Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.10.2013 - 7 CE 13.10312 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Zulassung zum höheren Fachsemester; Curriculareigenanteil; Beurlaubung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783
Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …
Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2013 - 7 CE 13.10312
Sie entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihr zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2013 - 7 CE 13.10312
Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung und die Vorlage "quantifizierter Stundenpläne" nicht (mehr) an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 26.08.2013 - 7 CE 13.10242
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2013 - 7 CE 13.10312
Denn - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16) - sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester einzelne beurlaubte Studenten aus den Bestandszahlen der eingeschriebenen Studierenden deshalb nicht "herauszurechnen", weil diese auch während ihrer Beurlaubung immatrikuliert (eingeschrieben) bleiben.
- VG Ansbach, 10.02.2015 - AN 2 E 14.10170
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Zum anderen überschreitet die FAU - und dies ist in rechtlicher Hinsicht insbesondere maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 11) - dabei nicht den in der Hochschulzulassungsverordnung festgesetzten Curricularnormwert von 7, 80 für den Studiengang Zahnmedizin. - VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität
"Diese Rechtsprechung ist im vorliegenden Fall, in dem die Antragsteller die Zulassung für ein höheres Fachsemester begehren, nicht einschlägig, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 14 f. klargestellt hat. - VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10043
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren …
Rn. 10 Diese Rechtsprechung ist im vorliegenden Fall, in dem die Antragsteller die Zulassung für ein höheres Fachsemester begehren, nicht einschlägig, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 14 f. klargestellt hat.
- VG Regensburg, 16.06.2015 - RO 1 E Z 15.10036
Antrag auf vorläufigen Zulassung zum Studium wegen Nichtausschöpfung von …
Insbesondere bleibt es bei der Kapazitätserschöpfung im 1. Fachsemester (vgl. dazu BayVGH, B. v. 12.6.2014, 7 CE 14.10012 u.a.; BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10043; BayVGH, B. v. 31.10.2013, 7 CE 13.10312; insoweit eine andere Konstellation betreffend BayVGH, B. v. 21.10.2013, 7 CE 13.10252). - VG Regensburg, 16.12.2014 - RO 1 Z 14.10057
Kein Recht auf außerkapazitären Zugang zum Studium der Zahnmedizin
Rn. 33 In den vorliegenden Verfahren war nach Mitteilung der UR zusammen mit der zum 1.12.2014 erstellten amtlichen Statistik vom 9.12.2014 im WS 2014/15 im 1. Fachsemester niemand beurlaubt; die insgesamt 4 beurlaubten Studierenden, davon 2 Studierende im 5. Fachsemester und 2 Studierende im 7. Fachsemester, sind zudem alle erstmalig beurlaubt und daher nicht von der Bestandszahl abzuziehen, so dass es bei der Kapazitätserschöpfung im 1. Fachsemester bleibt (vgl. BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10043; BayVGH, B. v. 31.10.2013, 7 CE 13.10312; insoweit eine andere Konstellation betreffend BayVGH, B. v. 21.10.2013, 7 CE 13.10252). - VG Berlin, 06.06.2016 - 12 L 52.16
Zulassung zum Sommersemester 2016 an die Charité im Studiengang Zahnmedizin; …
Die Berücksichtigung des beurlaubten Studenten ist sachlich gerechtfertigt, weil er das Lehrangebot der Hochschule nicht dauerhaft entlastet, sondern nach Ende der Beurlaubung Lehrangebot nachfragen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 5 NC 37.11 - juris Rdn. 19; BayVGH, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 7 CE 13.10312 - juris). - VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10050
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren …
Rn. 10 Diese Rechtsprechung ist im vorliegenden Fall, in dem die Antragstellerin die Zulassung für ein höheres Fachsemester begehrt, nicht einschlägig, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 14 f. klargestellt hat. - VGH Bayern, 23.01.2026 - 7 CE 25.10014
J.-M.-Universität W., Humanmedizin (Erster Studienabschnitt).
Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei normativer Vorgabe eines konkreten Curricularnormwerts - anders als bei Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung und die Vorlage "quantifizierter Stundenpläne" nicht (mehr) an (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 19; B.v. 31.10.2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VG Ansbach, 30.06.2016 - AN 2 E 16.10043
Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin
Der Curriculareigenanteil entspricht dabei dem Wert des Vorjahres und überschreitet - und dies ist in rechtlicher Hinsicht maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 11) - nicht den in Anlage 7 I Hochschulzulassungsverordnung festgesetzten Curricularnormwert von 7, 80 für den Studiengang Zahnmedizin. - VGH Bayern, 02.05.2016 - 7 CE 16.10029
Berechnung der Ausbildungskapazität - Zahnmedizin
Nicht erforderlich in diesem Zusammenhang ist die Vorlage eines "quantifizierten Studien- bzw. Stundenplans": Einer solchen bedarf es bei Vorgabe eines verbindlichen Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - nicht (st. Rspr. des erkennenden Senats, zuletzt B. v. 31.10.2013 - 7 CE 13.10312 m. w. N. - juris). - VGH Bayern, 23.01.2026 - 7 CE 25.100147
Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin wegen rechtmäßiger Ablehnung des …
- VGH Bayern, 23.01.2026 - 7 CE 25.10013
J.-M.-Universität W., Humanmedizin (Erster Studienabschnitt).
- VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 2 E 15.10270
Einstweilige Anordnung, Hochschulzulassung, Aufnahmekapazität, Zahnmedizin, …
- VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10382
Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …
- VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 2 E 15.10013
Kein Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin
- VG Ansbach, 27.06.2014 - AN 2 E 14.10002
Studiengang Zahnmedizin Universität E. (Sommersemester 2014); …
- VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10059
Universität Würzburg; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum …
- VG Ansbach, 30.01.2014 - AN 2 E 13.10635
Studiengang Zahnmedizin Universität Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/14); …
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