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| VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2009); ambulanter Krankenversorgungsabzug; Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Klinikärzte; Gutachten der "Projektgruppe Zahnmedizin" vom 21. November 1995; "Prüfungsschwund" wegen Nichtbestehens der zahnärztlichen Vorprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Nachdem eine weitere Sachaufklärung diesbezüglich allenfalls in einem Hauptsacheverfahren möglich wäre, kann und muss der vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des früheren Gutachtens festgelegte, notwendigerweise pauschalierende Abzugswert von 30% bis auf weiteres der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a. m.w.N.; OVG NW vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09).).".Nachträgliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse lassen daher, sofern sie innerhalb einer bestimmten Schwankungsbreite verbleiben, die normative Regelung noch nicht rechtswidrig werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a.).
Zuletzt wurde dazu im Beschluss vom 23. März 2009 (Az. 7 CE 09.10003) in Bezug auf die Universität Regensburg (UR) u. a. Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10025
Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Bis zur endgültigen Aufgabe des Studiums durch Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel ist das Nichtbestehen von Prüfungen kein kapazitätserhöhendes Kriterium (vgl. BayVGH vom 29.8.2006 Az. 7 CE 06.10431, vom 15.6.2007 Az. 7 CE 07.10098, vom 10.9.2007 Az. 7 CE 07.10299, vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025 und vom 26.8.2008 Az. 7 CE 08.10598; desgl.Soweit die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller gegen den vom Verwaltungsgericht insoweit angeführten Gesichtspunkt der Studiengebühren (s. auch BayVGH vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025) einwenden, dass der Studentenstatus und damit die weitere Immatrikulation auch finanzielle Vorteile habe (Kindergeld, Ortszuschlag für Eltern im öffentlichen Dienst, sonstige finanzielle Vergünstigungen und steuerliche Vorteile), ergibt sich daraus nicht, dass das Nichtbestehen der Vorprüfung bei der Berechnung der Schwundquote wie ein Studienabbruch behandelt werden müsste.
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Rn. 16 Für den Senat besteht hiernach - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur hinreichenden Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts (vgl. BVerfG vom 31.3.2004 NVwZ 2004, 1112) - gegenwärtig keine Veranlassung, die Richtigkeit der empirischen Annahmen, die der normativen Festsetzung des Krankenversorgungsabzugs zugrunde liegen, im Rahmen kapazitätsrechtlicher Eilverfahren in Frage zu stellen und etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, das in Umfang und Genauigkeit nicht hinter dem Gutachten der Projektgruppe vom 21. November 1995 zurückbleiben dürfte, den aktuellen Anteil der Krankenversorgungsaufgaben an der Gesamttätigkeit des zahnmedizinischen Lehrpersonals im Freistaat Bayern zu ermitteln.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 13 C 9/09
Erforderlichkeit einer Verringerung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Nachdem eine weitere Sachaufklärung diesbezüglich allenfalls in einem Hauptsacheverfahren möglich wäre, kann und muss der vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des früheren Gutachtens festgelegte, notwendigerweise pauschalierende Abzugswert von 30% bis auf weiteres der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003 u.a. m.w.N.; OVG NW vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09).).". - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07
Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
OVG Saarl vom 13.6.2007 Az. 3 B 194/07.NC u.a. ). - VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10598
Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); Zugangszeitpunkt bei Zustellung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Bis zur endgültigen Aufgabe des Studiums durch Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel ist das Nichtbestehen von Prüfungen kein kapazitätserhöhendes Kriterium (vgl. BayVGH vom 29.8.2006 Az. 7 CE 06.10431, vom 15.6.2007 Az. 7 CE 07.10098, vom 10.9.2007 Az. 7 CE 07.10299, vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025 und vom 26.8.2008 Az. 7 CE 08.10598; desgl. - VGH Bayern, 30.06.2009 - 7 CE 09.10047
Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); ambulanter und stationärer …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Rn. 17 Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt hat (B. vom 30.6.2009 Az. 7 CE 09.10047 u.a.), müssten die nach den geltenden Kapazitätsbestimmungen errechneten Abzüge für die (ambulante und stationäre) Krankenversorgung auch dann nicht vermindert werden, wenn einige der derzeit in der Zahnklinik beschäftigten Lehrkräfte aufgrund einer nichtmedizinischen Ausbildung bzw. einer fehlenden Approbation als Arzt oder Zahnarzt tatsächlich nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden könnten. - VGH Bayern, 21.07.2009 - 7 CE 09.10096
Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2008/2009); Stellenverlagerung in die …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Der Senat hat die gegen diese Vorschrift erhobenen grundsätzlichen Bedenken bereits in seiner zum Wintersemester 2008/2009 ergangenen Entscheidung vom 21. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10096) zurückgewiesen und dazu u. a. Folgendes ausgeführt:. - VG Sigmaringen, 07.05.2009 - NC 6 K 273/09
