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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11824
VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049 (https://dejure.org/2013,11824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2013 - 7 CE 13.10049 (https://dejure.org/2013,11824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 7 CE 13.10049 (https://dejure.org/2013,11824)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Rn. 10 aa) Die Eigenständigkeit des vorliegend streitgegenständlichen Anspruchs auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen beruht auf dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium folgt und absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsgemäß sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn ferner die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgt (vgl. BVerfG, E.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff.; B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 ff).

    Denn das Gericht ist "in einer anderen Situation als die Zulassungsbehörde, die an die normativen Höchstzahlbegrenzungen gebunden und mit den Anträgen sämtlicher Bewerber befasst ist" (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 41).

    Es darf berücksichtigen, dass bei hochschulreifen Studienbewerbern eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 37) vorzunehmen ist und die Verhältnisse der Studienbewerber, die einen Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung mit Erfolg gerichtlich geltend machen, im Wesentlichen gleich sind und sich von denen der Studienbewerber unterscheiden, die sich lediglich dem regulären Vergabeverfahren unterziehen.

    Weil der bayerische Landesgesetzgeber keine Regelung im Hinblick auf die Vergabe außerkapazitärer Studienplätze getroffen hat und "jedes Auswahlverfahren eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter unter Anwendung problematischer Kriterien" darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 39), ist die Antragstellerin durch das vom Verwaltungsgericht angeordnete Auswahlverfahren - auch soweit es für die Antragstellerin überraschend war - nicht in ihren Rechten verletzt.

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Rn. 12 cc) Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, dass eine landesrechtliche Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität an die Kriterien des für die innerkapazitäre Vergabe vorgesehenen Auswahlverfahrens der Hochschulen nicht gegen Bundesrecht verstößt und der Landesgesetzgeber dementsprechend auch die verbindliche Teilnahme am regulären Vergabeverfahren als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches auf außerkapazitäre Zulassung regeln kann (BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - BVerwGE 139, 210 ff.).

    Der Senat sieht sich hieran auch nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert (…offen gelassen in BVerfG, B.v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.).

    Die Auswahlmodalitäten sind demnach dem Landesrecht zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - BVerwGE 139, 210 Rn. 33).

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2009); ambulanter Krankenversorgungsabzug; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2003 - 7 CE 02.10090 - juris Rn. 15 f.; B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

    Sie beruht im Wesentlichen auf den empirisch gewonnenen Ergebnissen des Gutachtens der Projektgruppe Zahnmedizin des Landes Niedersachsen vom 21. November 1995 (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2009 a.a.O.) und ist nicht etwa durch neuere empirische Erkenntnisse in Frage gestellt.

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Dies kann etwa bei gerichtlich nachträglich zugelassenen Studenten (den sog. "Gerichtsmedizinern") der Fall sein, wenn sich bei Zugrundelegung der Bestandszahlen eine "ganz ungewöhnliche (positive) Schwundquote" ergeben würde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.8.2009 - 7 CE 09.10352 u.a. - juris Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Rn. 10 aa) Die Eigenständigkeit des vorliegend streitgegenständlichen Anspruchs auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen beruht auf dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium folgt und absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsgemäß sind, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn ferner die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgt (vgl. BVerfG, E.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff.; B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 ff).
  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Der Senat sieht sich hieran auch nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert (offen gelassen in BVerfG, B.v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30;… BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    In die Kapazitätsberechnung ist somit das dienstrechtlich normierte und zu erfüllende Lehrdeputat einzubeziehen, nicht hingegen hiervon abweichende Über- oder Unterschreitungen, die - soweit sie nicht ohnehin verfallen - zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen sind (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und 3 LUFV; vgl. auch BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094

    Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans"; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Sie sind in die Kapazitätsberechnung indes nicht einzubeziehen, weil die kapazitätsrechtlichen Bestimmungen vom abstrakten Stellenprinzip (§ 45 Abs. 1 HZV), d.h. vom personellen "Sollbestand" ausgehen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.5.2010 - 7 CE 10.10094 u.a. -juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 23.04.2008 - 3 Nc 216/07

