Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362, a |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufiges Zulassungsbegehren zum Studium der Humanmedizin im ersten klinischen Fachsemester; Ausschöpfung der Aufnahmekapazität durch die Universität; Festsetzung der Zulassungszahlen nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiges Zulassungsbegehren zum Studium der Humanmedizin im ersten klinischen Fachsemester; Ausschöpfung der Aufnahmekapazität durch die Universität; Festsetzung der Zulassungszahlen nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.07.2015 - M 3 E 15.18047
- VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362,
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13
Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS, …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362
Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber an den bisherigen Festlegungen für die Berücksichtigung der stationär in tagesbelegten Betten aufgenommenen Patienten und der lediglich ambulant behandelten und damit für die Ausbildung weniger geeigneten Patienten festhält (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.3.2014 - OVG 5 NC 13.13 - juris Rn. 11-20;… NdsOVG, B.v. 22.8.2013 - 2 NB 394.12 - juris Rn. 18).". - VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362
Rn. 20 Der Unterausschuss "Kapazitätsverordnung" der (damaligen) ZVS hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 30./31. August 2007 nach Erhebung entsprechender Daten mit der Frage befasst, mit Hilfe welcher Berechnungsparameter nach der Neuordnung der Vergütung künftig die patientenbezogene Aufnahmekapazität im Studiengang Medizin ermittelt werden sollte (vgl. BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 - juris Rn. 21). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 7.14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester außerhalb der durch …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362
Ebenso gibt es keinen Anlass, bei der Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten nur - wie von den Antragstellern gewünscht - auf einzelne Wochentage abzustellen (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.9.2015 - OVG 5 NC 7.14 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 28.07.2014 - 7 CE 14.10038
Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362
Rn. 18 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 - 7 CE 14.10038 u. a. - (…juris Rn. 15 f.) hierzu ausgeführt:.
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18014
Einstweilige Anordnung - keine vorläufige Zulassung im Studiengang Humanmedizin …
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18006
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18010
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Klinik - an der LMU
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an L*U und T.M nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort M. unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen L...U und T.M aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18001
Zur Ermittlung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität einer Klinik
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18026
Bemessung der Aufnahmekapazität im klinischen Studienabschnitt des Studiums der …
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 10.11.2021 - M 3 E 21.18048
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der TUM …
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 10.11.2021 - M 3 E 21.18062
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der TUM …
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 19.09.2017 - M 3 K 15.759
Außerkapazitäre Zulassung zum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Dabei ist für die Frage der Ausschöpfung der Aufnahmekapazität mit der Rechtsprechung des BayVGH darauf abzustellen, ob in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze vergeben wird (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).Für die Ausschöpfung der Aufnahmekapazität ist allein entscheidend, ob in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze vergeben wird (BayVGH, B. v. 15.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn 12).
- VG München, 10.05.2021 - M 3 E 20.18087
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Klinik - an der LMU
Nach dieser Regelung können Studierende der LMU nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort M. unter den in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60 v.H. zu 40 v.H. aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12 - zu 441 im Wintersemester 2014/2015 im ersten klinischen Fachsemester an der LMU immatrikulierten Studierenden bei 249 festgesetzten Studienplätzen).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 03.08.2020 - M 3 E 20.18017
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Klinik) an der TUM und LMU
Danach können Studierende der TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in der HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60 v.H. zu 40 v.H. zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (…BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18077
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18094
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18095
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18079
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18068
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18086
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18089
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18091
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.08.2016 - M 3 E 16.18081
Vorläufig Zulassung zum Studiengang Humanmedizin
- VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VGH Bayern, 19.09.2018 - 7 CE 18.10008
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG München, 14.02.2017 - M 3 E 16.18127
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang Humanmedizin
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