Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10045 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren Fachsemester; Schwundberechnung; Krankenversorgungsabzug
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 CE 09.10560
Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2009); ambulanter Krankenversorgungsabzug; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10045
Denn bis zur endgültigen Aufgabe des Studiums durch Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel wirkt sich - der Bestimmung des § 53 HZV entsprechend - das Nichtbestehen von Prüfungen auf die Schwundberechnung nicht aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 CE 09.10560 u.a. - juris Rn. 20 ff. m.w.N.), weil alle im Studiengang eingeschriebenen Studenten das Gesamtlehrangebot der LMU unverändert - ggf. zeitlich versetzt - nachfragen können.
- VG Regensburg, 16.06.2015 - RO 1 E Z 15.10036
Antrag auf vorläufigen Zulassung zum Studium wegen Nichtausschöpfung von …
Ebenso wenig ist für den Schwundfaktor erheblich, ob eine Person die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden hat oder nicht, solange diese weiterhin Zahnmedizin an der U ... studiert und somit weder Studienabbrecher noch Fachwechsler noch Hochschulwechsler ist; eine Person, die aus dem Fach nicht geschwunden ist, kann konsequenterweise auch den Schwund nicht erhöhen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10045; BayVGH, B. v. 14.5.2013, 7 CE 13.10006). - VG Regensburg, 16.12.2014 - RO 1 Z 14.10057
Kein Recht auf außerkapazitären Zugang zum Studium der Zahnmedizin
Ebenso wenig ist für den Schwundfaktor erheblich, ob eine Person die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden hat oder nicht, solange diese weiterhin Zahnmedizin an der UR studiert und somit weder Studienabbrecher noch Fachwechsler noch Hochschulwechsler ist; eine Person, die aus dem Fach nicht geschwunden ist, kann konsequenterweise auch den Schwund nicht erhöhen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 22.4.2014, 7 CE 14.10045; BayVGH, B. v. 14.5.2013, 7 CE 13.10006). - VG München, 23.07.2014 - M 3 E 14.18135
Zulassung zum Studium Zahnmedizin im SS 2014 an der ...; 2. Fachsemester (und …
Rn. 84 Bei der ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität von 127 Studienplätzen ergeben sich bei Aufteilung der ungeraden jährlichen Aufnahmekapazität auf das Winter- und Sommersemester für das Wintersemester 2013/2014 64 Studienplätze und für das Sommersemester 63 Studienplätze (vgl. BayVGH Beschluss vom 17.4.2014 Az. 7 CE 14.10046 sowie Beschlüsse vom 22.4.2014 Az. 7 CE 14.10043 u.a., 7 CE 14.10045, 7 CE 14.10050). - VG München, 23.07.2014 - M 3 E Z 14.10000
Zulassung zum Studium Zahnmedizin; 1. Fachsemester; im Sommersemester 2014 an der …
Rn. 83 Bei der ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität von 127 Studienplätzen ergeben sich bei Aufteilung der ungeraden jährlichen Aufnahmekapazität auf das Winter- und Sommersemester für das Wintersemester 2013/2014 64 Studienplätze und für das Sommersemester 63 Studienplätze (vgl. BayVGH Beschluss vom 17.4.2014 Az. 7 CE 14.10046 sowie Beschlüsse vom 22.4.2014 Az. 7 CE 14.10043 u.a., 7 CE 14.10045, 7 CE 14.10050).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.