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| VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574, 7 CE 09.10575, 7 CE 09.10576, 7 CE 09.10577, 7 CE 09.10578 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10058
Studium der Humanmedizin an der Uni Würzburg (WS 2008/2009); Einsatz klinischen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Rn. 9 a) Der Auffassung der Antragsteller, die Hochschule müsse im Rahmen der integrierten Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO auch auf Bedienstete der klinischen Lehreinheiten zurückgreifen, kann aus den nachfolgenden Gründen, die bereits in der zum Wintersemester 2008/2009 ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) dargelegt worden sind, nicht gefolgt werden:.Auch mit diesem Einwand hat sich der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 24. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.10058 u.a.) bereits eingehend auseinandergesetzt und hierbei Folgendes ausgeführt:.
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt zwar die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsangebots einschließlich der Setzung normativer Regelungen für eine erschöpfende Kapazitätsermittlung in erster Linie in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, so dass dieser selbst regeln muss, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zulassungsrecht von Studienbewerbern einschränkbar ist (BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/338 ff.; vom 8.2.1977 BVerfGE 43, 291/327). - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt zwar die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsangebots einschließlich der Setzung normativer Regelungen für eine erschöpfende Kapazitätsermittlung in erster Linie in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, so dass dieser selbst regeln muss, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zulassungsrecht von Studienbewerbern einschränkbar ist (BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/338 ff.; vom 8.2.1977 BVerfGE 43, 291/327).
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09
Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Die von den Antragstellern im Rahmen der Beschwerdebegründung angeführte Entscheidung des VGH Mannheim vom 12. Mai 2009 (Az. NC 9 S 240/09 ), wonach die Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule fehlerhaft ist, wenn sie auf einem nicht durch Rechtsverordnung festgelegten Curricularnormwert beruht, lässt sich aufgrund einer unterschiedlichen Rechtslage nicht auf die Situation in Bayern übertragen. - VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Es erscheint hiernach gerechtfertigt, auch parallel stattfindende Seminare nicht nur mit dem vollen Anrechnungsfaktor F=1,0 anzusetzen (vgl. bereits BayVGH vom 22.7.2008 Az. 7 CE 08.10488), sondern auch jedes der Seminare mit der jeweiligen Gruppengröße einzeln zu berücksichtigen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 13 C 46/96
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Bedarf es somit nicht zwingend einer förmlichen Normierung von mittelbaren Berechnungsfaktoren (…BVerfG a.a.O. S. 196), so kann auch die Rechtmäßigkeit eines Dienstleistungsabzugs zu Lasten eines zulassungsbeschränkten Faches nicht davon abhängen, dass sich der auf den "importierenden" Studiengang angesetzte Curricularanteil vollständig aus normativen Regelungen ergibt (ebenso OVG NRW vom 5.6.1997 Az. 13 C 46/96 ). - VGH Bayern, 12.03.2007 - 7 CE 07.10003
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Die innerhalb der Lehreinheit auf den Studiengang Biomedizin Bachelor entfallende Anteilquote wurde in rechtlich nicht zu beanstandender Weise so festgesetzt, dass nach entsprechendem Schwund im 3. Fachsemester eine Semesterstärke von (2 x 12 =) 24 Studienplätzen nicht überschritten wird, womit der begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im Praktikum Physiologische Chemie (Gruppengröße 12) Rechnung getragen wird (hierzu ausführlich BayVGH vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003). - VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10640
Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Zulassung zum 2. …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 7 CE 09.10574
Rn. 10 "Der Senat hat bereits in einer Reihe früherer Entscheidungen dargelegt, dass die medizinischen Fakultäten aus kapazitätsrechtlicher Sicht nicht verpflichtet sind, Lehrkräfte aus den beiden klinischen Lehreinheiten in den zur vorklinischen Ausbildung gehörenden Lehrveranstaltungen einzusetzen und damit das vorklinische Lehrpersonal zu entlasten (vgl. BayVGH vom 14.10.2008 Az. 7 CE 08.10640 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der …
Der Senat hat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass die medizinischen Fakultäten aus kapazitätsrechtlicher Sicht nicht verpflichtet sind, Lehrkräfte aus den beiden klinischen Lehreinheiten in den zur vorklinischen Ausbildung gehörenden Lehrveranstaltungen einzusetzen und damit das vorklinische Lehrpersonal zu entlasten (BayVGH vom 22.10.2009 Az. 7 CE 09.10574, vom 24.7.2009 Az. 7 CE 09.10058, vom 14.10.2008 Az. 7 CE 08.10640 und vom 29.7.2008 Az. 7 CE 08.10554). - VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …
Zu einer weiteren Beteiligung des Lehrpersonals dieser Lehreinheit und damit verbunden einer Erhöhung des Curricularanteils der Lehreinheit Klinisch-theoretische Medizin zulasten des sich entsprechend verringernden Curricular(eigen)anteils der für die Ausbildung der Studenten im vorklinischen Teil des Studiengangs Humanmedizin berufenen Lehreinheit Vorklinische Medizin ist die Universität nicht verpflichtet (vgl. auch BayVGH vom 22.10.2009 Az. 7 CE 09.10574 u.a. RdNr. 10 ff. und vom 14.10.2008 Az. 7 CE 08.10615 RdNr. 8 ff. m.w.N). - VGH Bayern, 22.03.2010 - 7 CE 10.10076
Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Aufteilung des Curricularnormwerts …
Des Weiteren hat der Senat in mehreren Entscheidungen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, eine Normierungspflicht für die Curricularwerte bei Studiengängen, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der ZVS einbezogen sind, verneint (z.B. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 7 CE 09.10574 und vom 23.10.2009 Az. 7 CE 09.10567; ebenso OVG NRW vom 8.7.2009 Az. 13 C 93/09 und HessVGH vom 24.9.2009 Az. 10 B 1142/09.MM.W8 ). - VG Würzburg, 22.10.2012 - W 7 K 09.10101
Humanmedizin; Sommersemester 2009
Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2009 Nr. 7 CE 09.10574 u.a., auf den ebenfalls Bezug genommen wird, zurückgewiesen. - VGH Bayern, 22.03.2010 - 7 CE 10.10089
Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Aufteilung des Curricularnormwerts …
Des Weiteren hat der Senat in mehreren Entscheidungen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, eine Normierungspflicht für die Curricularwerte bei Studiengängen, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der ZVS einbezogen sind, verneint (z.B. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 7 CE 09.10574 und vom 23.10.2009 Az. 7 CE 09.10567; ebenso OVG NRW vom 8.7.2009 Az. 13 C 93/09 und HessVGH vom 24.9.2009 Az. 10 B 1142/09.MM.W8 ).
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