Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2109 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gastschule; Pflichtschule; Schulsprengel; zwingende persönliche Gründe; gebundene Ganztagsschule; Legasthenie, Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung; Ausschöpfung der Kapazität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08
Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2109
Wenn - wie hier - die Sprengelschüler in einer Klasse untergebracht werden können, kann der Antragsteller nicht verlangen, dass seinem Anliegen durch Überfüllung der bereits ausgelasteten Ganztagsklasse Rechnung getragen oder dass zur Erhöhung der Kapazität eine zweite Klasse, für die das erforderliche Personal nicht vorhanden ist, gebildet wird (vgl. auch NdsOVG vom 18.12.2008 NVwZ-RR 2009, 372 ff.). - VGH Bayern, 14.11.1997 - 7 ZE 97.2952
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2109
Das Verwaltungsgericht geht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus, wonach zwingende persönliche Gründe im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG nur dann vorliegen, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht (BayVGH vom 29.1.1979 VGH n.F. 32, 70, vom 3.2.1992 Az. 7 CE 91.3062 und vom 14.11.1997 Az. 7 ZE 97.2952; vgl. auch Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 2 zu Art. 43 BayEUG).
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2063
Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Erfolgsaussichten in der Hauptsache …
Rn. 14 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. B.v. 10.9.2009 - 7 CE 09.2109 - juris Rn. 22, 24 m.w.N.) liegen zwingende persönliche Gründe im Sinn des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBl S. 465), nur dann vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht.Ein Anspruch darauf kommt vielmehr nur nach Maßgabe des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG in Betracht (BayVGH, B.v. 10.9.2009 - 7 CE 09.2109 - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 18.05.2020 - 7 ZB 19.1673
Anspruch auf Genehmigung eines gastweisen Schulbesuchs
Vielmehr kann ein Anspruch auf eine gastweise Aufnahme nur nach Maßgabe des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG in Betracht kommen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2009 - 7 CE 09.2109 - juris Rn. 24). - VG Cottbus, 08.08.2017 - 1 L 402/17 Die damit verbundenen Einschränkungen für Grundschüler und ihre Erziehungsberechtigten sind in aller Regel nicht unangemessen und unzumutbar (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, juris Rn. 11; zuvor bereits: Hessischer VGH…, Beschluss vom 21. August 2009 - 7 B 2407/09 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. September 2009 - 7 CE 09.2109 -, juris Rn. 21-22).
- VG Bayreuth, 31.08.2010 - B 3 E 10.765
Gastschulverhältnis
Die Unterstützung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten ist - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.09.2009, Az. 7 CE 09.2109 RdNr. 28, der sich die Kammer angeschlossen hat, ausführt - keine spezielle Aufgabe der gebundenen Ganztagsschulen (mit Pflichtunterricht am Vor- und am Nachmittag). - VG Bayreuth, 31.08.2010 - B 3 E 10.762
Gastschulverhältnis
Die Unterstützung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten ist - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.09.2009, Az. 7 CE 09.2109 RdNr. 28, der sich die Kammer angeschlossen hat, ausführt - keine spezielle Aufgabe der gebundenen Ganztagsschulen (mit Pflichtunterricht am Vor- und am Nachmittag).
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