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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20274
VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 (https://dejure.org/2012,20274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 (https://dejure.org/2012,20274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 7 CE 12.10004 (https://dejure.org/2012,20274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; Curriculareigenanteil; Organisationsermessen der Universität; Überbuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
    Sie entscheiden - unter Berücksichtigung der kapazitätsrechtlichen Bestimmungen - eigenverantwortlich und im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH vom 10.1.2012 Az. 7 ZB 11.783 RdNr. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758

    LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH vom 27.9.2011 Az. 7 CE 11.10758 u.a. RdNr. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 7 CE 11.10645

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2011; Überbuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10004
    Rn. 16 Derartige Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als "kapazitätsdeckend" anzuerkennen (vgl. z.B. BayVGH vom 4.8.2011 Az. 7 CE 11.10645 u.a. RdNr. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - NC 9 S 2505/17

    Hochschulzulassung; kapazitätsrechtliche Bedeutung der Eingruppierung …

    Im Übrigen ist die Aufteilung des CNW auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten von den Studienbewerbern hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der curriculare Normwert für den Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 -, juris).
  • VG Ansbach, 10.02.2015 - AN 2 E 14.10170

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Einen einklagbaren Anspruch auf staatliche Zuwendungen zur Erhöhung der Ausbildungskapazität verneint grundsätzlich etwa auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. B.v. 14.06.2012 - 7 CE 12.10004 - juris; bezogen auf den Hochschulpakt 2020: B.v. 27.06.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, m.w.N.).
  • VG München, 23.06.2017 - M 3 E L 16.10105

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Rn. 32 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
  • VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10353

    Nichtzulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen fehlender Kapazität

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
  • VG München, 16.03.2017 - M 3 E Z 16.10388

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
  • VG München, 04.07.2012 - M 3 E Z 12.10008

    Zulassung zum Studium Zahnmedizin- 1. Fachsemester - im Sommersemester 2012 an …

    Rn. 87 Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 2. Mai 2012 und vom 14. Juni 2012 (Az. 7 CE 12.10009, 7 CE 12.10004 u.a.) verwiesen, in denen ausgeführt worden ist, das Verwaltungsgericht München sei bei der Überprüfung der Ausbildungskapazität der ... im Studiengang Zahnmedizin für das Wintersemester 2011/2012 zu Recht davon ausgegangen, dass die jährliche Aufnahmekapazität im streitgegenständlichen ersten Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin (WS 2011/12 und SS 2012) nicht höher als auf 123 Studienplätze anzusetzen sei und dass auch die Aufteilung dieser Aufnahmekapazität auf das WS 2011/12 mit 61 Studienplätzen und auf das Sommersemester mit 62 Studienplätzen in Bezug auf die Zulassung zum ersten Fachsemester nicht beanstandet werden könne.
  • VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10356

    Nichtzulassung zum Studium der Zahnmedizin wegen fehlender Kapazität

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
  • VG München, 14.03.2018 - M 3 E Z 17.10348

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
  • VG München, 27.03.2017 - M 3 E L 16.10248

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.14.6.2012-7 CE 12.10004-juris Rn. 11).
  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E 19.18104

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Rn. 27 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, entscheiden die Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens eigenverantwortlich, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studierenden im jeweiligen Studiengang zu beteiligen sind; die Aufteilung des Curricularnormwertes (CNW) auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten ist vom Studienbewerber hinzunehmen und vom Gericht nicht zu beanstanden, solange der Curricularnormwert für einen Studiengang in der Summe nicht überschritten wird (BayVGH, B.v.14.6.2012 - 7 CE 12.10004 - juris Rn. 11).
  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E L 19.10120

    Gerichtlicher Prüfumfang der kapazitätsrechtlichen Berechnung zur Zulassung zum …

  • VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208

    Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im einstweiligen Rechtsschutz auf Zulassung …

  • VG München, 12.09.2016 - M 3 E 16.1007

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium (Bachelorstudiengang …

  • VG Ansbach, 30.06.2016 - AN 2 E 16.10043

    Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin

  • VG Ansbach, 04.03.2013 - AN 2 E 12.10307

    Studiengang Zahnmedizin Universität ... (Wintersemester 2012/2013)

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10421

    Einwand des nicht konkret nachgewiesenen Curriculareigenanteils der Lehreinheit

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18291

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang - …

  • VG München, 16.02.2017 - M 3 E Z 16.10364

    Erhöhung des Lehrangebots und der Zulassungszahl

  • VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4075

    Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre

  • VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4100

    Hochschulzulassungsanspruch; Deputatsverminderungen

  • VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4356

    Antrag auf vorläufige Studiumszulassung außerhalb der festgesetzten …

  • VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.3784

    Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4182

    Keine außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaft

  • VG Ansbach, 28.05.2013 - AN 2 E 13.10341

    Kapazitätsüberprüfung im Eilverfahren; Studiengang Zahnmedizin Universität ... …

  • VG Ansbach, 22.05.2013 - AN 2 E 13.10015

    Kapazitätsüberprüfung im Eilverfahren; Studiengang Zahnmedizin Universität ... …

  • VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 2 E 12.10169

    Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2012/2013); …

  • VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 2 E 12.10186

    Studiengang Zahnmedizin Universität ... (Wintersemester 2012/13); …

  • VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10200

    Umfang der Amtsermittlungspflicht für Ermittlung der Studienplatzkapazität im …

  • VG München, 15.03.2018 - M 3 E Z 17.10359

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 2 E 15.10270

    Einstweilige Anordnung, Hochschulzulassung, Aufnahmekapazität, Zahnmedizin, …

  • VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10382

    Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …

  • VG Ansbach, 05.02.2013 - AN 2 E 12.10159

    Studiengang Zahnmedizin Universität ... (Wintersemester 2012/13); …

  • VG München, 24.02.2021 - M 3 E 20.18154

    Zulassung zum Studiengang Tiermedizin

  • VG München, 07.12.2020 - M 3 E 20.18034

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 1. Studienabschnitt, LMU München im SS …

  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E L 19.10109

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang …

  • VG München, 29.05.2018 - M 3 E 17.18289

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10357

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

  • VG München, 23.08.2016 - M 3 E Z 16.10002

    Keine Chance auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin in München

  • VG Ansbach, 27.06.2014 - AN 2 E 14.10002

    Studiengang Zahnmedizin Universität E. (Sommersemester 2014); …

  • VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10635

    Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18296

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang - …

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