Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10043 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren Fachsemester; Beurlaubung
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 35 Abs. 1 Satz 1 HZV Art. 48 Abs. 2 BayHSchG
Hochschulrecht: Berücksichtigung Beurlaubter im Bestand | Zahnmedizin ; Bewerbung für höheres Fachsemester ; Bestandszahlen ; Beurlaubte Studenten ; Mehrfachzählung Inanspruchnahme von Lehre ; Immatrikulation - Landesanwaltschaft Bayern
§ 35 Abs. 1 Satz 1 HZV Art. 48 Abs. 2 BayHSchG
Hochschulrecht: Berücksichtigung Beurlaubter im Bestand | Zahnmedizin ; Bewerbung für höheres Fachsemester ; Bestandszahlen ; Beurlaubte Studenten ; Mehrfachzählung Inanspruchnahme von Lehre ; Immatrikulation - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.10.2013 - 7 CE 13.10252
LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Vergabe eines freien …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10043
Die Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 2013 (Az. 7 CE 13.10252 u.a.) sei insoweit entsprechend anzuwenden.Rn. 9 In seiner von den Antragstellern in Bezug genommenen Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 7 CE 13.10252 u.a. - juris Rn. 15 hat der Senat ausgeführt, dass es bei der Beurteilung der kapazitätsdeckenden Vergabe von Studienplätzen grundsätzlich - ebenso wie bei der Berechnung der Schwundquote (§ 53 HZV) oder bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme in ein höheres Fachsemester (§ 35 Abs. 1 HZV) - auf den Bestand der im betreffenden Studiengang eingeschriebenen Studierenden ankommt, zu dem auch Studierende gehören, die beurlaubt sind (= auf Antrag aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit sind; Art. 48 Abs. 2 BayHSchG).
- VGH Bayern, 31.10.2013 - 7 CE 13.10312
LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10043
Rn. 10 Diese Rechtsprechung ist im vorliegenden Fall, in dem die Antragsteller die Zulassung für ein höheres Fachsemester begehren, nicht einschlägig, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 7 CE 13.10312 - juris Rn. 14 f. klargestellt hat.
- VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Einzelne beurlaubte Studenten sind bei der Zulassung für ein höheres Fachsemester aus der Gesamtzahl der in diesem Studiengang eingeschriebenen Studierenden auch dann nicht "herauszurechnen", wenn sie über mehrere Semester hinweg beurlaubt wurden (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris Rn. 8-10).Die von der UR insoweit zugrunde gelegte Berechnung mit einem Schwundausgleichsfaktor von 1, 000 erweist sich insoweit als fehlerhaft, als die UR dabei offenbar entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris Rn. 9;… B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 - juris Rn. 16;… B.v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10280 - juris Rn. 12) beurlaubte Studierende herausgerechnet und nach Ende der Beurlaubung als Rückkehrer hinzugezählt hat (…Schriftsatz des Antragsgegners vom 26.2.2014, S. 11 f. und Anlage 13).
- VG Regensburg, 16.06.2015 - RO 1 E Z 15.10036
Antrag auf vorläufigen Zulassung zum Studium wegen Nichtausschöpfung von …
Der Senat hat entschieden, dass eine solche "Mehrfachzählung" von Studierenden als Studienanfänger im ersten Fachsemester mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar ist, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für Studienanfänger vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze im ersten Fachsemester "blockieren" würden (BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10043).Insbesondere bleibt es bei der Kapazitätserschöpfung im 1. Fachsemester (vgl. dazu BayVGH, B. v. 12.6.2014, 7 CE 14.10012 u.a.; BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10043; BayVGH, B. v. 31.10.2013, 7 CE 13.10312; insoweit eine andere Konstellation betreffend BayVGH, B. v. 21.10.2013, 7 CE 13.10252).
- VG Regensburg, 16.12.2014 - RO 1 Z 14.10057
Kein Recht auf außerkapazitären Zugang zum Studium der Zahnmedizin
Der Senat hat entschieden, dass eine solche "Mehrfachzählung" von Studierenden als Studienanfänger im ersten Fachsemester mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar ist, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für Studienanfänger vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze im ersten Fachsemester "blockieren" würden (BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10043).Rn. 33 In den vorliegenden Verfahren war nach Mitteilung der UR zusammen mit der zum 1.12.2014 erstellten amtlichen Statistik vom 9.12.2014 im WS 2014/15 im 1. Fachsemester niemand beurlaubt; die insgesamt 4 beurlaubten Studierenden, davon 2 Studierende im 5. Fachsemester und 2 Studierende im 7. Fachsemester, sind zudem alle erstmalig beurlaubt und daher nicht von der Bestandszahl abzuziehen, so dass es bei der Kapazitätserschöpfung im 1. Fachsemester bleibt (vgl. BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10043; BayVGH, B. v. 31.10.2013, 7 CE 13.10312; insoweit eine andere Konstellation betreffend BayVGH, B. v. 21.10.2013, 7 CE 13.10252).
