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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73227
VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047 (https://dejure.org/2009,73227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2009 - 7 CE 09.10047 (https://dejure.org/2009,73227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 7 CE 09.10047 (https://dejure.org/2009,73227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); ambulanter und stationärer Krankenversorgungsabzug; Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Klinikärzte; Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken; Gutachten der "Projektgruppe Zahnmedizin" vom 21. November 1995; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 13 C 9/09

    Erforderlichkeit einer Verringerung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs von …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047
    Nachdem eine weitere Sachaufklärung diesbezüglich allenfalls in einem Hauptsacheverfahren möglich wäre, kann und muss der vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des früheren Gutachtens festgelegte, notwendigerweise pauschalierende Abzugswert von 30% bis auf weiteres der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a. m.w.N.; OVG NW vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09).).
  • VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047
    Nachdem eine weitere Sachaufklärung diesbezüglich allenfalls in einem Hauptsacheverfahren möglich wäre, kann und muss der vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des früheren Gutachtens festgelegte, notwendigerweise pauschalierende Abzugswert von 30% bis auf weiteres der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a. m.w.N.; OVG NW vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09).).
  • VG Sigmaringen, 07.05.2009 - NC 6 K 273/09

    Berechnung der Aufnahmekapazität des Studiengangs Zahnmedizin SS 2009

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047
    Erst recht lässt sich das Maß einer solchen Reduzierung weder exakt berechnen noch auf einer objektiv gesicherter Zahlengrundlage auch nur schätzen (vgl. VG Sigmaringen vom 7.5.2009 Az. NC 6 K 273/09).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von …

    Rn. 26 Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (BayVGH vom 30.6.2009 Az. 7 CE 09.10047 und vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10527 ), müssen die nach den geltenden Kapazitätsbestimmungen errechneten Abzüge für die (ambulante und stationäre) Krankenversorgung auch dann nicht vermindert werden, wenn einige der derzeit in der Zahnklinik beschäftigten Lehrkräfte aufgrund einer nichtmedizinischen Ausbildung bzw. einer fehlenden Approbation als Arzt oder Zahnarzt tatsächlich nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden können.
  • VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10538

    Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Sommersemester 2009); Schwundquote; …

    bb) Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt hat (B. vom 30.6.2009 Az. 7 CE 09.10047 u.a.), müssen die nach den geltenden Kapazitätsbestimmungen errechneten Abzüge für die (ambulante und stationäre) Krankenversorgung auch dann nicht vermindert werden, wenn einige der derzeit in der Zahnklinik beschäftigten Lehrkräfte aufgrund einer nichtmedizinischen Ausbildung bzw. einer fehlenden Approbation als Arzt oder Zahnarzt tatsächlich nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden können.
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 7 CE 10.10134

    Tabelle B4 des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung

    Im Übrigen geben die in den genannten Schriftsätzen enthaltenen allgemeinen Ausführungen keinen Anlass zu einer rechtlichen Neubewertung der Vorschriften des § 46 Abs. 3 HZV im Fach Zahnmedizin, wie der Senat bereits in einer Reihe neuerer Entscheidungen eingehend dargelegt hat (BayVGH vom 30.6.2009 Az. 7 CE 09.10047 u.a., vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10551 u.a. vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10538 u.a., vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075; vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 u.a.).
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