Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.03.2014 - 7 CE 14.281 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 35 Abs. 3, Art. 37 Abs. 3 Satz 1, Art. 38, Art. 57, Art. 58 Abs. 4 BayEUG, Art. 39 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG, § 4 Abs. 3, § 5 MSO
Schulrecht: Freiwilliger Besuch der Mittelschule | Freiwilliger Besuch der Mittelschule nach Ende der Vollzeitschulpflicht; Erhebliche Gefährdung der Verwirklichung der schulischen Bildungsziele ; Zuständigkeit der Schulleitung; Empfehlender Beschluss der Lehrerkonferenz ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 35 Abs. 3, Art. 37 Abs. 3 Satz 1, Art. 38, Art. 57, Art. 58 Abs. 4 BayEUG, Art. 39 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG, § 4 Abs. 3, § 5 MSO
Schulrecht: Freiwilliger Besuch der Mittelschule | Freiwilliger Besuch der Mittelschule nach Ende der Vollzeitschulpflicht; Erhebliche Gefährdung der Verwirklichung der schulischen Bildungsziele ; Zuständigkeit der Schulleitung; Empfehlender Beschluss der Lehrerkonferenz ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.01.2014 - M 3 E 13.4988
- VGH Bayern, 26.03.2014 - 7 CE 14.281
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 08.11.2004 - 7 CE 04.2965
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2014 - 7 CE 14.281
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf weiteren Schulbesuch (…vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3; B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15).Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (BayVGH, B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 101.87
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2014 - 7 CE 14.281
Nachdem der Mutter der Antragstellerin die Auffassung der Schule über die Sach- und Rechtslage hinsichtlich des freiwilligen Schulbesuchs durch die mit ihr zuvor geführten und in den Schulakten dokumentierten Gespräche hinreichend bekannt war, durfte die Schule aufgrund der insoweit maßgeblichen Einzelfallumstände (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1987 - 4 B 101.87 - juris Rn. 7) von einer Begründung ihrer ablehnenden Entscheidung absehen (Art. 39 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG).
- VG Augsburg, 14.09.2015 - Au 3 E 15.1328
Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Erfüllung der …
Da der Antragsteller im Schuljahr 2006/2007 eingeschult wurde, ist er seit Ablauf des Schuljahres 2014/2015 nicht mehr vollzeitschulpflichtig (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 9).Soweit ein Ablehnungsgrund i.S.v. Art. 38 Satz 2 BayEUG vorliegt, steht die Ablehnung ausweislich des Gesetzeswortlauts ("kann ... abgelehnt werden") im pflichtgemäßen behördlichen Ermessen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 10; Lindner/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, EL 184 - Stand: Januar 2015, Art. 38 BayEUG, Ziffer 2.2).
aa) Die Einwände des Antragstellers gegen die formelle Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung der Schule sind unbegründet (vgl. zum Nachfolgenden: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 11-14;… VG München, B.v. 16.1.2014 - M 3 E 13.4988 - juris Rn. 35;… VG Augsburg, B.v. 14.7.2005 - Au 3 S 05.652 - juris Rn. 20).
Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (…BayVGH, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15;… B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 17;… B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9/12 zum wortgleichen § 9 des damals geltenden Schulpflichtgesetzes - SchPG;… VG Augsburg, B.v. 14.7.2005 - Au 3 S 05.652 - juris Rn. 23/26).
Der dort für Streitigkeiten über die Schulpflicht, Einweisung in eine Sonderschule oder Entlassung aus der Schule vorgesehene Auffangstreitwert von EUR 5.000,-- war im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 25).
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