- VG Ansbach, 10.02.2015 - AN 2 E 14.10170
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Von Seiten der FAU ist mit dienstlicher Versicherung vom 13. November 2014 auch ausdrücklich eine Beurlaubung von Studenten im 1. Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin im Wintersemester 2014/2015 verneint worden; die Frage einer Beurlaubung von Studenten in höheren Semestern ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt B.v. 22.04.2014 - 7 CE 14.10043 u.a. - juris Rn. 8ff.), der sich die Kammer weiterhin anschließt, insoweit nicht erheblich.Bei der Ermittlung der Zahl der Studierenden sind als Schwund systemgerecht auch nur dauerhafte Abgänge zu berücksichtigen, die zum Freiwerden von Studienplätzen führen (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 - juris), weshalb etwa beurlaubte Studierende nicht aus den Bestandszahlen herausgerechnet werden müssen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 u.a. - juris Rn. 9;… B.v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10006 - juris Rn. 21, m.w.N.).
- VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 2 E 15.10013
Kein Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin
Die Frage einer Beurlaubung von Studenten in höheren Semestern ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt B. v. 22.04.2014 - 7 CE 14.10043 u. a. - juris Rn. 8ff.), der sich die Kammer weiterhin anschließt, nicht erheblich.Bei der Ermittlung der Zahl der Studierenden sind als Schwund systemgerecht auch nur dauerhafte Abgänge zu berücksichtigen, die zum Freiwerden von Studienplätzen führen (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 - juris), weshalb etwa beurlaubte Studierende nicht aus den Bestandszahlen herausgerechnet werden müssen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 u. a. - juris Rn. 9;… B. v. 14.5.2013 - 7 CE 13.10006 - juris Rn. 21, m. w. N.).
- VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Einzelne beurlaubte Studenten sind bei der Zulassung für ein höheres Fachsemester aus der Gesamtzahl der in diesem Studiengang eingeschriebenen Studierenden auch dann nicht "herauszurechnen", wenn sie über mehrere Semester hinweg beurlaubt wurden (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris Rn. 8-10). - VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung des BayVGH kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob Studierende seit längerer Zeit beurlaubt sind oder nicht, da auch diese Studierenden die Gesamtausbildungskapazität der Hochschule erschöpfen, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris Rn. 9 ff.:. - VG München, 23.07.2014 - M 3 E 14.18135
Zulassung zum Studium Zahnmedizin im SS 2014 an der ...; 2. Fachsemester (und …
Rn. 84 Bei der ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität von 127 Studienplätzen ergeben sich bei Aufteilung der ungeraden jährlichen Aufnahmekapazität auf das Winter- und Sommersemester für das Wintersemester 2013/2014 64 Studienplätze und für das Sommersemester 63 Studienplätze (vgl. BayVGH Beschluss vom 17.4.2014 Az. 7 CE 14.10046 sowie Beschlüsse vom 22.4.2014 Az. 7 CE 14.10043 u.a., 7 CE 14.10045, 7 CE 14.10050). - VG München, 23.07.2014 - M 3 E Z 14.10000
Zulassung zum Studium Zahnmedizin; 1. Fachsemester; im Sommersemester 2014 an der …
Rn. 83 Bei der ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität von 127 Studienplätzen ergeben sich bei Aufteilung der ungeraden jährlichen Aufnahmekapazität auf das Winter- und Sommersemester für das Wintersemester 2013/2014 64 Studienplätze und für das Sommersemester 63 Studienplätze (vgl. BayVGH Beschluss vom 17.4.2014 Az. 7 CE 14.10046 sowie Beschlüsse vom 22.4.2014 Az. 7 CE 14.10043 u.a., 7 CE 14.10045, 7 CE 14.10050). - VG Ansbach, 31.01.2022 - AN 2 E 21.10104
Kapazitätsberechnung zum 1. oder 2. Fachsemester Zahnmedizin
Beurlaubte Studenten erschöpfen ebenso wie andere Studierende die Ausbildungskapazität, weil sie das Lehrangebot nicht dauerhaft entlasten, sondern es nach Ende ihrer Beurlaubung weiterhin nachfragen (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris). - VG Regensburg, 22.06.2015 - RO 1 E HV 15.10029
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Medizin Vorklinik)
- VG Ansbach, 30.06.2016 - AN 2 E 16.10043
Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin
- VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 2 E 15.10270
Einstweilige Anordnung, Hochschulzulassung, Aufnahmekapazität, Zahnmedizin, …
- VG Ansbach, 27.06.2014 - AN 2 E 14.10002
Studiengang Zahnmedizin Universität E. (Sommersemester 2014); …
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