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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572, 7 CE 09.10573   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72232
VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572, 7 CE 09.10573 (https://dejure.org/2009,72232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2009 - 7 CE 09.10572, 7 CE 09.10573 (https://dejure.org/2009,72232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 7 CE 09.10572, 7 CE 09.10573 (https://dejure.org/2009,72232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (SS 2009); Einsatz klinischen Lehrpersonals in der klinischen Ausbildung; Qualifikation des vorklinischen Personals für "integrierte Veranstaltungen"; Dienstleistungsabzug für neu eingerichtete Studiengänge; Gruppengröße bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058

    Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (WS 2008/2009); Einsatz klinischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Rn. 9 a) Der Auffassung der Antragsteller, die Hochschule müsse im Rahmen der integrierten Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO auch auf Bedienstete der klinischen Lehreinheiten zurückgreifen, kann aus den nachfolgenden Gründen, die bereits in der zum Wintersemester 2008/2009 ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) dargelegt worden sind, nicht gefolgt werden:.

    Auch mit diesem Einwand hat sich der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) bereits eingehend auseinandergesetzt und hierbei Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt zwar die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsangebots einschließlich der Setzung normativer Regelungen für eine erschöpfende Kapazitätsermittlung in erster Linie in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, so dass dieser selbst regeln muss, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zulassungsrecht von Studienbewerbern einschränkbar ist (BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/338 ff.; vom 8.2.1977 BVerfGE 43, 291/327).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt zwar die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsangebots einschließlich der Setzung normativer Regelungen für eine erschöpfende Kapazitätsermittlung in erster Linie in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, so dass dieser selbst regeln muss, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zulassungsrecht von Studienbewerbern einschränkbar ist (BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/338 ff.; vom 8.2.1977 BVerfGE 43, 291/327).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Die von den Antragstellern im Rahmen der Beschwerdebegründung angeführte Entscheidung des VGH Mannheim vom 12. Mai 2009 (Az. NC 9 S 240/09 ), wonach die Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule fehlerhaft ist, wenn sie auf einem nicht durch Rechtsverordnung festgelegten Curricularnormwert beruht, lässt sich aufgrund einer unterschiedlichen Rechtslage nicht auf die Situation in Bayern übertragen.
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488

    Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Es erscheint hiernach gerechtfertigt, auch parallel stattfindende Seminare nicht nur mit dem vollen Anrechnungsfaktor F=1,0 anzusetzen (vgl. bereits BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488), sondern auch jedes der Seminare mit der jeweiligen Gruppengröße einzeln zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 13 C 46/96
    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Bedarf es somit nicht zwingend einer förmlichen Normierung von mittelbaren Berechnungsfaktoren (…BVerfG a.a.O. S. 196), so kann auch die Rechtmäßigkeit eines Dienstleistungsabzugs zu Lasten eines zulassungsbeschränkten Faches nicht davon abhängen, dass sich der auf den "importierenden" Studiengang angesetzte Curricularanteil vollständig aus normativen Regelungen ergibt (ebenso OVG NRW vom 5.6.1997 Az. 13 C 46/96 ).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 7 CE 07.10003
    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Die innerhalb der Lehreinheit auf den Studiengang Biomedizin Bachelor entfallende Anteilquote wurde in rechtlich nicht zu beanstandender Weise so festgesetzt, dass nach entsprechendem Schwund im 3. Fachsemester eine Semesterstärke von (2 x 12 =) 24 Studienplätzen nicht überschritten wird, womit der begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im Praktikum Physiologische Chemie (Gruppengröße 12) Rechnung getragen wird (hierzu ausführlich BayVGH vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10640

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Zulassung zum 2. …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10572
    Rn. 10 "Der Senat hat bereits in einer Reihe früherer Entscheidungen dargelegt, dass die medizinischen Fakultäten aus kapazitätsrechtlicher Sicht nicht verpflichtet sind, Lehrkräfte aus den beiden klinischen Lehreinheiten in den zur vorklinischen Ausbildung gehörenden Lehrveranstaltungen einzusetzen und damit das vorklinische Lehrpersonal zu entlasten (vgl. BayVGH vom 14.10.2008 Az. 7 CE 08.10640 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2010 - 2 NB 115/09

    Zulässigkeit einer Kapazitätsberechnung im Hinblick auf …

    Weder dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 - StV - (Nds. GVBl. 2007, 200) noch der KapVO lässt sich entnehmen, dass auch die einzelnen Curricularwerte für die Studiengänge, an die Dienstleistungen erbracht werden sollen, durch Rechtsnorm festgesetzt werden müssen (…ebenso OVG NRW, Beschl. v. 8.7.2009 - 13 C 93/09 -, juris, Rn. 36 ff.;… Hess. VGH, Urt. v. 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8 -, juris, Rn. 67; Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2009 - 7 CE 09.10572 -, juris, Rn. 20 f.).

    Der Senat hält nach erneuter Prüfung ferner an der in seinen Beschlüssen vom 2. Juli 2009 und 25. November 2009 vertretenen Auffassung fest, dass die Festsetzung der Curricularnormwerte über die Verordnungsermächtigungen nach Art. 7 Abs. 3 Sätze 3 bis 7 und Art. 15 StV statthaft ist und nicht durch den Gesetzgeber selbst zu erfolgen hat (…ebenso Hess. VGH a.a.O. Rn. 6 - 8; Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2009 a.a.O. Rn. 23).

    Bedarf es somit nicht zwingend einer förmlichen Normierung von mittelbaren Berechnungsfaktoren, so kann auch die Rechtmäßigkeit von Dienstleistungsabzügen zu Lasten eines zulassungsbeschränkten Studiengangs ebenso wie die Verteilung des Lehrangebots auf mehrere der Lehreinheit zugeordnete Studiengänge nicht davon abhängen, dass sich der für den importierenden wie partizipierenden Studiengang berücksichtigte Curricularnormwerte vollständig aus normativen Regelungen ergibt (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5.6.1997 - 13 C 46/96 -, juris, Rn. 7 ff.; Bay. VGH, Beschl. v. 22.10.2009, a.a.O. Rn. 23).

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche …

    Wie der Antragsgegner auf das entsprechende Beschwerdevorbringen bereits in der Erwiderung vom 25. Juni 2010 zutreffend ausgeführt hat, setzt die von § 2 Abs. 2 Sätze 4 und 5 ÄAppO geforderte Einbeziehung klinischer Fächer in die Ausbildung der Vorklinik auch im Bereich der Seminare mit klinischen Bezügen nicht zwingend eine personelle Beteiligung klinischer Fachvertreter voraus, die zu einer quantifizierbaren Entlastung des vorklinischen Lehrpersonals führen könnte (vgl. bereits BayVGH vom 22.10.2009 Az. 7 CE 09.10572 u.a.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …

    Bedarf es somit nicht zwingend einer förmlichen Normierung von mittelbaren Berechnungsfaktoren (…BVerfG a.a.O. S. 196), so kann auch die Rechtmäßigkeit eines Dienstleistungsabzugs zu Lasten eines zulassungsbeschränkten Faches nicht davon abhängen, dass sich der auf den "importierenden" Studiengang angesetzte Curricularanteil vollständig aus normativen Regelungen ergibt (vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 22.10.2009 - 7 CE 09.10572 u.a. -, Juris; Hess.VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142.09/MM.WB -, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 05.06.1997 - 13 C 46/96 -, Juris).
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