Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HZV § 43; HZV § 48; HZV § 50
Berücksichtigung der Ausschöpfung der Ausbildungskapazität einer Universität bei der vorläufigen Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Ausschöpfung der Ausbildungskapazität einer Universität bei der vorläufigen Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 7 CE 04.10254
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023
Entgegen dem Beschwerdevorbringen führt der vom Senat seit seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 (7 CE 04.10254 u. a. - juris) in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig gebilligte Umstand, dass die UR bei der Berechnung des Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinische Medizin im Rahmen der Ermittlung des Imports aus anderen Lehreinheiten für Seminare und Praktika statt der vollen Anrechnung nur jeweils einen Anteil von 0, 85 ansetzt, nicht dazu, dass dasselbe Vorgehen auch bei Ermittlung des Dienstleistungsexports in das Fach Zahnmedizin angezeigt wäre.Denn die Praxis der UR, Kurse und Seminare für die Berechnung des jeweiligen Curriculareigenanteils kapazitätsgünstig mit einem Anteil von lediglich 0, 85 anzusetzen, dient dem Ziel, den Curricularnormwert der Vorklinik von 2, 42 nicht zu überschreiten (vgl. dazu: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris; B. v. 16.6.2015 - 7 CE 15.10028 u. a. - juris; B. v. 22.6.2015 - 7 CE 15.10246 - juris).
Rn. 10 Gemessen daran trifft der Einwand des Antragstellers, die UR lege mit diesen Vorgaben kein in sich stimmiges und plausibles Berechnungssystem vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris), nicht zu.
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 7 CE 15.10028
Universität Regensburg Wintersemester 2014/2015; Humanmedizin 1. Fachsemester; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023
Denn die Praxis der UR, Kurse und Seminare für die Berechnung des jeweiligen Curriculareigenanteils kapazitätsgünstig mit einem Anteil von lediglich 0, 85 anzusetzen, dient dem Ziel, den Curricularnormwert der Vorklinik von 2, 42 nicht zu überschreiten (vgl. dazu: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris; B. v. 16.6.2015 - 7 CE 15.10028 u. a. - juris; B. v. 22.6.2015 - 7 CE 15.10246 - juris). - VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10254
FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015, …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023
Einer Überprüfung der Angaben anhand einer detaillierteren "anonymisierten Belegungsliste", deren Nachweiswert ohnehin nicht höher einzuschätzen wäre als die nicht weiter belegte Zahlenangabe, bedarf es daher nicht (vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 7.12.2015 - 7 CE 15.10254 u. a. - B. v. 5.12.2015 - 7 CE 15.10397 - jeweils juris).
- VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023
Für die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es bei Vorgabe eines Curricularnormwerts auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u. a. - juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10397
Kein Anordnungsanspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium aufgrund …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023
Einer Überprüfung der Angaben anhand einer detaillierteren "anonymisierten Belegungsliste", deren Nachweiswert ohnehin nicht höher einzuschätzen wäre als die nicht weiter belegte Zahlenangabe, bedarf es daher nicht (vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 7.12.2015 - 7 CE 15.10254 u. a. - B. v. 5.12.2015 - 7 CE 15.10397 - jeweils juris). - VGH Bayern, 16.12.2015 - 7 CE 15.10246
Bewertung des Curriculareigenanteils zum Zwecke der Kapazitätsberechnung
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10023
Denn die Praxis der UR, Kurse und Seminare für die Berechnung des jeweiligen Curriculareigenanteils kapazitätsgünstig mit einem Anteil von lediglich 0, 85 anzusetzen, dient dem Ziel, den Curricularnormwert der Vorklinik von 2, 42 nicht zu überschreiten (vgl. dazu: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris; B. v. 16.6.2015 - 7 CE 15.10028 u. a. - juris; B. v. 22.6.2015 - 7 CE 15.10246 - juris).
- VG München, 23.06.2017 - M 3 E L 16.10105
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Rn. 38 Überschreitet der tatsächliche Ausbildungsaufwand den CNW, bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung; der tatsächliche Ausbildungsaufwand wird in diesem Fall gekürzt in die Kapazitätsberechnung einbezogen, d.h. lediglich in Höhe des CNW (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 - juris Rn. 8).Hierzu bietet sich insbesondere die rechnerische Kürzung des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands an, um diesen an einen vorgegebenen Normwert anzupassen (…gebilligt von BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 7 CE 17.10011 - juris Rn. 11; B.v. 12.4.2016 a.a.O.- Rn. 9: "Diese ausschließlich zum Zweck der Einhaltung des Curricularnormwerts des streitgegenständlichen Studiengangs erfolgte "Kürzung" des tatsächlichen Ausbildungsaufwands (vorliegend bezogen auf einzelne Lehrveranstaltungen) schließt allerdings nicht aus..."); B.v. 16.5.2006 - 7 CE 06.10179 - juris Rn. 8: "...da andernfalls der in der Kapazitätsverordnung vorgeschriebene Curricularnormwert (CNW) für die Vorklinik von insgesamt 2, 42 nicht einzuhalten gewesen wäre").
