Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10107 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
FAU Erlangen-Nürnberg; Humanmedizin; klinischer Teil des Studiengangs; Wintersemester 2014/2015; patientenbezogene Kapazität; vorübergehende Erhöhung der Ausbildungskapazität
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 28.07.2014 - 7 CE 14.10038
Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10107
Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 - 7 CE 14.10038 u.a. - (…juris Rn. 15 f.) ausgeführt:.Der Senat hat ebenfalls bereits festgestellt, dass keine Veranlassung besteht, an den Angaben der FAU, etwa zu den mit der FAU kooperierenden Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen, zu zweifeln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 7 CE 14.10038 u.a. - juris Rn. 17 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13
Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS, …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10107
Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber an den bisherigen Festlegungen für die Berücksichtigung der stationär in tagesbelegten Betten aufgenommenen Patienten und der lediglich ambulant behandelten und damit für die Ausbildung weniger geeigneten Patienten festhält (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.3.2014 - OVG 5 NC 13.13 - juris Rn. 11-20;… NdsOVG, B.v. 22.8.2013 - 2 NB 394.12 - juris Rn. 18).". - VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10107
Rn. 13 Der Unterausschuss 'Kapazitätsverordnung' der (damaligen) ZVS hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 30./31. August 2007 nach Erhebung entsprechender Daten mit der Frage befasst, mit Hilfe welcher Berechnungsparameter nach der Neuordnung der Vergütung künftig die patientenbezogene Aufnahmekapazität im Studiengang Medizin ermittelt werden sollte (vgl. BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10107
Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.11.2013 - 7 CE 13.10315
Keine Berücksichtigung des Schwundes bei der patientenbezogenen Kapazität
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10107
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei der Berechnung der patientenbezogenen Kapazität ein Schwund nicht berücksichtigt wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 u.a. - juris Rn. 10 ff.).
- VGH Bayern, 21.08.2018 - 7 CE 18.10002
Erschöpfung universitärer Ausbildungskapazität für das Fach Humanmedizin
Abgesehen davon, dass die JMU im Rahmen der Berechnung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität nicht nur die Anzahl der tagesbelegten Betten, sondern auch die poliklinischen Neuzugänge (ambulante Krankenversorgung im Sinne von § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c HZV) berücksichtigt hat, hat der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden, dass die in § 54 Abs. 1 Nr. 1 HZV normierte Ermittlung und auch die Feststellung der Anzahl der tagesbelegten Betten aufgrund der sog. Mitternachtszählung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar ist (vgl. z.B. B.v. 28.7.2014 - 7 CE 14.10038 u.a.; B.v. 3.9.2015 - 7 CE 15.10107; B.v. 29.6.2017 - 7 CE 17.10057; jeweils juris). - VG Regensburg, 15.03.2021 - RO 1 E HK 20.10093
Humanmedizin, Studiengang, Leistungen, Zulassung, Krankenhaus, Zulassungszahl, …
Abgesehen davon, dass die JMU im Rahmen der Berechnung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität nicht nur die Anzahl der tagesbelegten Betten, sondern auch die poliklinischen Neuzugänge (ambulante Krankenversorgung im Sinne von § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c HZV) berücksichtigt hat, hat der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden, dass die in § 54 Abs. 1 Nr. 1 HZV normierte Ermittlung und auch die Feststellung der Anzahl der tagesbelegten Betten aufgrund der sog. Mitternachtszählung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar ist (vgl. z.B. B.v. 28.7.2014 - 7 CE 14.10038 u.a.; B.v. 3.9.2015 - 7 CE 15.10107; B.v. 29.6.2017 - 7 CE 17.10057; jeweils juris).".
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