Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.02.2010 - 7 CE 10.10000, 7 CE 10.10001, 7 CE 10.10002, 7 CE 10.10003 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
LMU München; Tiermedizin WS 2009/2010; nichtbereinigtes Lehrdeputat; Schwundberechnung; grundsätzliche Maßgeblichkeit der Bestandsstatistiken; zusätzliche Zulassungen aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10120
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 7 CE 10.10000
Nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Senats ist eine Korrektur der an den Formalstatus der Immatrikulation anknüpfenden Bestandsstatistiken bei außerkapazitärer Zulassung nur ausnahmsweise dann geboten, wenn durch die nachträgliche Studienplatzvergabe nach dem 1. Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt (BayVGH vom 24.8.2009 Az. 7 CE 09.10120 u.a.).
- VGH Bayern, 29.07.2010 - 7 CE 10.10211
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund des für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10099
Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des …
Nur wenn die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichsabschlüssen dazu führt, dass nach dem ersten Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, kann von einem atypischen Verlauf gesprochen werden, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen ist (…BayVGH a.a.O.; bestätigt durch Beschluss vom 23.2.2010 Az. 7 CE 10.10000 u.a.; vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10113
Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des …
Nur wenn die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichsabschlüssen dazu führt, dass nach dem ersten Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, kann von einem atypischen Verlauf gesprochen werden, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen ist (…BayVGH a.a.O.; bestätigt durch Beschluss vom 23.2.2010 Az. 7 CE 10.10000 u.a.; vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075).
- VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10354
1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf außerkapazitäre Zulassung
Die im vorliegenden Verfahren vom Gericht vorzunehmende Überprüfung des Gesamtlehrdeputats kann sich deshalb auf die zwischen den Berechnungszeiträumen 2009/2010 und 2010/2011 vorgenommenen personellen oder dienstrechtlichen Veränderungen und ihre Auswirkungen auf das Gesamtlehrdeputat des aktuellen Berechnungszeitraums 2010/2011 beschränken, weil bereits die im vorangegangenen Berechnungszeitraum 2009/2010 bestandene personelle Ausstattung der Lehreinheit und das von ihr erbrachte Gesamtlehrdeputat vom erkennenden Gericht überprüft und für rechtmäßig befunden wurde (z.B. Beschluss vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909, bestätigt durch BayVGH vom 23.2.2010, Az. 7 CE 10.10001 u.a.;… dabei bezeichnete die im Beschluss vom 14.12.2009, a.a.O., unter der Überschrift "Gesamtlehrdeputat - unbereinigt" genannte Summe von 1.262,05 SWS das "nichtbereinigte Brutto-Lehrdeputat", aus dem das Gericht das "nichtbereinigte Lehrangebot" aus den Einzelpositionen für die einzelnen Stellengruppen, einschließlich des vergebenen Lehrauftrags von 0, 5 LVS, auf insgesamt 1.254,55 SWS errechnete). - VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10353
1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf Zulassung außerhalb und …
Die im vorliegenden Verfahren vom Gericht vorzunehmende Überprüfung des Gesamtlehrdeputats kann sich deshalb auf die zwischen den Berechnungszeiträumen 2009/2010 und 2010/2011 vorgenommenen personellen oder dienstrechtlichen Veränderungen und ihre Auswirkungen auf das Gesamtlehrdeputat des aktuellen Berechnungszeitraums 2010/2011 beschränken, weil bereits die im vorangegangenen Berechnungszeitraum 2009/2010 bestandene personelle Ausstattung der Lehreinheit und das von ihr erbrachte Gesamtlehrdeputat vom erkennenden Gericht überprüft und für rechtmäßig befunden wurde (z.B. Beschluss vom 14.12.2009, Az. M 3 E 09.4909, bestätigt durch BayVGH vom 23.2.2010, Az. 7 CE 10.10001 u.a.;… dabei bezeichnete die im Beschluss vom 14.12.2009, a.a.O., unter der Überschrift "Gesamtlehrdeputat - unbereinigt" genannte Summe von 1.262,05 SWS das "nichtbereinigte Brutto-Lehrdeputat", aus dem das Gericht das "nichtbereinigte Lehrangebot" aus den Einzelpositionen für die einzelnen Stellengruppen, einschließlich des vergebenen Lehrauftrags von 0, 5 LVS, auf insgesamt 1.254,55 SWS errechnete). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10128
Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des …
Nur wenn die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichsabschlüssen dazu führt, dass nach dem ersten Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, kann von einem atypischen Verlauf gesprochen werden, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen ist (…BayVGH a.a.O.; bestätigt durch Beschluss vom 23.2.2010 Az. 7 CE 10.10000 u.a.; vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des …
Nur wenn die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichsabschlüssen dazu führt, dass nach dem ersten Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, kann von einem atypischen Verlauf gesprochen werden, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen ist (…BayVGH a.a.O.; bestätigt durch Beschluss vom 23.2.2010 Az. 7 CE 10.10000 u.a.; vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".