Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.10.2014 - 7 CE 14.823 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Antrag auf einstweilige Anordnung; Fortsetzung eines abgelaufenen Beamtenverhältnisses auf Zeit; Vorwegnahme der Hauptsache
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 7 CE 14.823
Solchen' die Hauptsache vorwegnehmenden Anträgen kann im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nur ausnahmsweise stattgegeben werden' wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare' nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (stRspr' z.B. BVerwG' B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5).Das kann jedoch dahinstehen, denn unabhängig davon könnte der Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nur dann stattgegeben werden' wenn der Antragsteller schon aufgrund der hier anzustellenden' bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts in der Hauptsache erkennbar Erfolg haben würde' wobei an die Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist (BVerwG' B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 7).
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 7 CE 14.823
Anders als in dem von ihm herangezogenen' vom Bundesverfassungsgericht auf Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts hin entschiedenen Fall (BVerfG' B.v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121' 205) ist ein Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit hier nicht erkennbar. - BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06
Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2014 - 7 CE 14.823
Das Bundesverwaltungsgericht (Beamten auf Lebenszeit aus dem Grundsatz abgeleitet' dass bereits auf Lebenszeit ernannte Beamte auch auf einer Beförderungsstelle regelmäßig auf Lebenszeit zu berufen sind ((BVerwG' B.v. 27.9.2007 - B.v. 27.9.2007 - 2 C 21/06 - juris Rn. 45 = BVerwGE 129, 272) hat dort den Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf den Grundsatz gestützt, dass bereits auf Lebenszeit ernannte Beamte auch auf eine Beförderungsstelle regelmäßig auf Lebenszeit zu berufen sind.
- OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24
Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).
Rn. 87 1. Ihr Verpflichtungsbegehren, gerichtet auf vorläufige Verpflichtung des Antragsgegners zur erneuten Entscheidung über ihre Ernennung unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, wie auch ihr Hilfsbegehren auf vorläufige Verpflichtung zur erneuten Entscheidung des Fakultätsrats über einen Antrag gemäß § 86 Abs. 2 Satz 1 ThürHG (als ein Zwischenschritt zur Entscheidung des Antragsgegners), sind auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet (…vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 19 ; vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 7 CE 14.823 - Juris, Rn. 12).Dies stellt - worauf das Erstgericht im Ergebnis zutreffend hingewiesen hat - eine Vorwegnahme der Hauptsache dar, denn eine solche Ernennung würde, ohne den Ausgang eines Hauptsacheverfahrens abzuwarten, (bereits) ein selbständiges Beamtenverhältnis begründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - Az. 7 CE 14.823 - Juris, Rn. 12).
- VG München, 25.06.2015 - M 3 K 14.1137
Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Oktober 2014 zurück (Az. 7 CE 14.823).Juni 2015 beantragten die Prozessbevollmächtigten des Klägers, die Akten des Eilverfahrens (Az. M 3 E 14.1111, Az. 7 CE 14.823) beizuziehen.
- OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit
Rn. 19 Die von dem Antragsteller begehrte Verpflichtung des Antragsgegners, das Beamtenverhältnis vorläufig, über den 31. Juli 2021 hinaus, fortzusetzen, hilfsweise über den Entfristungsantrag neu zu entscheiden, weiter hilfsweise ihn vorläufig über den 31. Juli 2021 hinaus für die Zwecke einer ermessensfehlerfreien Entscheidung so zu behandeln, als sei er weiterhin Beamter, ist auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 7 CE 14.823 - Juris, Rn. 12). - VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
Anordnung der Rufbereitschaft kein Verwaltungsakt
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte, und wenn eine Hauptsacheentscheidung schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde, wobei an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 7 CE 14.823 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage, § 123 Rn. 14).
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