- VG München, 23.06.2017 - M 3 E L 16.10045
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Rn. 56 Überschreitet der tatsächliche Ausbildungsaufwand den CNW, bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung; der tatsächliche Ausbildungsaufwand wird in diesem Fall gekürzt in die Kapazitätsberechnung einbezogen, d.h. lediglich in Höhe des CNW (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 - juris Rn. 8).Hierzu bietet sich insbesondere die rechnerische Kürzung des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands an, um diesen an einen vorgegebenen Normwert anzupassen (…gebilligt von BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 7 CE 17.10011 - juris Rn. 11; B.v. 12.4.2016 a.a.O. Rn. 9: "Diese ausschließlich zum Zweck der Einhaltung des Curricularnormwerts des streitgegenständlichen Studiengangs erfolgte "Kürzung" des tatsächlichen Ausbildungsaufwands (vorliegend bezogen auf einzelne Lehrveranstaltungen) schließt allerdings nicht aus..."); B.v. 16.5.2006 - 7 CE 06.10179 - juris Rn. 8: "...da andernfalls der in der Kapazitätsverordnung vorgeschriebene Curricularnormwert (CNW) für die Vorklinik von insgesamt 2, 42 nicht einzuhalten gewesen wäre").
- VGH Bayern, 23.02.2017 - 7 CE 17.10011
Ausschöpfung der Ausbildungskapazität im Studienfach Humanmedizin
Insbesondere kommt es in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, wie andere Universitäten die bei ihnen bestehenden Kapazitäten berechnen (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 - juris).
- VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10250
Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Bei den CNW handelt es sich materiell um abstrakte Normwerte (zur Rechtsnormqualität s. bereits oben Ziff. 2.2.1.), die aus einer Vielzahl konkreter Studienpläne abgeleitet wurden und sich an der maximalen Auslastung der Hochschule orientieren (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris; BayVGH B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 29.6.2011 - 7 CE 11.10338, 7 CE 11.10339, 7 CE 11.10340, 7 CE 11.10341, 7 CE 11.10342 u.a. - juris). - VGH Bayern, 17.11.2016 - 7 CE 16.10291
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Einer Überprüfung dieser Angaben anhand einer detaillierten "anonymisierten Studierendenliste", wie sie die Antragsteller fordern, bedarf es angesichts dessen, wie der Senat bereits wiederholt festgestellt hat (z. B. B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 m. w. N.), nicht. - VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10088
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität
Bei den CNW handelt es sich materiell um abstrakte Normwerte (zur Rechtsnormqualität s. bereits oben Ziff. 2.2.1.), die aus einer Vielzahl konkreter Studienpläne abgeleitet wurden und sich an der maximalen Auslastung der Hochschule orientieren (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris; BayVGH B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 29.6.2011 - 7 CE 11.10338, 7 CE 11.10339, 7 CE 11.10340, 7 CE 11.10341, 7 CE 11.10342 u.a. - juris). - VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität
Bei den CNW handelt es sich materiell um abstrakte Normwerte (zur Rechtsnormqualität s. bereits oben Ziff. 2.2.1.), die aus einer Vielzahl konkreter Studienpläne abgeleitet wurden und sich an der maximalen Auslastung der Hochschule orientieren (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris; BayVGH B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 29.6.2011 - 7 CE 11.10338, 7 CE 11.10339, 7 CE 11.10340, 7 CE 11.10341, 7 CE 11.10342 u.a. - juris). - VGH Bayern, 17.11.2016 - 7 CE 16.10286
Kein Anspruch auf Erhöhung der Curricularanteile entsprechend des tatsächlichen …
Einer Überprüfung dieser Angaben anhand einer detaillierten "anonymisierten Studierendenliste", wie sie die Antragstellerinnen fordern, bedarf es angesichts dessen, wie der Senat bereits wiederholt festgestellt hat (z. B. B. v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10023 m. w. N.), nicht.
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