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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11814
VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024 (https://dejure.org/2013,11814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2013 - 7 CE 13.10024 (https://dejure.org/2013,11814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 7 CE 13.10024 (https://dejure.org/2013,11814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bachelorstudiengang Psychologie, Universität Regensburg, WS 2012/2013; abstraktes Stellenprinzip; Vorlage der Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter; Beurlaubungen im ersten Fachsemester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094

    Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans"; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024
    Danach kommt es für die Berechnung der personellen Aufnahmekapazität auf die Anzahl der für die Lehreinheit vorgesehenen Stellen und das insoweit vorgesehene Lehrdeputat und nicht auf die tatsächlich dort tätigen Lehrpersonen an (st. Rspr., vgl. nur BayVGH, B.v. 3.5.2010 - 7 CE 10.10094 u.a. - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.05.2012 - 7 CE 12.10002

    Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2011/2012); wissenschaftliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024
    Zwar kommt eine solche Beurlaubung im ersten Fachsemester nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2012 - 7 CE 12.10002 - juris Rn. 15) und setzt nach § 14 Abs. 3 Satz 4 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Regensburg vom 20. Juli 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 5. August 2011, voraus, dass der Beurlaubungsgrund nach der Immatrikulation eingetreten ist und vor der Immatrikulation nicht absehbar war.
  • VGH Bayern, 23.07.2008 - 7 CE 08.10121

    Studium der Zahnmedizin an der Universität Würzburg (WS 2007/2008); unverändert …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024
    Unabhängig davon, ob diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt waren, muss nach der Rechtsprechung des Senats der Studienplatz eines beurlaubten Studenten nicht aus der Zahl der tatsächlich vergebenen Studienplätze "herausgerechnet" werden, da durch Beurlaubungen keine vollständigen Studienplätze frei werden, sondern allenfalls Kapazitäten in einzelnen Semestern (BayVGH, B.v. 22.8.2006 - 7 CE 06.10365 - juris Rn. 7, B.v. 23.7.2008 - 7 CE 08.10121 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.08.2006 - 7 CE 06.10365
    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024
    Unabhängig davon, ob diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt waren, muss nach der Rechtsprechung des Senats der Studienplatz eines beurlaubten Studenten nicht aus der Zahl der tatsächlich vergebenen Studienplätze "herausgerechnet" werden, da durch Beurlaubungen keine vollständigen Studienplätze frei werden, sondern allenfalls Kapazitäten in einzelnen Semestern (BayVGH, B.v. 22.8.2006 - 7 CE 06.10365 - juris Rn. 7, B.v. 23.7.2008 - 7 CE 08.10121 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …

    Der Studienplatz eines beurlaubten Studenten muss deshalb nicht aus der Zahl der tatsächlich vergebenen Studienplätze "herausgerechnet" werden, da durch Beurlaubungen keine vollständigen Studienplätze frei werden, sondern allenfalls Kapazitäten in einzelnen Semestern (vgl. hierzu auch Bay. VGH, Beschl. v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 -, juris Langtext Rdnr. 12;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.2.2013 - NC 2 B 62/12 -, juris Langtext Rdnr. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003

    Festsetzung des Curriculawerts (hier: im Fach Molekulare Medizin)

    Nach der Systematik der Kapazitätsberechnung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studierenden von dem Lehrangebot tatsächlich Gebrauch machen (BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 - juris Rn. 12), oder ob nach Vorlesungsbeginn Exmatrikulationen stattgefunden haben (…vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 7 CE 16.10280 - juris Rn. 8).
  • VG München, 15.03.2018 - M 3 E Z 17.10359

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dürften diese daher kapazitätsdeckend berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024), d.h. die festgesetzte Ausbildungskapazität von 65 Studierenden werde in jedem Fall ausgeschöpft.

    Ein Studienplatz ist grundsätzlich auch dann kapazitätsdeckend vergeben (und nicht mehr "frei"), wenn sich ein Studienanfänger nach seiner Immatrikulation bereits im ersten Fachsemester beurlauben lässt (BayVGH, B.v. 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 -, juris, Rn. 12; OVG Saarland, B.v. 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC -, juris;… OVG Lüneburg, B.v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, juris, Rn. 31).

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