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| VGH Bayern, 11.08.2008 - 7 CE 08.10616, 7 CE 08.10617, 7 CE 08.10618, 7 CE 08.10619, 7 CE 08.10620 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26)
- VGH Bayern, 26.08.2011 - 7 CE 11.10712
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2011; Deputatsminderungen; …
Rn. 17 "Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Gleiches gilt bezüglich der zur Betreuung technischer Großgeräte erfolgten (partiellen) Freistellungen von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS), zu denen der Senat insbesondere in seinem Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich Stellung genommen hat.
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass sich die Verhältnisse insoweit gegenüber dem Studienjahr 2007/2008 geändert haben könnten, für das die Universität den - nur von den drei vorklinischen Instituten in geeigneter Weise zu erbringenden - Dienstleistungsbedarf der nicht zugeordneten Studiengänge umfassend und schlüssig dargelegt hat (vgl. BayVGH vom 11.8.2008 Az. 7 CE 08.10616 u.a.).
Rn. 27 bb) Der Senat hat des Weiteren in seiner Entscheidung vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a. RdNr. 18) zur Zuordnung des Studiengangs Biomedizin (B.Sc.) zur Lehreinheit ausgeführt:.
- VGH Bayern, 26.07.2011 - 7 CE 11.10288
Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; …
Rn. 17 "Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Gleiches gilt bezüglich der zur Betreuung technischer Großgeräte erfolgten (partiellen) Freistellungen von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS), zu denen der Senat insbesondere in seinem Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich Stellung genommen hat.
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass sich die Verhältnisse insoweit gegenüber dem Studienjahr 2007/2008 geändert haben könnten, für das die Universität den - nur von den drei vorklinischen Instituten in geeigneter Weise zu erbringenden - Dienstleistungsbedarf der nicht zugeordneten Studiengänge umfassend und schlüssig dargelegt hat (vgl. BayVGH vom 11.8.2008 Az. 7 CE 08.10616 u.a.).
Rn. 27 bb) Der Senat hat des Weiteren in seiner Entscheidung vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a. RdNr. 18) zur Zuordnung des Studiengangs Biomedizin (B.Sc.) zur Lehreinheit ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13
Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …
Dass hier eine Quantifizierung zwingend durch eine mit Außenwirkung ausgestattete Norm erfolgen muss, lässt sich nicht feststellen (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, DÖV 2010, 44 Ls. 6; BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2009 - 7 CE 09.10044 -, Juris, vom 17.10.2008 - 7 CE 08.10627 u.a. -, Juris, vom 11.08.2008 - 7 CE 08.10616 u.a. -, Juris, und vom 25.07.2005 - 7 CE 05.10069 u.a. -, Juris).
- VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 CE 10.10146
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2009/2010)
Rn. 12 Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Gleiches gilt bezüglich der zur Betreuung technischer Großgeräte erfolgten (partiellen) Freistellungen von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS), zu denen der Senat insbesondere in seinem Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich Stellung genommen hat.
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass sich die Verhältnisse insoweit gegenüber dem Studienjahr 2007/2008 geändert haben könnten, für das die Universität den - nur von den drei vorklinischen Instituten in geeigneter Weise zu erbringenden - Dienstleistungsbedarf der nicht zugeordneten Studiengänge umfassend und schlüssig dargelegt hat (vgl. BayVGH vom 11.8.2008 Az. 7 CE 08.10616 u.a.).
Die schon vor einigen Jahren getroffene und seitdem inhaltlich nicht mehr revidierte oder modifizierte Entscheidung zugunsten der Einrichtung eines (der Lehreinheit Medizin Vorklinik zugeordneten) Bachelorstudiengangs Biomedizin hat der Senat bereits in früheren Jahren mehrmals kapazitätsrechtlich geprüft und gebilligt, so dass darauf mangels neuer Erkenntnisse verwiesen werden kann (vgl. BayVGH vom 11.8.2008 Az. 7 CE 08.10616 u.a.).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12
Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an …
Dass hier eine Quantifizierung zwingend durch eine mit Außenwirkung ausgestattete Norm erfolgen muss, lässt sich nicht feststellen (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, DÖV 2010, 44 Ls. 6; BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2009 - 7 CE 09.10044 -, Juris, vom 17.10.2008 - 7 CE 08.10627 u.a. -, Juris, vom 11.08.2008 - 7 CE 08.10616 u.a. -, Juris, und vom 25.07.2005 - 7 CE 05.10069 u.a. -, Juris). - VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10068
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2008/2009); Übermittlung der …
Wie der Senat bereits in seiner von den Antragstellern zitierten Entscheidung vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Dass die Betreuung technischer Großgeräte eine partielle Freistellung von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS) rechtfertigt, hat der Senat in der bereits erwähnten Entscheidung vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich begründet.
