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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,85463
VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608 (https://dejure.org/2008,85463)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2008 - 7 CE 08.10608 (https://dejure.org/2008,85463)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2008 - 7 CE 08.10608 (https://dejure.org/2008,85463)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); Zugangszeitpunkt bei Zustellung durch Empfangsbekenntnis; immatrikulationsunabhängiger "Prüfungsschwund"; Maßgeblichkeit der formellen Semesterzugehörigkeit; kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; Einvernehmen der Fakultät zu ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07

    Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Bettenstation einer nuklearmedizinischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Mit der Vorschrift wird, wie das Bundesverfassungsgericht zu einer vergleichbaren Vorschrift des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts ausgeführt hat, die Wissenschaftsfreiheit gegenüber dem verselbständigten Universitätsklinikum organisatorisch gesichert und damit gewährleistet, dass die Professorinnen und Professoren des betroffenen Fachbereichs auf alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen des Universitätsklinikums Einfluss ausüben können (BVerfG vom 27.11.2007 NVwZ-RR 2008, 217/218; vom 11.11.2002 NVwZ 2003, 600/601 m.w.N.).

    Die Einvernehmenserteilung setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Fakultätsrat seiner gesetzlich begründeten materiellen Mitentscheidungskompetenz bewusst war und dass er die geplante Maßnahme anhand der spezifischen Bedürfnisse und Interessen der Fakultät - vor allem mit Blick auf die erforderliche Mittelausstattung für die medizinische Forschung und Lehre (BVerfG vom 27.11.2007 NVwZ-RR 2008, 217/218) - einer eigenständigen Bewertung unterzogen hat.

  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10596

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig zum Studium der Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München im 1. Fachsemester nach den Verhältnissen des Sommersemesters 2008 diejenigen Antragsteller bzw. Antragstellerinnen zuzulassen, die in einem von der LMU bis zum 15. September 2008 durchzuführenden gemeinsamen Losverfahren, an dem die Antragsteller der vorliegenden Verfahren sowie der weiteren Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10593, 7 CE 08.10594, 7 CE 08.10596 und 7 CE 08.10597 zu beteiligen sind, einen der Rangplätze 1 bis 3 erzielen und die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.

    Da diese bisher unbesetzten Plätze nicht für alle Antragsteller der vorliegenden Verfahren ausreichen und überdies die Antragsteller in den gleichzeitig anhängigen Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10593, 7 CE 08.10594, 7 CE 08.10596 und 7 CE 08.10597 ebenfalls mit Erfolg die Rechtswidrigkeit der Stellenverlagerung geltend gemacht haben, kann die nachträgliche Vergabe der im Sommersemester 2008 noch freien Studienplätze nur im Wege eines Losverfahrens erfolgen.

  • VGH Bayern, 22.08.2008 - 7 CE 08.10593

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig zum Studium der Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München im 1. Fachsemester nach den Verhältnissen des Sommersemesters 2008 diejenigen Antragsteller bzw. Antragstellerinnen zuzulassen, die in einem von der LMU bis zum 15. September 2008 durchzuführenden gemeinsamen Losverfahren, an dem die Antragsteller der vorliegenden Verfahren sowie der weiteren Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10593, 7 CE 08.10594, 7 CE 08.10596 und 7 CE 08.10597 zu beteiligen sind, einen der Rangplätze 1 bis 3 erzielen und die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.

    Da diese bisher unbesetzten Plätze nicht für alle Antragsteller der vorliegenden Verfahren ausreichen und überdies die Antragsteller in den gleichzeitig anhängigen Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10593, 7 CE 08.10594, 7 CE 08.10596 und 7 CE 08.10597 ebenfalls mit Erfolg die Rechtswidrigkeit der Stellenverlagerung geltend gemacht haben, kann die nachträgliche Vergabe der im Sommersemester 2008 noch freien Studienplätze nur im Wege eines Losverfahrens erfolgen.

  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01

    Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Mit der Vorschrift wird, wie das Bundesverfassungsgericht zu einer vergleichbaren Vorschrift des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts ausgeführt hat, die Wissenschaftsfreiheit gegenüber dem verselbständigten Universitätsklinikum organisatorisch gesichert und damit gewährleistet, dass die Professorinnen und Professoren des betroffenen Fachbereichs auf alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen des Universitätsklinikums Einfluss ausüben können (BVerfG vom 27.11.2007 NVwZ-RR 2008, 217/218; vom 11.11.2002 NVwZ 2003, 600/601 m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 54/04

