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| VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187 |
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Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Dies gilt auch im Hinblick auf die Verpflichtung der Lehrpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen Lehrtätigkeiten in verwandten Fachgebieten zu erbringen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.;… B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 u.a. - juris Rn. 30 m.w.N.).Zu einer weiteren Beteiligung des Lehrpersonals dieser Lehreinheiten und damit verbunden einer Erhöhung des Curricularanteils dieser Lehreinheiten zulasten des sich entsprechend verringernden Curricular(eigen)anteils der für die Ausbildung der Studenten im vorklinischen Teil des Studiengangs Humanmedizin berufenen Lehreinheit Vorklinische Medizin ist die Universität nicht verpflichtet (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 10 ff. m.w.N).
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 7 CE 08.10616
Humanmedizin Universität Würzburg (Sommersemester 2008); Deputatsverminderungen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Rn. 18 "Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) dargelegt hat, lassen die von der Universität angeführten Gründe die Reduzierung der Lehrdeputate der Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D. auch in dem - vergleichsweise großen - Umfang von jeweils vier bzw. fünf Stunden als gerechtfertigt erscheinen.Gleiches gilt bezüglich der zur Betreuung technischer Großgeräte erfolgten (partiellen) Freistellungen von Lehraufgaben bei Prof. Dr. H. (2 SWS), der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. H. (9 SWS) und dem Akademischen Oberrat Dr. Sch. (4 SWS), zu denen der Senat insbesondere in seinem Beschluss vom 11. August 2008 (Az. 7 CE 08.10616 u.a) ausführlich Stellung genommen hat.
- VGH Bayern, 05.10.2007 - 7 CE 07.10333
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Rn. 13 Die der Privatdozentin Dr. A gewährte Reduzierung, die nach den vorgelegten Kapazitätsunterlagen für das streitgegenständliche Studienjahr unverändert 4 Semesterwochenstunden (SWS) beträgt, ist aufgrund ihrer Tätigkeit als Kustodin des Hochauflösungselektronenmikroskops sachlich gerechtfertigt, wie der Senat bereits in verschiedenen früheren Entscheidungen dargelegt hat (zuletzt BayVGH vom 5.10.2007 Az. 7 CE 07.10333).Rn. 14 Die Deputatsreduzierungen im Umfang von jeweils vier bzw. fünf SWS für die Strahlenschutzbeauftragten Dr. G., Dr. H. und Dr. D., für letzteren zugleich in seiner Funktion als Netzwerkbeauftragter, sind vom Senat ebenfalls schon bei früherer Gelegenheit überprüft und gebilligt worden (BayVGH vom 5.10.2007 Az. 7 CE 07.10333).
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Dies gilt auch im Hinblick auf die Verpflichtung der Lehrpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen Lehrtätigkeiten in verwandten Fachgebieten zu erbringen (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.; B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 u.a. - juris Rn. 30 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH vom 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u.a. - juris - Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.06.2011 - 7 CE 11.10501
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Hochschulpakt 2020; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Die Hochschulbewerber können - wie der Senat bereits entschieden hat - auch im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020" keinen Anspruch auf Zuwendungen des Staates an die Hochschulen zur Erhöhung der Ausbildungskapazität geltend machen (vgl. z.B. BayVGH vom 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris Rn. 8 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10068
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2008/2009); Übermittlung der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Rn. 19 Auch die Deputatsreduzierung um fünf Semesterwochenstunden für die außerplanmäßige Professorin Dr. A. aufgrund ihrer Funktion als Kustodin des Hochauflösungselektronenmikroskops und ihrer zusätzlich übernommenen Aufgabe als Studienfachberaterin (vgl. BayVGH vom 24.7.2009 Az. 7 CE 09.10068 u.a.) wurde bereits in einer Vielzahl früherer Entscheidungen eingehend überprüft und kapazitätsrechtlich gebilligt. - VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 CE 10.10146
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2009/2010)
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Rn. 17 Ergänzend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010 (Az. 7 CE 10.10146 u.a. - juris - Rn. 12 ff.) ausgeführt:. - VGH Bayern, 04.08.2008 - 7 CE 08.10544
Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2007/2008); …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 4. August 2008 (Az. 7 CE 08.10544 u.a. - juris - Rn. 10 ff.) ausgeführt:. - VGH Bayern, 20.01.2003 - 7 CE 02.10033
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 7 CE 13.10187
Der Senat ist bereits in den das Sommersemester 2002 betreffenden Beschwerdeverfahren (vgl. Az. 7 CE 02.10033 u.a.) nach Vorlage aller Unterlagen über Beschäftigungsverhältnisse und Lehrverpflichtungen einschließlich der Begründungen zu den jeweiligen Deputatsermäßigungen zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Reduzierungen nicht zu beanstanden sind (vgl. auch Beschlüsse vom 12.5.2003 Az. 7 CE 03.10007, vom 23.5.2005 Az. 7 CE 05.10175). - VGH Bayern, 12.05.2003 - 7 CE 03.10007
- VGH Bayern, 27.11.2013 - 7 CE 13.10354
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2013; Überbuchung; …
Dies ist schon deshalb unbedenklich, weil in Bezug auf diese Tätigkeit die Deputatsverminderung bei Prof. A. in der Vergangenheit auch nur um eine Lehrveranstaltungsstunde erhöht worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 7 CE 13.10187 u.a. - juris Rn. 22) . - VG Würzburg, 16.12.2020 - W 7 E 20.20048
Kapazitätsberechnung für den Vorklinischen Teil des Medizinstudiums
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020". - VG Würzburg, 21.02.2017 - W 7 E 16.20158
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020".
- VG Würzburg, 28.06.2018 - W 7 E 18.20006
Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020". - VG Würzburg, 19.02.2018 - W 7 E 17.20129
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff. m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020". - VG Würzburg, 21.02.2017 - W 7 E 16.20192
Erfolgloser Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin an …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff. m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020". - VG Würzburg, 16.12.2020 - W 7 E 20.20038
Wintersemester 2020/2021, Medizin Vorklinik
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020". - VG Würzburg, 20.02.2019 - W 7 E 18.20050
Ablehnung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin wegen Auslastung des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B.v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020". - VG Würzburg, 26.02.2018 - W 7 E 17.20120
Studienplatzklage im Fach Humanmedizin an der JMU
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 22.8.2013, 7 CE 13.10187 u.a.;… B. v. 27.6.2011 - 7 CE 11.10501 u.a. - juris, Rn. 8 ff m.w.N.) gibt es - über die zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum mit dem Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge geschlossenen Zielvereinbarung vom April 2011 sowie dem 1. Nachtrag zu dieser Zielvereinbarung hinaus - keinen Anspruch auf weitergehenden Ausbau der Ausbildungskapazität, auch nicht im Hinblick auf den sogenannten "Hochschulpakt 2020".
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