Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.09.2010 - 7 CE 10.10381 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Universität Würzburg; Psychologie; Bachelorstudiengang; Sommersemester 2010; Curricularwert; Bandbreite; Lehrdeputatsminderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 7 CE 10.10381
Wie der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010 (Az. 7 CE 10.10146 u.a. ) ausgeführt hat, ist der den Universitäten damit eröffnete "Spielraum" bei der Festsetzung des Curricularwerts "eine notwendige Folge der in den letzten Jahren vollzogenen grundlegenden Umstrukturierung des Hochschulsystems (insbesondere Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde." An der generellen - verfassungsrechtlich geforderten (vgl. z.B. BVerfG vom 22.10.1991 BVerfGE 85, 36/56) - Verpflichtung der Hochschulen, eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität zu erreichen (vgl. auch Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayHZG, § 38 Abs. 1 HZV), ändern die festgelegten Bandbreiten für Curricularwerte indes nichts. - VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 CE 10.10146
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2009/2010)
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 7 CE 10.10381
Wie der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010 (Az. 7 CE 10.10146 u.a. ) ausgeführt hat, ist der den Universitäten damit eröffnete "Spielraum" bei der Festsetzung des Curricularwerts "eine notwendige Folge der in den letzten Jahren vollzogenen grundlegenden Umstrukturierung des Hochschulsystems (insbesondere Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde." An der generellen - verfassungsrechtlich geforderten (vgl. z.B. BVerfG vom 22.10.1991 BVerfGE 85, 36/56) - Verpflichtung der Hochschulen, eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität zu erreichen (vgl. auch Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayHZG, § 38 Abs. 1 HZV), ändern die festgelegten Bandbreiten für Curricularwerte indes nichts.
- VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 CE 11.10660
Universität Würzburg; Psychologie; Bachelorstudiengang; Sommersemester 2011; …
Der Senat hält insoweit an seiner dem Antragsteller bekannten Entscheidung vom 30. September 2010 (Az. 7 CE 10.10381 ) fest. - VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
Es ist weder nach bayerischem Landesrecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass …
Der den Hochschulen bei Beachtung dieser Vorgaben verbleibende Spielraum bei der Festsetzung des Curricularwerts (vgl. auch Art. 4 Abs. 1 Satz 6 Halbs. 2 BayHZG) beruht auf der Umstrukturierung des Hochschulsystems in den letzten Jahren (insbesondere der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde (BayVGH, B.v. 30.9.2010 - 7 CE 10.10381 - juris Rn. 9). - VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 E 12.10004
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg; …
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 21.09.2011, Az. 7 CE 11.10660, vom 30.09.2010, Az. 7 CE 10.10381 und vom 07.06.2010, Az. 7 CE 10.10146 u.a., ausgeführt hat, ist der den Universitäten durch die Bandbreite eröffnete Spielraum bei der Festsetzung des Curricularwerts "eine notwendige Folge der in den letzten Jahren vollzogenen grundlegenden Umstrukturierung des Hochschulsystems (insbesondere Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde.".
- VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 E 12.10036
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg; …
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 21.09.2011, Az. 7 CE 11.10660, vom 30.09.2010, Az. 7 CE 10.10381 und vom 07.06.2010, Az. 7 CE 10.10146 u.a., ausgeführt hat, ist der den Universitäten durch die Bandbreite eröffnete Spielraum bei der Festsetzung des Curricularwerts "eine notwendige Folge der in den letzten Jahren vollzogenen grundlegenden Umstrukturierung des Hochschulsystems (insbesondere Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde.". - VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 E 12.10045
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg; …
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 21.09.2011, Az. 7 CE 11.10660, vom 30.09.2010, Az. 7 CE 10.10381 und vom 07.06.2010, Az. 7 CE 10.10146 u.a., ausgeführt hat, ist der den Universitäten durch die Bandbreite eröffnete Spielraum bei der Festsetzung des Curricularwerts "eine notwendige Folge der in den letzten Jahren vollzogenen grundlegenden Umstrukturierung des Hochschulsystems (insbesondere Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde.". - VG Bayreuth, 05.12.2012 - B 3 E 12.10003
Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor) an der Universität Bamberg
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 21.09.2011, Az. 7 CE 11.10660, vom 30.09.2010, Az. 7 CE 10.10381 und vom 07.06.2010, Az. 7 CE 10.10146 u.a., ausgeführt hat, ist der den Universitäten durch die Bandbreite eröffnete Spielraum bei der Festsetzung des Curricularwerts "eine notwendige Folge der in den letzten Jahren vollzogenen grundlegenden Umstrukturierung des Hochschulsystems (insbesondere Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde.". - VGH Bayern, 08.06.2011 - 7 CE 11.10156
Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Lehrdeputat und …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass diese als Obergrenze normierte Stundenzahl auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven nicht ausgeschöpft zu werden braucht, wenn für die Unterschreitung sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, wozu insbesondere sonstige Dienstaufgaben zählen (zuletzt BayVGH vom 4.1.2011 Az. 7 CE 10.10398 RdNr. 11, vom 30.9.2010 Az. 7 CE 10.10381 RdNr. 14, vom 27.7.2010 Az. 7 CE 10.10218 RdNr.10 und vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.1009 RdNrn. - VGH Bayern, 08.06.2011 - 7 CE 11.10123
Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Lehrdeputat und …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass diese als Obergrenze normierte Stundenzahl auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven nicht ausgeschöpft zu werden braucht, wenn für die Unterschreitung sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, wozu insbesondere sonstige Dienstaufgaben zählen (zuletzt BayVGH vom 4.1.2011 Az. 7 CE 10.10398 RdNr. 11, vom 30.9.2010 Az. 7 CE 10.10381 RdNr. 14, vom 27.7.2010 Az. 7 CE 10.10218 RdNr.10 und vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.1009 RdNrn. - VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.20002
Zulassungsbegrenzter Studiengang (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften - …
Bei der Festsetzung von Curricularwerten für Bachelorstudiengänge darf der in Anlage 8 zur HZV festgelegte Bandbreitenwert für die Studienfelder weder über- noch unterschritten werden (vgl. § 59 Satz 2 und 3 HZV; BayVGH B.v. 30.9.2010 - 7 CE 10.10381 - juris). - VGH Bayern, 08.06.2011 - 7 CE 11.10175
Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Lehrdeputat und …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass diese als Obergrenze normierte Stundenzahl auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven nicht ausgeschöpft zu werden braucht, wenn für die Unterschreitung sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, wozu insbesondere sonstige Dienstaufgaben zählen (zuletzt BayVGH vom 4.1.2011 Az. 7 CE 10.10398 RdNr. 11, vom 30.9.2010 Az. 7 CE 10.10381 RdNr. 14, vom 27.7.2010 Az. 7 CE 10.10218 RdNr.10 und vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.1009 RdNrn.
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