Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zahnmedizin Regensburg (Sommersemester 2009); Pauschalabzug für die ambulante Krankenversorgung; Gutachten der "Projektgruppe Zahnmedizin" vom 21. November 1995; Krankenversorgungsabzug für Personal ohne zahnärztliche Ausbildung; Schwundquote; "Prüfungsschwund" wegen ...
- Judicialis
HZV § 45 Abs. 1; ; HZV § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c; ; HZV § 51 Abs. 3 Nr. 3; ; HZV § 53
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren): Zahnmedizin Regensburg (Sommersemester 2009); Pauschalabzug für die ambulante Krankenversorgung; Gutachten der "Projektgruppe ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 1 E 09.10025
- VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Nachdem eine weitere Sachaufklärung diesbezüglich allenfalls in einem Hauptsacheverfahren möglich wäre, kann und muss der vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des früheren Gutachtens festgelegte, notwendigerweise pauschalierende Abzugswert von 30% bis auf weiteres der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a. m.w.N.; OVG NW vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09).)." .Nachträgliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse lassen daher, sofern sie innerhalb einer bestimmten Schwankungsbreite verbleiben, die normative Regelung noch nicht rechtswidrig werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a.; OVG Berlin-Bbg. vom 24.8.2009 Az. 5 NC 10.09 ).
Zuletzt wurde dazu im Beschluss vom 23. März 2009 (Az. 7 CE 09.10003) in Bezug auf die UR u. a. Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Die gegen diese ständige Rechtsprechung des Senats und anderer Gerichte (vgl. zuletzt OVG Berlin-Bbg. vom 24.8.2009 a.a.O. m.w.N.) erhobenen Einwände der Antragsteller in den vorliegenden Beschwerdeverfahren können nicht überzeugen.Die Abweichung ist nicht so signifikant, dass sie als Extremfall einer Verzerrung der Schwundprognose im Sinne der jüngsten Rechtsprechung des Senats (B. vom 24.8.2009 Az. 7 CE 09.10352 u.a.) und damit als korrekturbedürftig angesehen werden müsste.
- VGH Bayern, 21.07.2009 - 7 CE 09.10096
Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2008/2009); Stellenverlagerung in die …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Der Senat hat die gegen diese Vorschrift erhobenen grundsätzlichen Bedenken bereits in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10096) zum Studium der Zahnmedizin an der Ludwigs-Maximilians-Universität München im Wintersemester 2008/2009 zurückgewiesen und dazu u. a. Folgendes ausgeführt:.Im Übrigen hat der Senat zuletzt in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2009 (a.a.O.) und vom 24. August 2009 (…a.a.O.) ausgeführt, dass die Festsetzung des Lehrdeputats der Akademischen Oberräte auf Zeit in § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) nicht keinen Einwänden begegnet.
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10025
Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Bis zur endgültigen Aufgabe des Studiums durch Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel ist das Nichtbestehen von Prüfungen kein kapazitätserhöhendes Kriterium (vgl. BayVGH vom 29.8.2006 Az. 7 CE 06.10431, vom 15.6.2007 Az. 7 CE 07.10098, vom 10.9.2007 Az. 7 CE 07.10299, vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025 und vom 26.8.2008 Az. 7 CE 08.10598; desgl.Soweit die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller gegen den vom Verwaltungsgericht insoweit angeführten Gesichtspunkt der Studiengebühren (s. auch BayVGH vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025) einwenden, dass der Studentenstatus und damit die weitere Immatrikulation auch finanzielle Vorteile habe (Kindergeld, Ortszuschlag für Eltern im öffentlichen Dienst, sonstige finanzielle Vergünstigungen und steuerliche Vorteile), ergibt sich daraus nicht, dass das Nichtbestehen der Vorprüfung bei der Berechnung der Schwundquote wie ein Studienabbruch behandelt werden müsste.
