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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11823
VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047 (https://dejure.org/2013,11823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2013 - 7 CE 13.10047 (https://dejure.org/2013,11823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 7 CE 13.10047 (https://dejure.org/2013,11823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren freien Studienplatzes; Losverfahren; Lehrverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Rn. 10 aa) Die Eigenständigkeit des vorliegend streitgegenständlichen Anspruchs auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen beruht auf dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium folgt und absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsgemäß sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn ferner die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgt (vgl. BVerfG, E.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff.; B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 ff).

    Denn das Gericht ist "in einer anderen Situation als die Zulassungsbehörde, die an die normativen Höchstzahlbegrenzungen gebunden und mit den Anträgen sämtlicher Bewerber befasst ist" (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 41).

    Es darf berücksichtigen, dass bei hochschulreifen Studienbewerbern eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 37) vorzunehmen ist und die Verhältnisse der Studienbewerber, die einen Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung mit Erfolg gerichtlich geltend machen, im Wesentlichen gleich sind und sich von denen der Studienbewerber unterscheiden, die sich lediglich dem regulären Vergabeverfahren unterziehen.

    Weil der bayerische Landesgesetzgeber keine Regelung im Hinblick auf die Vergabe außerkapazitärer Studienplätze getroffen hat und "jedes Auswahlverfahren eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter unter Anwendung problematischer Kriterien" darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 39), ist die Antragstellerin durch das vom Verwaltungsgericht angeordnete Auswahlverfahren - auch soweit es für die Antragstellerin überraschend war - nicht in ihren Rechten verletzt.

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Rn. 12 cc) Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, dass eine landesrechtliche Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität an die Kriterien des für die innerkapazitäre Vergabe vorgesehenen Auswahlverfahrens der Hochschulen nicht gegen Bundesrecht verstößt und der Landesgesetzgeber dementsprechend auch die verbindliche Teilnahme am regulären Vergabeverfahren als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches auf außerkapazitäre Zulassung regeln kann (BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - BVerwGE 139, 210 ff.).

    Der Senat sieht sich hieran auch nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert (…offen gelassen in BVerfG, B.v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.).

    Die Auswahlmodalitäten sind demnach dem Landesrecht zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - BVerwGE 139, 210 Rn. 33).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Rn. 10 aa) Die Eigenständigkeit des vorliegend streitgegenständlichen Anspruchs auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen beruht auf dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium folgt und absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsgemäß sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn ferner die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgt (vgl. BVerfG, E.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff.; B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 ff).
  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Der Senat sieht sich hieran auch nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert (offen gelassen in BVerfG, B.v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30;… BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.).
  • OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07

    Obliegenheit, während der Dauer des Zulassungsrechtsstreits das ZVS-Verfahren für …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Das Verwaltungsgericht kann einem Studienbewerber Rechtsschutz in Bezug auf den Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung insbesondere nicht deshalb verweigern, weil dem Studienbewerber ein Zulassungsantrag innerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich und zumutbar wäre (a.A. OVG Hamburg, B.v. 23.4.2008 - 3 Nc 216/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 C 268/10

    Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Den einschlägigen gesetzlichen Regelungen lässt sich auch nicht entnehmen, dass die Studienplatzvergabe "vorrangig" im Rahmen der festgesetzten Kapazität erfolgen soll und Zulassungsanträgen außerhalb der Kapazität nur eine "nachrangige" Bedeutung zukommt (a.A. OVG NW, B.v. 12.10.2010 - 13 C 268/10 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 7 CE 06.10020
    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Wer einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl beansprucht, kann demzufolge nicht darauf verwiesen werden, sich vorher um einen freien Platz innerhalb der festgesetzten Kapazität zu bewerben (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2006 - 7 CE 06.10020 u.a. - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2007 - 7 CE 07.10109
    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10047
    Es gibt auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der LMU zur erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten keinen zwingenden Grund, die Lehrtätigkeit dieser Gruppe von Mitarbeitern einseitig zu Lasten ihrer Forschungstätigkeit oder ihrer sonstigen Aufgaben auszuweiten (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.7.2007 - 7 CE 07.10109 u.a. - juris Rn. 7).
  • VG Freiburg, 27.10.2014 - NC 6 K 2180/14

    Zulassung zum Studium - Versäumung der Antragsfrist im Verwaltungsverfahren

    Rn. 19 Das folgt schon daraus, dass die ZIO keine Regelung enthält, die vorschreibt, dass ein solcher Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl nur gestellt werden kann, wenn zugleich auch ein Antrag auf innerkapazitäre Zulassung gestellt wird, wie dies etwa in § 2 Abs. 3 S. 9 der ZImmO der Universität Freiburg geregelt ist (ablehnend gegenüber einem solchen Erfordernis BayVGH, B. v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10047 -, juris, Rdnrn. 1 - 14; ebenso OVG NRW, B. v. 20.3.2013 - 13 C 91/12 -, juris, Rdnrn. 5 ff.;… offengelassen von VGH Bad.-Württ., U. v. 29.10.2009 - 9 S 1611/09 -, juris, Rdnr. 64 für die Frage, ob eine vorherige Durchführung eines zentralen innerkapazitären Vergabeverfahrens auch bei Aussichtslosigkeit Voraussetzung für das Rechtsschutzbedürfnis eines Eilantrags auf außerkapazitäre Zulassung sein kann).
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 7 CE 14.10034

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg, erstes Fachsemester (WS 2013/2014); Lehrdeputat …

    Mit Beschluss vom 8. Juni 2011 (…7 CE 11.10123 - juris Rn. 7 - 16), auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hatte der Senat die Deputatsfestsetzungen als nicht zu gering angesehen und hierzu unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass die in den einschlägigen Bestimmungen für Wissenschaftliche Mitarbeiter im Beamtenverhältnis mit Lehrverpflichtung an Universitäten als Obergrenze normierte Stundenzahl von zehn Lehrveranstaltungsstunden (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen [Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG] vom 23.5.2006 [GVBl S. 230, BayRS 2030-1-2-WFK], zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.7.2012 [GVBl S. 339], § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung über die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen [Lehrverpflichtungsverordnung - LUFV] vom 14.2.2007 [GVBl S. 201, BayRS 2030-2-21-WFK], zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.3.2013 [GVBl S. 166]) auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven nicht ausgeschöpft werden muss, wenn die Unterschreitung durch die Übertragung sonstiger Dienstaufgaben sachlich gerechtfertigt ist (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10047 - juris Rn. 20, B.v. 12.2.2014 - 7 ZB 13.10357 - juris Rn. 9 ff.).
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