Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Pauschalierter Abzug des Personalbedarfs für die ambulante Krankenversorgung LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Überschreitung der Lehrverpflichtung; Deputatsminderungen; Drittmitteleinsatz; Schwundberechnung; Teilstudienplätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2009); ambulanter Krankenversorgungsabzug; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. z.B. BayVGH vom 25.2.2003 Az. 7 CE 02.10090 RdNr. 15 f. und vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 7 ff. m.w.N.).Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.
Für eine "Trennung" der Studienabschnitte (erstes bis fünftes Fachsemester und sechstes bis zehntes Fachsemester) oder eine "Herausrechnung" derjenigen Studenten, die ab dem sechsten Fachsemester die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, gibt es im Rahmen der Schwundberechnung des Studiengangs Zahnmedizin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen sachlichen Grund (vgl. z.B. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 20 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Rn. 13 d) Drittmittelbedienstete sind in der Kapazitätsberechnung nur dann zu berücksichtigen, wenn ihnen eine dienstrechtliche Lehrverpflichtung obliegt (vgl. z.B. BayVGH vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075 RdNr. 8 ff. m.w.N.).Es gibt auch sonst keine Hinweise darauf, dass Drittmittelbediensteten gegenüber der LMU eine Lehrverpflichtung obliegen könnte oder Drittmittelgeber verpflichtet sein könnten, ihre etwa zu Forschungszwecken entsandten Mitarbeiter für eine Lehrtätigkeit zur Verfügung stellen (vgl. BayVGH vom 11.3.2010 a.a.O. RdNr. 10).
- VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
In die Kapazitätsberechnung ist somit das dienstrechtlich normierte und zu erfüllende Lehrdeputat einzubeziehen, nicht hingegen hiervon abweichende Über- oder Unterschreitungen, die, soweit sie nicht verfallen, ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen sind (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 3 LUFV und BayVGH vom 10.1.2012 Az. 7 ZB 11.783 RdNr. 24).Die im Jahr 2000 gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats gilt trotz der zwischenzeitlich erfolgten Novellierungen der Lehrverpflichtungsverordnung fort (§ 9 Abs. 6 LUFV) und bedarf keiner regelmäßigen Überprüfung von Amts wegen (vgl. z.B. BayVGH vom 10.1.2012 Az. 7 ZB 11.783 RdNr. 17).
- VGH Bayern, 21.07.2009 - 7 CE 09.10090
Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2008/2009); Hochschulpakt 2020; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Bedenken gegen den Umfang der Deputatsermäßigung oder deren sachliche Rechtfertigung sind nach wie vor nicht ersichtlich (vgl. z.B. BayVGH vom 21.7.2009 Az. 7 CE 09.10090 RdNr. 23 m.w.N.).Der Senat hat bereits wiederholt entscheiden, dass es im Studiengang Zahnmedizin (im Unterschied zum Studiengang Humanmedizin) keine kapazitätsrechtlich zu beachtende Unterscheidung zwischen einem vorklinischen und einem klinischen Studienabschnitt gibt und es deshalb auch nicht zu einer Vergabe von "Teilstudienplätzen" kommen kann (vgl. z.B. BayVGH vom 21.7.2009 Az. 7 CE 09.10090 RdNr. 27 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352
Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Dies kann etwa bei gerichtlich nachträglich zugelassenen Studenten (den sog. "Gerichtsmedizinern") geboten sein, wenn sich bei Zugrundelegung der Bestandszahlen sonst eine "ganz ungewöhnliche ("positive") Schwundquote" ergeben würde (vgl. z.B. BayVGH vom 24.8.2009 Az. 7 CE 09.10352 u.a. RdNr. 24 ff.). - VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094
Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans"; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Sie sind in die Kapazitätsberechnung indes nicht einzubeziehen, weil die kapazitätsrechtlichen Bestimmungen vom abstrakten Stellenprinzip (§ 45 Abs. 1 HZV), d.h. vom personellen "Sollbestand" ausgehen (vgl. z.B. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 u.a. RdNr. 8). - VGH Bayern, 25.02.2003 - 7 CE 02.10090
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. z.B. BayVGH vom 25.2.2003 Az. 7 CE 02.10090 RdNr. 15 f. und vom 28.9.2009 Az. 7 CE 09.10560 u.a. RdNr. 7 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 23.07.2003 - 7 CE 03.10030
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 7 CE 12.10009
Rn. 9 b) Vom Klinikpersonal geleistete "Überstunden" sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht kapazitätserhöhend zu berücksichtigen, weil die Leistung von Mehrarbeit nicht auf Dauer verlangt werden kann und diese regelmäßig auszugleichen ist (vgl. z.B. BayVGH vom 23.7.2003 Az. 7 CE 03.10030 u.a. RdNr. 11).
- VGH Bayern, 18.05.2012 - 7 CE 12.10002
Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2011/2012); wissenschaftliche …
Im Übrigen hat der Senat bereits wiederholt entscheiden, dass es im Studiengang Zahnmedizin nicht zu einer Vergabe von "Teilstudienplätzen" kommen kann (zuletzt BayVGH vom 2.5.2012 Az. 7 CE 12.10009 RdNr. 18 m.w.N.). - VG München, 04.07.2012 - M 3 E Z 12.10008
Zulassung zum Studium Zahnmedizin- 1. Fachsemester - im Sommersemester 2012 an …
Rn. 87 Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 2. Mai 2012 und vom 14. Juni 2012 (Az. 7 CE 12.10009, 7 CE 12.10004 u.a.) verwiesen, in denen ausgeführt worden ist, das Verwaltungsgericht München sei bei der Überprüfung der Ausbildungskapazität der ... im Studiengang Zahnmedizin für das Wintersemester 2011/2012 zu Recht davon ausgegangen, dass die jährliche Aufnahmekapazität im streitgegenständlichen ersten Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin (WS 2011/12 und SS 2012) nicht höher als auf 123 Studienplätze anzusetzen sei und dass auch die Aufteilung dieser Aufnahmekapazität auf das WS 2011/12 mit 61 Studienplätzen und auf das Sommersemester mit 62 Studienplätzen in Bezug auf die Zulassung zum ersten Fachsemester nicht beanstandet werden könne.
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