    Obliegenheit, während der Dauer des Zulassungsrechtsstreits das ZVS-Verfahren für …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Das Verwaltungsgericht kann einem Studienbewerber Rechtsschutz in Bezug auf den Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung insbesondere nicht deshalb verweigern, weil dem Studienbewerber ein Zulassungsantrag innerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich und zumutbar wäre (a.A. OVG Hamburg, B.v. 23.4.2008 - 3 Nc 216/07 - juris).
  • VGH Bayern, 25.02.2003 - 7 CE 02.10090
    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10049
    Diese normative Vorgabe genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2003 - 7 CE 02.10090 - juris Rn. 15 f.;… B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 C 268/10

    Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 7 CE 06.10020
  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10188

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Kapazitätsneutraler …

  • VGH Bayern, 23.07.2003 - 7 CE 03.10030
  • VG München, 07.11.2018 - M 3 E Y 17.10407

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang Psychologie

    "Das Gericht bleibt bei seiner aktuellen Rechtsprechung, dass eine bei der Entscheidung über die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes etwa noch vorhandene Kapazität nicht im Wege einer Verlosung unter allen Antragsparteien, sondern nach der Rangfolge der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu vergeben ist (VG München, B.v. 1.12.2017 - M 3 E Z 16.10392, unter Hinweis auf die erstmalige Entscheidung im B.v. 23.1.2013 - M 3 E Z 12.10521, insoweit bestätigt durch BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in den - zu den o.g. "Ausgangsentscheidungen" zum Studiengang Zahnmedizin im WS 2012/13 ergangenen - Beschwerdeentscheidungen (B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032; B.v. 8.5.2013 - / CE 13.10048 - juris; B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris Rn. 17) eine abweichende Anordnung der Vergabe der Studienplätze, als sie vom Verwaltungsgericht verfügt worden war, als rechtlich nicht geboten beurteilt, also die vom erkennenden Gericht angeordnete Vergabe nach dem Leistungsprinzip für rechtmäßig erachtet.

    Rn. 30 Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den bayerischen Verwaltungsgerichten im Beschluss vom 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - Rn. 18 die einheitliche Vergabe von Studienplätzen im Losverfahren "empfohlen" hatte, hatte er dabei offenbar die Einheit der Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte im Blick.

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - Rn. 17 - ausdrücklich festgestellt, dass die Beschwerde führende Studienbewerberin durch das vom Verwaltungsgericht angeordnete Auswahlverfahren nach dem Leistungsprinzip nicht in ihren Rechten verletzt war.

  • VG München, 06.05.2020 - M 3 E Y 19.10152

    Anspruch auf Studienplatz bei freier Kapazität

    Rn. 20 Das Gericht bleibt bei seiner aktuellen Rechtsprechung, dass eine bei der Entscheidung über die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes etwa noch vorhandene Kapazität nicht im Wege einer Verlosung unter allen Antragsparteien, sondern nach der Rangfolge der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu vergeben ist (vgl. zuletzt: VG München, B.v. vom 22.8.2018 - M 3 E Y 17.10408 - zur vorläufigen Zulassung der Antragspartei mit der besten Abiturdurchschnittsnote, sowie VG München, B.v. 7.11.2018 - M 3 E Y 17.10407 - zur Ablehnung eines Antrags auf vorläufige Zulassung nach Vergabe der unbesetzt gebliebenen Studienplätze durch das Gericht nach der Abiturdurchschnittsnote; beide Beschlüsse sind rechtskräftig; grundlegend zur Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Verteilung etwa noch unbesetzt gebliebener Studienplätze VG München, B.v. 1.12.2017 - M 3 E Z 16.10392, unter Hinweis auf die erstmalige Entscheidung im B.v. 23.1.2013 - M 3 E Z 12.10521, insoweit bestätigt durch BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in den - zu den o.g. "Ausgangsentscheidungen" zum Studiengang Zahnmedizin im WS 2012/13 ergangenen - Beschwerdeentscheidungen (B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032; B.v. 8.5.2013 - / CE 13.10048 - juris; B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris Rn. 17) eine abweichende Anordnung der Vergabe der Studienplätze, als sie vom Verwaltungsgericht verfügt worden war, als rechtlich nicht geboten beurteilt, also die vom erkennenden Gericht angeordnete Vergabe nach dem Leistungsprinzip für rechtmäßig erachtet.