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass sich die Verhältnisse insoweit gegenüber dem vorangegangenen Studienjahr 2007/2008 geändert haben könnten, für das die Universität den - nur von den drei vorklinischen Instituten qualifiziert zu erbringenden - Dienstleistungsbedarf der nicht zugeordneten Studiengänge umfassend und schlüssig dargelegt hat (vgl. BayVGH vom 11.8.2008 Az. 7 CE 08.10616 u.a.).
- VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …
Rn. 20 "Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen. - VGH Bayern, 27.11.2013 - 7 CE 13.10354
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2013; Überbuchung; …
Rn. 24 "Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Gleiches gilt bezüglich der zur Betreuung technischer Großgeräte erfolgten (partiellen) Freistellungen von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS), zu denen der Senat insbesondere in seinem Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich Stellung genommen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12
Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …
Eine derartige normative Quantifizierung des Dienstleistungsabzugs wird von der Rechtsprechung überwiegend als rechtlich nicht geboten betrachtet (Hess.VGH, Beschluss vom 26.04.2013 - 6 B 10145/13 -, Juris und Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, DÖV 2010, 44 Ls. 6; BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2009 - 7 CE 09.10044 -, Juris, vom 17.10.2008 - 7 CE 08.10627 u.a. -, Juris, vom 11.08.2008 - 7 CE 08.10616 u.a. - Juris und vom 25.07.2005 - 7 CE 05.10069 u.a. - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.09.2010 - 1 M 210/09 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 05.06.1997 - 13 C 46/96 -, Juris; Nds.OVG, Beschlüsse vom 10.12.2010 - 2 NB 199/10 -, Juris und vom 09.07.2002 - 10 NB 61/02 -, Juris;… a.A. Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rn. 455). - VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10181
Einsatz klinischen Lehrpersonals in der vorklinischen Ausbildung
Rn. 18 "Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Gleiches gilt bezüglich der zur Betreuung technischer Großgeräte erfolgten (partiellen) Freistellungen von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS), zu denen der Senat insbesondere in seinem Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich Stellung genommen hat.
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Einsatz klinischen Lehrpersonals in der vorklinischen Ausbildung
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10180
Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Lehrverpflichtung; …
- VGH Bayern, 28.09.2011 - 7 CE 11.10711
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2011; Deputatsminderungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1501/14
Rechnerische Methode bei der Kapazitätsermittlung
- VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 3 E 17.10019
Vorläufige Zulassung zum Studium - Erschöpfung der Aufnahmekapazität
- VGH Bayern, 12.02.2014 - 7 ZB 13.10357
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2010; wissenschaftliche …
- VGH Bayern, 17.10.2008 - 7 CE 08.10627
Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Gruppengrößen für …
- VGH Bayern, 29.09.2008 - 7 CE 08.10610
Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Auswahlverfahren der …
- VGH Bayern, 21.07.2017 - 7 CE 17.10036
Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium wegen fehlender Aufnahmekapazität
- VGH Bayern, 01.07.2009 - 7 CE 09.10044
Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); abweichende Personalangaben im …
- VG Bayreuth, 16.12.2016 - B 3 E 16.10016
Erfolgreicher Eilantrag - Zulassung zum Studium der Psychologie
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 3 M 250/11
Studienzulassung Medizin; Kapazitätserschöpfung
- VG Bayreuth, 16.12.2016 - B 3 E 16.10026
Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie
- VGH Bayern, 03.07.2009 - 7 CE 09.10046
Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); kassenfinanzierte …
- VG Bayreuth, 21.12.2015 - B 3 E 15.10004
Zulassung zum Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
- VG Bayreuth, 21.12.2015 - B 3 E 15.10024
Berechnung der Aufnahmekapazität von Studiengängen
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