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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40072
VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388 (https://dejure.org/2015,40072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2015 - 7 CE 15.10388 (https://dejure.org/2015,40072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 7 CE 15.10388 (https://dejure.org/2015,40072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin wegen Unterschreitung der tatsächliche Ausbildungskapazität der Universität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin wegen Unterschreitung der tatsächliche Ausbildungskapazität der Universität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758

    LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388
    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Einen Anspruch auf Ausbau der Ausbildungskapazität der Universität hat die Antragstellerin indes nicht (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 7 CE 15.10171

    Universität Würzburg; Humanmedizin; klinischer Teil des Studiengangs; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388
    Denn auch bei Berücksichtigung der genannten Privatbetten einzelner Chefärzte sowie der teilstationären Pflegetage einzelner Tageskliniken im Rahmen des § 54 Abs. 1 HZV ergibt sich keine höhere als die tatsächlich im Rahmen der Zulassungszahlsatzung festgesetzte Zulassungszahl für das streitgegenständliche Sommersemester 2015 von 159 Studierenden (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2015 - 7 CE 15.10171 u. a.).

    Rn. 13 (2) Selbst wenn sich die von der Universität ermittelte reguläre patientenbezogene Aufnahmekapazität von (jährlich) 277 Studierenden bei der offen gebliebenen Berücksichtigung der Privatbetten einzelner Chefärzte um zusätzlich 9, 47 Studierende sowie bei Berücksichtigung der teilstationären Pflegetage einzelner Tageskliniken um weitere 11 Studierende erhöhen würde (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2015 - 7 CE 15.10171 u. a.), bliebe die sich daraus ergebende reguläre jährliche Aufnahmekapazität von aufgerundet 298 Studierende immer noch deutlich unter der normierten jährlichen Aufnahme von (insgesamt) 318 Studierenden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS, …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber an den bisherigen Festlegungen für die Berücksichtigung der stationär in tagesbelegten Betten aufgenommenen Patienten und der lediglich ambulant behandelten und damit für die Ausbildung weniger geeigneten Patienten festhält (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B. v. 18.3.2014 - OVG 5 NC 13.13 - juris Rn. 11-20;… NdsOVG, B. v. 22.8.2013 - 2 NB 394.12 - juris Rn. 18).".
  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 7 CE 13.10315

    Keine Berücksichtigung des Schwundes bei der patientenbezogenen Kapazität

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei der Berechnung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität ein Schwund nicht zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 u. a. - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 7 CE 14.10038

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10388
    Der Senat hat hierzu generell in seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 - 7 CE 14.10038 u. a. - (…juris Rn. 15 f.) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 16.10024

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Die Universität hat ihre diesbezüglichen Zahlenangaben glaubhaft erläutert, der Vorlage einer anonymisierten "Belegungs-" bzw. "Einschreibungsliste" bedarf es insoweit nicht (st. Rspr. d. Senats, zuletzt B. v. 16.12.2015 - 7 CE 15.10324 u. a.; B. v. 15.12.2015 - 7 CE 15.10388 - jeweils juris).
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