    Zustellung; Empfangsbekenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Nachdem es bei der vereinfachten Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 174 ZPO) nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs in der Kanzlei ankommt, sondern auf den Zeitpunkt, an welchem der Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück als zugestellt angenommen hat (BGH vom 15.7.1998 NJW-RR 1998, 1442; BVerwG vom 7.5.2002 Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 20; BFH vom 25.1.2005 BFH/NV 2005, 1572), kommt hier als Fristbeginn jedenfalls kein früherer Tag in Betracht als der 2. Juli 2008, an dem laut anwaltlicher Versicherung vom 7. August 2008 der Bevollmächtigte der Antragsteller nach der Rückkehr von einer mehrwöchigen Urlaubsreise von den am 11. Juni 2008 versandten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts erstmals persönlich Kenntnis genommen und sogleich die Beschwerden eingelegt hat.
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Nachdem es bei der vereinfachten Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 174 ZPO) nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs in der Kanzlei ankommt, sondern auf den Zeitpunkt, an welchem der Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück als zugestellt angenommen hat (BGH vom 15.7.1998 NJW-RR 1998, 1442; BVerwG vom 7.5.2002 Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 20;… BFH vom 25.1.2005 BFH/NV 2005, 1572), kommt hier als Fristbeginn jedenfalls kein früherer Tag in Betracht als der 2. Juli 2008, an dem laut anwaltlicher Versicherung vom 7. August 2008 der Bevollmächtigte der Antragsteller nach der Rückkehr von einer mehrwöchigen Urlaubsreise von den am 11. Juni 2008 versandten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts erstmals persönlich Kenntnis genommen und sogleich die Beschwerden eingelegt hat.
  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    aa) Diese Entscheidung, die der im Bayerischen Universitätsklinikagesetz zum Ausdruck kommenden verstärkten Ausrichtung an ökonomischen Erfordernissen Rechnung tragen soll (dazu näher BayVGH vom 14.7.2008 Az. 7 CE 08.10015), ist zwar entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht ermessensfehlerhaft wegen unzureichender Beachtung von rechtlichen Bindungen aufgrund des Hochschulpakts 2020.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10025

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608
    Der genannte Pakt vermittelt weder individuelle Ansprüche auf Schaffung oder Beibehaltung von Ausbildungskapazitäten in einzelnen Studienfächern noch ergeben sich daraus zusätzliche (Abwägungs-) Pflichten bei Organisationsmaßnahmen im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer (BayVGH vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025).
  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10596

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; …

    Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig zum Studium der Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München im 1. Fachsemester nach den Verhältnissen des Sommersemesters 2008 diejenigen Antragsteller bzw. Antragstellerinnen zuzulassen, die in einem von der LMU bis zum 15. September 2008 durchzuführenden gemeinsamen Losverfahren, an dem die Antragsteller der vorliegenden Verfahren sowie der weiteren Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10593, 7 CE 08.10594, 7 CE 08.10598, 7 CE 08.10599, 7 CE 08.10601, 7 CE 08.10602, 7 CE 08.10603, 7 CE 08.10604, 7 CE 08.10606, 7 CE 08.10607, 7 CE 08.10608 und 7 CE 08.10609 zu beteiligen sind, einen der Rangplätze 1 bis 3 erzielen und die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.

    Da diese bisher unbesetzten Plätze nicht für alle Antragsteller der vorliegenden Verfahren ausreichen und überdies die Antragsteller in den gleichzeitig anhängigen Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10593, 7 CE 08.10594, 7 CE 08.10598, 7 CE 08.10599, 7 CE 08.10601, 7 CE 08.10602, 7 CE 08.10603, 7 CE 08.10604, 7 CE 08.10606, 7 CE 08.10607, 7 CE 08.10608 und 7 CE 08.10609 ebenfalls mit Erfolg die Rechtswidrigkeit der Stellenverlagerung geltend gemacht haben, kann die nachträgliche Vergabe der im Sommersemester 2008 noch freien Studienplätze nur im Wege eines Losverfahrens erfolgen.

  • VGH Bayern, 22.08.2008 - 7 CE 08.10593

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; …

    Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig zum Studium der Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München im 1. Fachsemester nach den Verhältnissen des Sommersemesters 2008 diejenigen Antragsteller bzw. Antragstellerinnen zuzulassen, die in einem von der LMU bis zum 15. September 2008 durchzuführenden gemeinsamen Losverfahren, an dem die Antragsteller der vorliegenden Verfahren sowie der weiteren Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10596, 7 CE 08.10597, 7 CE 08.10598, 7 CE 08.10599, 7 CE 08.10601, 7 CE 08.10602, 7 CE 08.10603, 7 CE 08.10604, 7 CE 08.10606, 7 CE 08.10607, 7 CE 08.10608 und 7 CE 08.10609 zu beteiligen sind, einen der Rangplätze 1 bis 3 erzielen und die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.

    Nachdem die Antragsteller in den gleichzeitig anhängigen Beschwerdeverfahren Az. 7 CE 08.10596, 7 CE 08.10597, 7 CE 08.10598, 7 CE 08.10599, 7 CE 08.10601, 7 CE 08.10602, 7 CE 08.10603, 7 CE 08.10604, 7 CE 08.10606, 7 CE 08.10607, 7 CE 08.10608 und 7 CE 08.10609 ebenfalls mit Erfolg die Rechtswidrigkeit der Stellenverlagerung geltend gemacht haben, kann die nachträgliche Vergabe der im Sommersemester 2008 noch freien Studienplätze nur im Wege eines Losverfahrens erfolgen.

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