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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11869
VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053 (https://dejure.org/2013,11869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2013 - 7 CE 13.10053 (https://dejure.org/2013,11869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 7 CE 13.10053 (https://dejure.org/2013,11869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren; freien Studienplatzes; Losverfahren; Curriculareigenanteil; Schwundberechnung; Deputatsminderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053
    Denn das Gericht ist "in einer anderen Situation als die Zulassungsbehörde, die an die normativen Höchstzahlbegrenzungen gebunden und mit den Anträgen sämtlicher Bewerber befasst ist" (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 41).

    Es darf berücksichtigen, dass bei hochschulreifen Studienbewerbern eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 37) vorzunehmen ist und die Verhältnisse der Studienbewerber, die einen Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung mit Erfolg gerichtlich geltend machen, im Wesentlichen gleich sind und sich von denen der Studienbewerber unterscheiden, die sich lediglich dem regulären Vergabeverfahren unterziehen.

    Weil der bayerische Landesgesetzgeber keine Regelung im Hinblick auf die Vergabe außerkapazitärer Studienplätze getroffen hat und "jedes Auswahlverfahren eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter unter Anwendung problematischer Kriterien" darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - juris Rn. 39), sind die Antragsteller durch das vom Verwaltungsgericht angeordnete Auswahlverfahren - auch soweit es für die Antragsteller überraschend war - nicht in ihren Rechten verletzt.

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053
    Der Senat sieht sich hieran auch nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert (…offen gelassen in BVerfG, B.v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.).

    Die Auswahlmodalitäten sind demnach dem Landesrecht zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - BVerwGE 139, 210 Rn. 33).

  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053
    Der Senat sieht sich hieran auch nicht durch den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber gehindert (offen gelassen in BVerfG, B.v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30;… BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053
    Sie entscheiden - unter Berücksichtigung der kapazitätsrechtlichen Bestimmungen - eigenverantwortlich und im Rahmen des ihnen zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053
    Dies kann etwa bei gerichtlich nachträglich zugelassenen Studenten der Fall sein, wenn sich bei Zugrundelegung der Bestandszahlen eine "ganz ungewöhnliche (positive) Schwundquote" ergeben würde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.8.2009 - 7 CE 09.10352 u.a. - juris Rn. 24 ff.).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10075

    Außerkapazitäre und innerkapazitäre Voraussetzungen zur Ermittlung von …

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, die Vergabe aufgedeckter Studienplätze nach Maßgabe von Abiturnoten verletze Antragsteller im Kapazitätsverfahren nicht in eigenen Rechten (B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

    Allerdings hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gleichberechtigte Auswahl durch Losverfahren für zweckmäßiger (BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032) und hat den Bayerischen Verwaltungsgerichten die einheitliche Anwendung des Losverfahrens empfohlen (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 25).

    Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass es dem verfassungsrechtlich gebotenen Verteilungsverfahren nach Eignung (…BVerfG, B.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361 Rn. 108 ff.) angenähert ist, mag auch jedes Auswahlverfahren unter prinzipiell Gleichberechtigten eine Auswahlentscheidung unter problematischen Kriterien darstellen (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975, 1504, 1505; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 2 E 20.10122

    Berechnung der Studienplätze in der Zahnmedizin insbes. Berechnung des …

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesveraltungsgerichts ausgeführt, die Vergabe aufgedeckter Studienplätze nach Maßgabe von Abiturnoten verletze Antragsteller im Kapazitätsverfahren nicht in eigenen Rechten (B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

    Allerdings hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gleichberechtigte Auswahl durch Losverfahren für zweckmäßiger (B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032) und hat den Bayerischen Verwaltungsgerichten die einheitliche Anwendung des Losverfahrens empfohlen (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 25).

    Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass es dem verfassungsrechtlich gebotenen Verteilungsverfahren nach Eignung (…BVerfG, B.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361 Rn. 108 ff.) angenähert ist, mag auch jedes Auswahlverfahren unter prinzipiell Gleichberechtigten eine Auswahlentscheidung unter problematischen Kriterien darstellen (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975, 1504, 1505; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 2 E 20.10171

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin für das WS 2020/2021

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesveraltungsgerichts ausgeführt, die Vergabe aufgedeckter Studienplätze nach Maßgabe von Abiturnoten verletze Antragsteller im Kapazitätsverfahren nicht in eigenen Rechten (B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

    Allerdings hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gleichberechtigte Auswahl durch Losverfahren für zweckmäßiger (B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032) und hat den Bayerischen Verwaltungsgerichten die einheitliche Anwendung des Losverfahrens empfohlen (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 25).

    Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass es dem verfassungsrechtlich gebotenen Verteilungsverfahren nach Eignung (…BVerfG, B.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361 Rn. 108 ff.) angenähert ist, mag auch jedes Auswahlverfahren unter prinzipiell Gleichberechtigten eine Auswahlentscheidung unter problematischen Kriterien darstellen (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975, 1504, 1505; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10141

    Erfolgreicher Eilantrag auf Zulassung zum 1. Fachsemester des Studiengangs …

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, die Vergabe aufgedeckter Studienplätze nach Maßgabe von Abiturnoten verletze Antragsteller im Kapazitätsverfahren nicht in eigenen Rechten (B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

    Allerdings hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gleichberechtigte Auswahl durch Losverfahren für zweckmäßiger (B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032) und hat den Bayerischen Verwaltungsgerichten die einheitliche Anwendung des Losverfahrens empfohlen (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 25).

    Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass es dem verfassungsrechtlich gebotenen Verteilungsverfahren nach Eignung (…BVerfG, B.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361 Rn. 108 ff.) angenähert ist, mag auch jedes Auswahlverfahren unter prinzipiell Gleichberechtigten eine Auswahlentscheidung unter problematischen Kriterien darstellen (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975, 1504, 1505; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10149

    Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, die Vergabe aufgedeckter Studienplätze nach Maßgabe von Abiturnoten verletze Antragsteller im Kapazitätsverfahren nicht in eigenen Rechten (B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

    Allerdings hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gleichberechtigte Auswahl durch Losverfahren für zweckmäßiger (BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032 - juris) und hat den Bayerischen Verwaltungsgerichten die einheitliche Anwendung des Losverfahrens empfohlen (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 25).

    Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass es dem verfassungsrechtlich gebotenen Verteilungsverfahren nach Eignung (…BVerfG, B.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361 Rn. 108 ff.) angenähert ist, mag auch jedes Auswahlverfahren unter prinzipiell Gleichberechtigten eine Auswahlentscheidung unter problematischen Kriterien darstellen (vgl. BVerfG, B.v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975, 1504, 1505; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 - BeckRS 2013, 51452 Rn. 24).

  • VG München, 01.07.2013 - M 3 E Z 13.10001

    Zulassung zum Studium Zahnmedizin; - 1. Fachsemester -; im Sommersemester 2013 an …

    Bei einer ungeraden Zahl von Studienplätzen in der jährlichen Aufnahmekapazität und zwei Vergabeterminen im Jahr ist nach den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 3. Mai 2013, Az: 7 CE 13.10053 u.a. - sofern sachliche Gründe nicht eine andere Aufteilung erfordern - die höhere Zahl dem (zuerst beginnenden) Wintersemester zuzuordnen.

    Deshalb entfallen im vorliegenden Fall - mangels sachlicher Gründe für eine andere Aufteilung - von 127 Studienplätzen auf das Wintersemester 2012/2013 64 Studienplätze (vgl. Beschluss des BayVGH vom 3.5.2013 Az. 7 CE 13.10053 u.a.) und auf das Sommersemester 63 Studienplätze.

    Rn. 85 Diese durch Überbuchung vergebenen Studienplätze sind auch nicht als nicht kapazitätsdeckend unberücksichtigt zu lassen und an die Antragsparteien nach dem Leistungsprinzip (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung der Studienbewerber) bzw. im Losverfahren zu vergeben (vgl. BayVGH vom 3.5.2013 7 CE 13.10053 u.a.).

