Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; Curriculareigenanteil; Organisationsermessen der Universität; Überbuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
Sie entscheiden - unter Berücksichtigung der kapazitätsrechtlichen Bestimmungen - eigenverantwortlich und im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH vom 10.1.2012 Az. 7 ZB 11.783 RdNr. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH vom 27.9.2011 Az. 7 CE 11.10758 u.a. RdNr. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.08.2011 - 7 CE 11.10645
LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2011; Überbuchung
Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
Rn. 16 Derartige Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als "kapazitätsdeckend" anzuerkennen (vgl. z.B. BayVGH vom 4.8.2011 Az. 7 CE 11.10645 u.a. RdNr. 10 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - NC 9 S 2505/17
Hochschulzulassung; kapazitätsrechtliche Bedeutung der Eingruppierung …
Im Übrigen ist die Aufteilung des CNW auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten von den Studienbewerbern hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der curriculare Normwert für den Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 -, juris). - VG Ansbach, 10.02.2015 - AN 2 E 14.10170
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Einen einklagbaren Anspruch auf staatliche Zuwendungen zur Erhöhung der Ausbildungskapazität verneint grundsätzlich etwa auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. B.v. 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 - juris; bezogen auf den Hochschulpakt 2020: B.v. 27.06.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, m.w.N.). - VG München, 23.06.2017 - M 3 E L 16.10105
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Rn. 32 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
- VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10353
Nichtzulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen fehlender Kapazität
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11). - VG München, 16.03.2017 - M 3 E Z 16.10388
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11). - VG München, 04.07.2012 - M 3 E Z 12.10008
Zulassung zum Studium Zahnmedizin- 1. Fachsemester - im Sommersemester 2012 an …
Rn. 87 Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 2. Mai 2012 und vom 14. Juni 2012 (Az. 7 CE 12.10009, 7 CE 12.10004 u.a.) verwiesen, in denen ausgeführt worden ist, das Verwaltungsgericht München sei bei der Überprüfung der Ausbildungskapazität der ... im Studiengang Zahnmedizin für das Wintersemester 2011/2012 zu Recht davon ausgegangen, dass die jährliche Aufnahmekapazität im streitgegenständlichen ersten Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin (WS 2011/12 und SS 2012) nicht höher als auf 123 Studienplätze anzusetzen sei und dass auch die Aufteilung dieser Aufnahmekapazität auf das WS 2011/12 mit 61 Studienplätzen und auf das Sommersemester mit 62 Studienplätzen in Bezug auf die Zulassung zum ersten Fachsemester nicht beanstandet werden könne. - VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10356
Nichtzulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen fehlender Kapazität
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11). - VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10348
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11). - VG München, 27.03.2017 - M 3 E L 16.10248
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.14.6.2012-7 CE 12.10004-juris Rn. 11). - VG München, 27.04.2020 - M 3 E 19.18104
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Rn. 27 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11). - VG München, 27.04.2020 - M 3 E L 19.10120
Gerichtlicher Prüfumfang der kapazitätsrechtlichen Berechnung zur Zulassung zum …
- VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208
Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im einstweiligen Rechtsschutz auf Zulassung …
- VG München, 12.09.2016 - M 3 E 16.1007
Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium (Bachelorstudiengang …
- VG Ansbach, 30.06.2016 - AN 2 E 16.10043
Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin
- VG Ansbach, 04.03.2013 - AN 2 E 12.10307
Studiengang Zahnmedizin Universität ... (Wintersemester 2012/2013)
- VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10421
Einwand des nicht konkret nachgewiesenen Curriculareigenanteils der Lehreinheit
- VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18291
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang - …
- VG München, 16.02.2017 - M 3 E Z 16.10364
Erhöhung des Lehrangebots und der Zulassungszahl
- VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4075
Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre
- VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4100
Hochschulzulassungsanspruch; Deputatsverminderungen
- VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4356
Antrag auf vorläufige Studiumszulassung außerhalb der festgesetzten …
- VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.3784
Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität
- VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4182
Keine außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaft
- VG Ansbach, 28.05.2013 - AN 2 E 13.10341
Kapazitätsüberprüfung im Eilverfahren; Studiengang Zahnmedizin Universität ... …
- VG Ansbach, 22.05.2013 - AN 2 E 13.10015
Kapazitätsüberprüfung im Eilverfahren; Studiengang Zahnmedizin Universität ... …
- VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 2 E 12.10169
Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2012/2013); …
- VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 2 E 12.10186
Studiengang Zahnmedizin Universität ... (Wintersemester 2012/13); …
- VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10200
Umfang der Amtsermittlungspflicht für Ermittlung der Studienplatzkapazität im …
- VG München, 15.03.2018 - M 3 E Z 17.10359
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang
- VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 2 E 15.10270
Einstweilige Anordnung, Hochschulzulassung, Aufnahmekapazität, Zahnmedizin, …
- VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10382
Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …
- VG Ansbach, 05.02.2013 - AN 2 E 12.10159
Studiengang Zahnmedizin Universität ... (Wintersemester 2012/13); …
- VG München, 24.02.2021 - M 3 E 20.18154
Zulassung zum Studiengang Tiermedizin
- VG München, 07.12.2020 - M 3 E 20.18034
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 1. Studienabschnitt, LMU München im SS …
- VG München, 27.04.2020 - M 3 E L 19.10109
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang …
- VG München, 29.05.2018 - M 3 E 17.18289
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin
- VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10357
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang
- VG München, 23.08.2016 - M 3 E Z 16.10002
Keine Chance auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin in München
- VG Ansbach, 27.06.2014 - AN 2 E 14.10002
Studiengang Zahnmedizin Universität E. (Sommersemester 2014); …
- VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10635
Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …
- VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18296
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang - …
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