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Für den Senat besteht hiernach - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur hinreichenden Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts (vgl. BVerfG vom 31.3.2004 NVwZ 2004, 1112) - gegenwärtig keine Veranlassung, die Richtigkeit der empirischen Annahmen, die der normativen Festsetzung des Krankenversorgungsabzugs zugrunde liegen, im Rahmen kapazitätsrechtlicher Eilverfahren in Frage zu stellen und etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, das in Umfang und Genauigkeit nicht hinter dem Gutachten der Projektgruppe vom 21. November 1995 zurückbleiben dürfte, den aktuellen Anteil der Krankenversorgungsaufgaben an der Gesamttätigkeit des zahnmedizinischen Lehrpersonals im Freistaat Bayern zu ermitteln. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 13 C 9/09
Erforderlichkeit einer Verringerung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs von …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Nachdem eine weitere Sachaufklärung diesbezüglich allenfalls in einem Hauptsacheverfahren möglich wäre, kann und muss der vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des früheren Gutachtens festgelegte, notwendigerweise pauschalierende Abzugswert von 30% bis auf weiteres der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a. m.w.N.; OVG NW vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09).)." . - VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10598
Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); Zugangszeitpunkt bei Zustellung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Bis zur endgültigen Aufgabe des Studiums durch Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel ist das Nichtbestehen von Prüfungen kein kapazitätserhöhendes Kriterium (vgl. BayVGH vom 29.8.2006 Az. 7 CE 06.10431, vom 15.6.2007 Az. 7 CE 07.10098, vom 10.9.2007 Az. 7 CE 07.10299, vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025 und vom 26.8.2008 Az. 7 CE 08.10598; desgl. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07
Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
OVG Saarl vom 13.6.2007 Az. 3 B 194/07.NC u.a. ). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2009 - 5 NC 10.09
Hochschulzulassung; Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2008/2009; 1. …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Nachträgliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse lassen daher, sofern sie innerhalb einer bestimmten Schwankungsbreite verbleiben, die normative Regelung noch nicht rechtswidrig werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a.; OVG Berlin-Bbg. vom 24.8.2009 Az. 5 NC 10.09 ). - VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047
Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); ambulanter und stationärer …
Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
bb) Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt hat (B. vom 30.6.2009 Az. 7 CE 09.10047 u.a.), müssten die nach den geltenden Kapazitätsbestimmungen errechneten Abzüge für die (ambulante und stationäre) Krankenversorgung auch dann nicht vermindert werden, wenn einige der derzeit in der Zahnklinik beschäftigten Lehrkräfte aufgrund einer nichtmedizinischen Ausbildung bzw. einer fehlenden Approbation als Arzt oder Zahnarzt tatsächlich nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden könnten. - VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2009); ambulanter Krankenversorgungsabzug; …
- VG Sigmaringen, 07.05.2009 - NC 6 K 273/09
Berechnung der Aufnahmekapazität des Studiengangs Zahnmedizin SS 2009
- VGH Bayern, 29.08.2006 - 7 CE 06.10431
- VGH Bayern, 15.06.2007 - 7 CE 07.10098
- VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von …
Rn. 24 Mit dem Pauschalabzug in Höhe von 30 % für die ambulante Krankenversorgung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c HZV hat sich der Senat ebenfalls bereits mehrfach befasst und die hiergegen erhobenen grundsätzlichen Bedenken stets zurückgewiesen (zuletzt BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003, vom 21.7.2009 Az. 7 CE 09.10096, vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10551 und 7 CE 09.10560 und vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10527; ebenso OVG NRW vom 4.2.2009 Az. 13 C 4/09 und vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09 ).Rn. 26 Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (BayVGH vom 30.6.2009 Az. 7 CE 09.10047 und vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10527 ), müssen die nach den geltenden Kapazitätsbestimmungen errechneten Abzüge für die (ambulante und stationäre) Krankenversorgung auch dann nicht vermindert werden, wenn einige der derzeit in der Zahnklinik beschäftigten Lehrkräfte aufgrund einer nichtmedizinischen Ausbildung bzw. einer fehlenden Approbation als Arzt oder Zahnarzt tatsächlich nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden können.
Der Senat hat in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Entscheidungen dargelegt, dass es für die semesterbezogenen Bestandsstatistiken im Studiengang Zahnmedizin unerheblich ist, ob die betreffenden Studierenden (des 5. oder eines höheren Fachsemesters) die zahnärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben oder nicht, solange die betreffenden Studenten immatrikuliert bleiben (BayVGH vom 23. März 2009 Az. 7 CE 09.10003 und vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10527 ).
- OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09
Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum …
Der auf die Krankenversorgungsaufgaben entfallende Anteil steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Länge der Arbeitszeiten, sondern bemisst sich nach dem relativen zeitlichen Aufwand, der für die einzelnen Dienstaufgaben in der täglichen Praxis anfällt (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 15).Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang die Vermutung äußert, die Anzahl der tagesbelegten Betten in den Zahnkliniken sinke kontinuierlich ab, sodass der auf die Patientenbetreuung entfallende Anteil der Arbeitszeit der Zahnärzte abnehme, ist ihm entgegenzuhalten, dass eher - worauf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, a. a. O.) - zu vermuten ist, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringert.
Hieran hält der Senat in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 3.5.2010 - 7 CE 10.10094 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 12 f. - Beschl. v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris Langtext Rdnr. 23 f. - Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 7 ff.;… Beschl. v. 21.7.2009 - 7 CE 09.10112 -, juris Langtext Rdnr. 27 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris Langtext Rdnr. 12 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.1.2010 - 13 C 407/09 -, juris Langtext Rdnr. 5) fest.
An dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinem (das Wintersemester 2007/2008 für den Studiengang Zahnmedizin betreffenden) Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 NB 247/08 u. a. - und zuletzt in seinem Beschluss vom 25.Februar 2010 - 2 NB 115/09 u. a. - (Studiengang Tiermedizin der Tierärztlichen Hochschule Hannover) bekräftigt hat, hält er auch unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragstellers nach erneuter Prüfung fest und wird in dieser Sichtweise durch die jüngere Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10 ff.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.8.2009 - 5 NC 10.09 -, juris Langtext Rdnr. 8; Beschl. v. 4.11.2009 - 5 NC 26.09 -, juris Langtext Rdnr. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2009 - NC 2 B 421/08 -, SächsVBl.
- OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 2 NB 104/11
Vorläufige Zuteilung eines auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkten …
Selbst wenn die Annahme zutrifft, dass bei einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit, einer im Wesentlichen gleichbleibenden oder gar sinkenden Anzahl der Patienten sowie der weiteren von der Antragstellerin zu 3. angeführten Umstände der Anteil der Wochenarbeitszeit der Ärzte, der auf die Krankenversorgung entfällt, absinkt (dagegen etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris), zwingt dies nicht ohne Weiteres zu einem Abweichen von dem Pauschalwert von 30 v. H. bzw. 28 v. H. Denn die Wochenarbeitszeit stellt lediglich einen Teilaspekt bei der Berechnung dieses Parameters dar, dessen Veränderung um nicht einmal 10 v. H. unter Berücksichtigung des genannten weiten Gestaltungsspielraums des Verordnungsgebers nicht notwendigerweise zu einem geänderten Gesamtergebnis führen muss (Senat, Beschl. v. 10.12.2010 - 2 NB 199/10 u. a. -).Außerdem steht der auf die Krankenversorgungsaufgaben entfallende Anteil in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Länge der Arbeitszeiten, sondern bemisst sich nach dem relativen zeitlichen Aufwand, der für die einzelnen Dienstaufgaben in der täglichen Praxis anfällt (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 15 zu dem Parameter von 30 v. H.).
Vielmehr ist - worauf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u.a. -, a. a. O.) - im Gegenteil eher zu vermuten, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringert.".
Hieran hält der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Obergerichte (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.4.2011 - 7 CE 10.10402 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 13; Beschl. v. 3.5.2010 - 7 CE 10.10094 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 12 f.; Beschl. v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris Langtext Rdnr. 23 f.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 7 ff.; Beschl. v. 21.7.2009 - 7 CE 09.10112 -, juris Langtext Rdnr. 27 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris Langtext Rdnr. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.3.2011 - 13 C 11/11 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 4 ff. - Beschl. v. 26.1.2010 - 13 C 407/09 -, juris Langtext Rdnr. 5; nunmehr - in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschl. v. 24.3.2009 - 6 B 10123/09.
- OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010
Der auf die Krankenversorgungsaufgaben entfallende Anteil steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Länge der Arbeitszeiten, sondern bemisst sich nach dem relativen zeitlichen Aufwand, der für die einzelnen Dienstaufgaben in der täglichen Praxis anfällt (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 15).Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang die Vermutung äußert, die Anzahl der tagesbelegten Betten in den Zahnkliniken sinke kontinuierlich ab, sodass der auf die Patientenbetreuung entfallende Anteil der Arbeitszeit der Zahnärzte abnehme, ist ihm entgegenzuhalten, dass eher - worauf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, a. a. O.) - zu vermuten ist, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringert.".
Hieran hält der Senat in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 3.5.2010 - 7 CE 10.10094 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 12 f. - Beschl. v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris Langtext Rdnr. 23 f. - Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 7 ff.;… Beschl. v. 21.7.2009 - 7 CE 09.10112 -, juris Langtext Rdnr. 27 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris Langtext Rdnr. 12 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.1.2010 - 13 C 407/09 -, juris Langtext Rdnr. 5) fest.
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10
Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der …
Selbst wenn die Annahme zutrifft, dass bei einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit, einer im Wesentlichen gleichbleibenden oder gar sinkenden Anzahl der Patienten sowie der weiteren von der Antragstellerin zu 3. angeführten Umstände der Anteil der Wochenarbeitszeit der Ärzte, der auf die Krankenversorgung entfällt, absinkt (dagegen etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris), zwingt dies nicht ohne Weiteres zu einem Abweichen von dem Pauschalwert von 30 v. H. bzw. 28 v. H. Denn die Wochenarbeitszeit stellt lediglich einen Teilaspekt bei der Berechnung dieses Parameters dar, dessen Veränderung um nicht einmal 10 v. H. unter Berücksichtigung des genannten weiten Gestaltungsspielraums des Verordnungsgebers nicht notwendigerweise zu einem geänderten Gesamtergebnis führen muss (Senat, Beschl. v. 10.12.2010 - 2 NB 199/10 u. a. -).Außerdem steht der auf die Krankenversorgungsaufgaben entfallende Anteil in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Länge der Arbeitszeiten, sondern bemisst sich nach dem relativen zeitlichen Aufwand, der für die einzelnen Dienstaufgaben in der täglichen Praxis anfällt (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 15 zu dem Parameter von 30 v. H.).
