Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.06.2015 - 7 CE 15.729 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zugang zu konsekutivem Masterstudiengang; Mindestnote; außerkapazitäre Zulassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die außerkapazitäre Zulassung zu einem konsekutiven Masterstudiengang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die außerkapazitäre Zulassung zu einem konsekutiven Masterstudiengang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.03.2015 - Au 3 E 15.300
- VGH Bayern, 09.06.2015 - 7 CE 15.729
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 02.09.2013 - 7 CE 13.1084
LMU München; Masterstudiengang Economics; Eignungsvoraussetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2015 - 7 CE 15.729
Eine solche Voraussetzung hat der Verwaltungsgerichtshof in dem vom Antragsteller herangezogenen Beschluss vom 2. September 2013, Az. 7 CE 13.1084 nicht aufgestellt. - VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059
Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2015 - 7 CE 15.729
Rn. 2 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt BayVGH, B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris).
- VG Augsburg, 23.09.2015 - Au 3 K 15.1108
Prozesskostenhilfe
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei bei Masterstudiengängen die Zugangsvoraussetzung einer Mindestabschlussnote im Bachelorstudiengang auf Basis von Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG grundsätzlich zulässig; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe erst kürzlich die Verhältnismäßigkeit der geforderten Mindestabschlussnote im vorangegangenen oder gleichwertigen Bachelorstudiengang von 2, 5 gerade für den gegenständlichen Masterstudiengang nochmals bestätigt (BayVGH, B.v. 9.7.2015 - 7 CE 15.729 - juris).c) Das streitgegenständliche Erfordernis einer Mindestabschlussnote im vorangehenden Bachelorstudiengang aus § 6 Abs. 1 PrüfO ist - entgegen der Auffassung des Klägers - auch rechtlich nicht zu beanstanden, sondern stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des erkennenden Gerichts eine hinreichende satzungsmäßige Zulassungsschranke dar (vgl. nur BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris; VG Augsburg, B.v. 17.3.2015 - Au 3 E 15.300;… B.v. 9.9.2014 - Au 3 E 14.1298/99 - juris Rn. 27 ff.).
Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2;… B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).
Denn der gegenständliche Masterstudiengang ist nicht in kapazitärer Hinsicht zulassungsbeschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, B.v. 9.9.2014 - Au 3 E 14.1298/99 - juris Rn. 35;… B.v. 17.10.2013 - Au 3 E 13.1534 - juris Rn. 23).
(3) Die von der Universität ... vorliegend festgelegte Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang (Mindestabschlussnote des Bachelorstudiengangs von "gut", d.h. 2,5) ist auch nicht unverhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris;… VG Augsburg, B.v. 9.9.2014 - Au 3 E 14.1298/99 - juris Rn. 37-42).
Die Qualifikationsanforderungen, die die Hochschulen insoweit aufstellen dürfen, hängen daher von den speziellen fachlichen Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs ab; insoweit müssen die Annahmen der Hochschulen jedenfalls dann auf hinreichend gefestigten Erfahrungswerten oder Untersuchungen beruhen, wenn die Zugangshürden so hoch festgelegt werden, dass sie nur von wenigen Bewerbern erfüllt werden können (…OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.2.2012 - OVG 5 S 18.11 - juris Rn. 5; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2;… B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31;… B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - juris Rn. 23).
Je nach den Anforderungen des postgradualen Studiengangs kann von den Bewerbern und Bewerberinnen eine Qualifikation gefordert werden, die nicht allein deshalb überzogen erscheint, weil sie von durchschnittlichen Absolventen des grundständigen Bachelorstudiengangs nicht erfüllt wird (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2).
- VG München, 06.02.2020 - M 4 E 19.5641
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Eignungsverfahren, Masterstudiengang Hellip …
Die Prozessbevollmächtigte verkennt, dass für die Rechtmäßigkeit von Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang nicht entscheidend ist, ob diese Voraussetzungen von der überwiegenden Mehrheit der Bewerber erfüllt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2).Mangels Zulassungsbeschränkung und Festsetzung einer Zulassungszahl für den vom Antragsteller gewünschten Masterstudiengang geht die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung außerhalb einer festgesetzten Kapazität damit ins Leere (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 3).
- VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 8 K 19.424
Überschreitung der Korrekturfrist führt nicht zu Anspruch auf Zugang zum Studium
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 24 der Prüfungs- und Studienordnung (Master EES) sind weder vorgetragen noch ersichtlich (…i.H.a. BayVGH, B.v. 02.09.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 30 ff.;… B.v. 09.09.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 22; B.v. 09.06.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2).
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