Berechnung der Aufnahmekapazität des Studiengangs Zahnmedizin SS 2009
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Erst recht lässt sich das Maß einer solchen Reduzierung weder exakt berechnen noch auf einer objektiv gesicherter Zahlengrundlage auch nur schätzen (vgl. VG Sigmaringen vom 7.5.2009 Az. NC 6 K 273/09). - VGH Bayern, 29.08.2006 - 7 CE 06.10431
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Bis zur endgültigen Aufgabe des Studiums durch Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel ist das Nichtbestehen von Prüfungen kein kapazitätserhöhendes Kriterium (vgl. BayVGH vom 29.8.2006 Az. 7 CE 06.10431, vom 15.6.2007 Az. 7 CE 07.10098, vom 10.9.2007 Az. 7 CE 07.10299, vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10025 und vom 26.8.2008 Az. 7 CE 08.10598; desgl. - VGH Bayern, 15.06.2007 - 7 CE 07.10098
- VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von …
Der Senat hat hierzu bereits in seinen Beschlüssen vom 21. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10096 ) und vom 28. September 2009 (Az. 7 CE 09.10551 und 7 CE 09.10560 ) darauf hingewiesen, dass nach der genannten Regelung ohnehin nur für Beamte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Arbeitszeit von 42 Stunden gilt, während vom Beginn des 51. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres lediglich 41 Stunden und ab Beginn des 61. Lebensjahres wie bisher 40 Stunden vorgesehen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AzV n.F.).Rn. 24 Mit dem Pauschalabzug in Höhe von 30 % für die ambulante Krankenversorgung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c HZV hat sich der Senat ebenfalls bereits mehrfach befasst und die hiergegen erhobenen grundsätzlichen Bedenken stets zurückgewiesen (zuletzt BayVGH vom 23.3.2009 Az. 7 CE 09.10003, vom 21.7.2009 Az. 7 CE 09.10096, vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10551 und 7 CE 09.10560 und vom 1.10.2009 Az. 7 CE 09.10527; ebenso OVG NRW vom 4.2.2009 Az. 13 C 4/09 und vom 4.3.2009 Az. 13 C 9/09 ).
- VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10048
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2003 - 7 CE 02.10090 - juris Rn. 15 f.; B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10062
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2003 - 7 CE 02.10090 - juris Rn. 15 f.; B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10010
Pauschalierter Abzug des Personalbedarfs für die ambulante Krankenversorgung
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. z.B. BayVGH vom 25.2.2003 Az. 7 CE 02.10090 RdNr. 15 f. und vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10051
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2003 - 7 CE 02.10090 - juris Rn. 15 f.; B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Pauschalierter Abzug des Personalbedarfs für die ambulante Krankenversorgung
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. z.B. BayVGH vom 25.2.2003 Az. 7 CE 02.10090 RdNr. 15 f. und vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10017
Pauschalierter Abzug des Personalbedarfs für die ambulante Krankenversorgung
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. z.B. BayVGH vom 25.2.2003 Az. 7 CE 02.10090 RdNr. 15 f. und vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10538
Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Sommersemester 2009); Schwundquote; …
Vielmehr kann eher vermutet werden, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a.). - VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien …
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2003 - 7 CE 02.10090 - juris Rn. 15 f.; B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
- VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10006
Zahnmedizin Regensburg, WS 2012/2013; Drittmittelbedienstete; …
Rn. 12 Auch der Umfang der Lehrverpflichtung unter Berücksichtigung des Personalbedarfs für die Krankenversorgung in der Lehreinheit Zahnmedizin gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 HZV war bereits wiederholt Gegenstand von Entscheidungen des Senats (z.B. BayVGH, B.v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 - juris Rn. 7 - 9, B.v. 30.6.2009 - 7 CE 09.10047 - juris Rn. 16 - 18, B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 - juris Rn. 7 - 19, B.v. 28.4.2011 - 7 CE 10.10402 - juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527
Zahnmedizin Regensburg (Sommersemester 2009); Pauschalabzug für die ambulante …
- VGH Bayern, 24.07.2015 - 7 CE 15.10117
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2014/2015; Schwundberechnung; klinische …
- VGH Bayern, 26.05.2015 - 7 CE 15.10001
Universität Regensburg; Zahnmedizin (Vorklinik); Wintersemester 2014/2015; …
- VGH Bayern, 27.07.2015 - 7 CE 15.10120
Universität Würzburg; Zahnmedizin; Wintersemester 2014/2015; Schwundberechnung; …
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 7 CE 12.10048
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2011/2012; Schwundberechnung; …
- VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10045
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren …
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 7 CE 12.10052
LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2011/2012; Schwundberechnung; …
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