Vielmehr ist - worauf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u.a. -, a. a. O.) - im Gegenteil eher zu vermuten, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringert (Senat, Beschl. v. 10.12.2010 - 2 NB 199/10 u. a. - vgl. zum Vorstehenden allgemein auch jeweils zum Abzug von 30 v. H.: Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.4.2011 - 7 CE 10.10402 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 13; Beschl. v. 3.5.2010 - 7 CE 10.10094 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 12 f.; Beschl. v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris Langtext Rdnr. 23 f.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 7 ff.; Beschl. v. 21.7.2009 - 7 CE 09.10112 -, juris Langtext Rdnr. 27 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris Langtext Rdnr. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.3.2011 - 13 C 11/11 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 4 ff. - Beschl. v. 26.1.2010 - 13 C 407/09 -, juris Langtext Rdnr. 5; a. A. lediglich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24.3.2009 - 6 B 10123/09.
- OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer …
Der auf die Krankenversorgungsaufgaben entfallende Anteil steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Länge der Arbeitszeiten, sondern bemisst sich nach dem relativen zeitlichen Aufwand, der für die einzelnen Dienstaufgaben in der täglichen Praxis anfällt (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 15).Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang die Vermutung äußert, die Anzahl der tagesbelegten Betten in den Zahnkliniken sinke kontinuierlich ab, sodass der auf die Patientenbetreuung entfallende Anteil der Arbeitszeit der Zahnärzte abnehme, ist ihm entgegenzuhalten, dass eher - worauf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, a. a. O.) - zu vermuten ist, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringert.
An dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinem (das Wintersemester 2007/2008 für den Studiengang Zahnmedizin betreffenden) Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 NB 247/08 u. a. - und zuletzt in seinem Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 NB 115/09 u. a. - (Studiengang Tiermedizin der Tierärztlichen Hochschule Hannover) bekräftigt hat, hält er auch unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragstellers nach erneuter Prüfung fest und wird in dieser Sichtweise durch die jüngere Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10 ff.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.8.2009 - 5 NC 10.09 -, juris Langtext Rdnr. 8; Beschl. v. 4.11.2009 - 5 NC 26.09 -, juris Langtext Rdnr. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2009 - NC 2 B 421/08 -, SächsVBl.
- VGH Bayern, 28.04.2011 - 7 CE 10.10402
Zahnmedizin ... (Wintersemester 2010/2011); Krankenversorgungsabzug für Personal …
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Schwundfaktor nicht deshalb korrigiert werden muss, weil einige Studenten in höheren Fachsemestern aus welchen Gründen auch immer ihr Studium zwar nicht mehr betreiben, aber noch immatrikuliert bleiben (BayVGH vom 23. März 2009 Az. 7 CE 09.10003, vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10551, vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10527 und vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075 ; ebenso OVG Berlin-Bbg. vom 19.7.2010 Az. OVG 5 NC 1.10 und NdsOVG vom 29.10.2010 Az. 2 NB 388.09 ). - VG Regensburg, 16.12.2014 - RO 1 Z 14.10057
Kein Recht auf außerkapazitären Zugang zum Studium der Zahnmedizin
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Berechnungsmethoden beim stationären Krankenversorgungsabzug (lineares Abzugsverfahren) und beim ambulanten (pauschale Minderung des Lehrdeputats) sowie auf ggf. zurückgehende Anzahl tagesbelegter Betten hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bisher keine durchgreifenden Bedenken geäußert (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2008, 7 CE 08.10094 und 10101 u.a.; v. 1.10.2009, 7 CE 09.10527 u.a.). - VG Regensburg, 16.06.2015 - RO 1 E Z 15.10036
Antrag auf vorläufigen Zulassung zum Studium wegen Nichtausschöpfung von …
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Berechnungsmethoden beim stationären Krankenversorgungsabzug (lineares Abzugsverfahren) und beim ambulanten (pauschale Minderung des Lehrdeputats) sowie auf ggf. zurückgehende Anzahl tagesbelegter Betten hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bisher keine durchgreifenden Bedenken geäußert (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2008, 7 CE 08.10094 und 10101 u.a.; v. 1.10.2009, 7 CE 09.10527 u.a.).
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