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10357

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

    Rn. 12 Die Auffassung des BayVGH in der Entscheidung vom 3. Mai 2013 - 7 CE 13.10053 u.a. -, wonach für die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung ein quantifizierter Stundenplan nicht von Bedeutung sei, sei nicht richtig.

    Soweit der BayVGH in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2013 a.a.O. meine, es sei ohne Belang, wie lange die Vorlesungszeit dauere, irre er.

    Rn. 32 Für die Kapazitätsberechnung ist auch unerheblich, wie die Studienordnung den Begriff einer "Semesterwochenstunde" definiert; maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, von der abzuweichen das Gericht keinen Anlass sieht, die jeweilige Lehrverpflichtung der Lehrpersonen, deren Umfang in LVS ausgedrückt wird (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 LUFV); wie lange die Vorlesungszeit des Semesters dauert, ist demgegenüber nicht rechtserheblich (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 u.a.;… BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 13).

  • VG München, 01.07.2013 - M 3 E 13.1120

    Keine innerkapazitären Studienplätze, wenn Gesamtzahl der eingeschriebenen …

    Bei einer ungeraden Zahl von Studienplätzen in der jährlichen Aufnahmekapazität und zwei Vergabeterminen im Jahr ist nach den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 3. Mai 2013, Az: 7 CE 13.10053 u.a. - sofern sachliche Gründe nicht eine andere Aufteilung erfordern - die höhere Zahl dem (zuerst beginnenden) Wintersemester zuzuordnen.

    Deshalb entfallen im vorliegenden Fall - mangels sachlicher Gründe für eine andere Aufteilung - von 127 Studienplätzen auf das Wintersemester 2012/2013 64 Studienplätze (vgl. Beschluss des BayVGH vom 3.5.2013 Az. 7 CE 13.10053 u.a.) und auf das Sommersemester 63 Studienplätze.

  • VG München, 01.07.2013 - M 3 E 13.1122

    Keine innerkapazitären Studienplätze, wenn Gesamtzahl der eingeschriebenen …

    Bei einer ungeraden Zahl von Studienplätzen in der jährlichen Aufnahmekapazität und zwei Vergabeterminen im Jahr ist nach den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 3. Mai 2013, Az: 7 CE 13.10053 u.a. - sofern sachliche Gründe nicht eine andere Aufteilung erfordern - die höhere Zahl dem (zuerst beginnenden) Wintersemester zuzuordnen.

    Deshalb entfallen im vorliegenden Fall - mangels sachlicher Gründe für eine andere Aufteilung - von 127 Studienplätzen auf das Wintersemester 2012/2013 64 Studienplätze (vgl. Beschluss des BayVGH vom 3.5.2013 Az. 7 CE 13.10053 u.a.) und auf das Sommersemester 63 Studienplätze.

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 7 CE 20.10022

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Zur Länge der Vorlesungszeit äußert sich die Lehrverordnung nicht und ist dabei im Übrigen auch ohne Belang (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 u.a. - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 10.02.2015 - AN 2 E 14.10170

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • VGH Bayern, 10.01.2019 - 7 CE 18.10053

    Kapazitätsberechnung für den Studiengang Humanmedizin

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 7 CE 14.10003

    Zahnmedizin Regensburg, WS 2013/2014; besondere Ausstattung mit …

  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10237

    Einstweiliger Rechtsschutz, Studium, Zulassungsanspruch, Zahnmedizin, …

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 7 CE 14.10005

    Zahnmedizin Regensburg, WS 2013/2014; besondere Ausstattung mit …

  • VG Regensburg, 16.06.2015 - RO 1 E Z 15.10036

    Antrag auf vorläufigen Zulassung zum Studium wegen Nichtausschöpfung von …

  • VG Regensburg, 16.12.2014 - RO 1 Z 14.10057

    Kein Recht auf außerkapazitären Zugang zum Studium der Zahnmedizin

  • VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10382

    Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …

  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 2 E 15.10013

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin

  • VG Ansbach, 27.06.2014 - AN 2 E 14.10002

    Studiengang Zahnmedizin Universität E. (Sommersemester 2014); …

  • VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10635

    Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …

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