, dass im Frühjahr 2006 aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (z. B. Az. M 3 E L 05.20086) dauerhaft 130 zusätzliche Studienplätze und im Juli 2007 aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Az. 7 CE 07.10206) 38 zusätzliche Studienplätze vergeben wurden.

  • VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10426

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10347

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau …

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10208

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10520

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen …

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig …

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2010 - 19 A 3316/08

    Verfahrensfehler bei der Durchführung eines Losverfahrens aufgrund einer Vergabe …

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum …

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10218

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau …

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10332

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung" …

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin …

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1648

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1684

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1608

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1993

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1893

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.2029

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1728

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1498

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • VG Leipzig, 23.08.2017 - 2 K 634/16
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2012 - 2 NB 37/12

    Ordnungsgemäße Kapazitätsberechnung der Studienplätze für den Studiengang …

  • VG Leipzig, 01.02.2016 - 2 L 769/15
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