Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.03.2009 - 7 CE 09.174 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe; kein Vorrücken bei Nichterbringung der erforderlichen Leistungsnachweise; mündliche Schulaufgabe als "großer Leistungsnachweis"; Festlegung einer Bestehensgrenze; Vorrücken auf Probe; pädagogischer Beurteilungs- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG München, 27.11.2017 - M 3 E 17.5149
Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe auf Probe
Bei der insoweit zu treffenden Prognose steht der Lehrerkonferenz ein fachlich-pädagogischer Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (ständige Rspr, z.B. BayVGH, B.v. 10.3.2009 - 7 CE 09.174 - juris Rn. 18;… B.v. 8.12.2004 - 7 CE 04.2910 - juris - B.v. 10.10.2007 - 7 CE 07.2384 - juris - Rn. 12). - VG Regensburg, 05.10.2016 - RO 3 E 16.1328
Bewertungsspielraum von Lehrern
Auch die Festlegung der Bestehensgrenze gehört zum Beurteilungsspielraum der jeweiligen Lehrkraft, die dabei an keine starren Grenzen gebunden ist, sondern den Schwierigkeitsgrad der einzelnen Aufgabe sowie den Lernstand der Klasse in jedem Einzelfall zu berücksichtigen hat (vgl. BayVGH, 10.3.2009, Az. 7 CE 09.174). - VGH Bayern, 11.09.2009 - 7 CE 09.2169
Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums; Notenfestsetzung in …
Auch hier ist unter Berücksichtigung des weiten pädagogischen Beurteilungs- und Prognosespielraums (BayVGH vom 10.3.2009 Az. 7 CE 09.174) nicht erkennbar, dass die Prognose auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen oder auf sachfremden oder willkürlichen Erwägungen beruhen würde.
- VGH Bayern, 05.01.2010 - 7 CE 09.2899
Vorrücken auf Probe; Fehlerschritte; Bestehensgrenzen; Quervergleich mit anderen …
Auch die Festlegung der Bestehensgrenze gehört zum Beurteilungsspielraum der jeweiligen Lehrkraft, die dabei an keine starren Grenzen gebunden ist, sondern den Schwierigkeitsgrad der einzelnen Aufgabe sowie den Lernstand der Klasse in jedem Einzelfall zu berücksichtigen hat (BayVGH vom 10.3.2009 Az. 7 CE 09.174). - VG München, 16.09.2022 - M 3 E 22.3934
Vorläufiges Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 eines staatlichen Gymnasiums
Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG trifft die Lehrerkonferenz auf Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 3 GSO; BayVGH, B.v. 10.3.2009 - 7 CE 09.174 - juris Rn. 18;… Schenk, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG, Teilkommentar, 23. Aufl. 2021, zu Art. 53 Abs. 6). - VGH Bayern, 05.02.2010 - 7 CE 09.3067
Versagung der Vorrückenserlaubnis; Punktesystem bei der Bewertung von …
Dass nach dem von der Fachlehrerin zugrunde gelegten Bewertungsschema die Bestehensgrenze bei 36 und die Schwelle zum "ungenügend" bei 30 Punkten lag, war auch angesichts des aus dem Notenspiegel erkennbaren Leistungstands der Klasse (Nichtbestehensquote ca. 17%, Durchschnittsnote 3, 2) keinesfalls sachwidrig, sondern bewegte sich im Rahmen des prüferspezifischen Bewertungsspielraums (vgl. dazu BayVGH vom 10.3.2009 Az. 7 CE 09.174).
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