  • VG Aachen, 22.12.2022 - 10 L 780/22

    Humanmedizin; Zulassung; innerkapazitär; außerkapazitär; Modellstudiengang; …

    Rn. 103 vgl. hierzu VG München, u. a. Beschluss vom 7. November 2018 - M 3 E Y 17.10407 -, juris, Rn. 31 ff., m. w. N.; vgl. hierzu aber auch Bay. VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 7 CE 13.10049 -, juris, Rn. 16 ff.,.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2025 - 3 NB 11/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester, hier: Berechnung des …

    Für eine derartige mit Blick auf das insgesamt verfügbare Lehrangebot der vorklinischen Institute kapazitätsneutrale Stellenverlagerung bestehen nicht die erhöhten Abwägungs- und Begründungserfordernisse, die an einen kapazitätsmindernden Stellenabbau bzw. eine Stellenumwandlung zu stellen wären (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.05.2013 - 7 CE 13.10049 -, juris Rn. 20 m. w. N.;… Beschl. v. 03.05.2010 - 7 CE 10.10094 u. a. -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 7 CE 14.10003

    Zahnmedizin Regensburg, WS 2013/2014; besondere Ausstattung mit …

    Rn. 7 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass ohne plausible Darlegung nicht davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit von Zahntechnikern das Lehrpersonal von Lehraufgaben entlastet, und die Beschäftigung von Zahntechnikern in der Lehreinheit Zahnmedizin somit grundsätzlich nicht als kapazitätserhöhend anzusehen ist (…BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - juris Rn. 22; B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris Rn. 21;… ebenso NdsOVG, B.v. 14.10.2013 - 2 NB 213.13 - Rn. 10).
  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10237

    Einstweiliger Rechtsschutz, Studium, Zulassungsanspruch, Zahnmedizin, …

    Rn. 8 "Der Senat hat bereits entschieden, dass ohne plausible Darlegung nicht davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit von Zahntechnikern das Lehrpersonal von Lehraufgaben entlastet und die Beschäftigung von Zahntechnikern in der Lehreinheit Zahnmedizin somit grundsätzlich nicht als kapazitätserhöhend anzusehen ist (…BayVGH B. v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - juris Rn. 22; B. v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris Rn. 21; ebenso NdsOVG B. v. 14.10.2013 - 2 NB 213.13 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 213/13

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin i.R.d. Aufnahmekapazität

    Ungeachtet dessen ist nicht hinreichend plausibel dargelegt, dass und inwieweit im Fall der Beschäftigung derartiger nichtakademischer Personen das akademische Lehrpersonal (…das nach § 8 Abs. 1 KapVO bei der Kapazitätsermittlung allein zu berücksichtigen ist, vgl. dazu Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2: Verfassungsrechtliche Grundlagen - Materielles Kapazitätsrecht, 1. Aufl. 2013 Rdnr. 286 m. w. N.) tatsächlich in einem kapazitätsrelevanten Umfang entlastet wird (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 -, juris Langtext Rdnr. 219).
  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 7 CE 14.10005

    Zahnmedizin Regensburg, WS 2013/2014; besondere Ausstattung mit …

    Rn. 7 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass ohne plausible Darlegung nicht davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit von Zahntechnikern das Lehrpersonal von Lehraufgaben entlastet, und die Beschäftigung von Zahntechnikern in der Lehreinheit Zahnmedizin somit grundsätzlich nicht als kapazitätserhöhend anzusehen ist (…BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - juris Rn. 22; B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10049 - juris Rn. 21;… ebenso NdsOVG, B.v. 14.10.2013 - 2 NB 213.13 - Rn. 10).
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