Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034, a |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HZV § 43; HZV § 48 Abs. 1; HZV § 50
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Ausbildungskapazität - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Ausbildungskapazität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 7 CE 04.10254
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Entgegen den Beschwerdevorbringen führt der vom Senat seit seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 (7 CE 04.10254 u. a. - juris) in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig gebilligte Umstand, dass die UR bei der Berechnung des Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinische Medizin im Rahmen der Ermittlung des Imports aus anderen Lehreinheiten für Seminare und Praktika statt der vollen Anrechnung nur jeweils einen Anteil von 0, 85 ansetzt, nicht dazu, dass dasselbe Vorgehen auch bei Ermittlung des Dienstleistungsexports in das Fach Zahnmedizin angezeigt wäre.Denn die Praxis der UR, Kurse und Seminare für die Berechnung des jeweiligen Curriculareigenanteils kapazitätsgünstig mit einem Anteil von lediglich 0, 85 anzusetzen, dient dem Ziel, den Curricularnormwert der Vorklinik von 2, 42 nicht zu überschreiten (vgl. dazu: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris; B. v. 16.6.2015 - 7 CE 15.10028 u. a. - juris; B. v. 22.6.2015 - 7 CE 15.10246 - juris).
Rn. 10 Gemessen daran trifft der Einwand der Antragsteller, die UR lege mit diesen Vorgaben kein in sich stimmiges und plausibles Berechnungssystem vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris), nicht zu.
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 7 CE 15.10028
Universität Regensburg Wintersemester 2014/2015; Humanmedizin 1. Fachsemester; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Denn die Praxis der UR, Kurse und Seminare für die Berechnung des jeweiligen Curriculareigenanteils kapazitätsgünstig mit einem Anteil von lediglich 0, 85 anzusetzen, dient dem Ziel, den Curricularnormwert der Vorklinik von 2, 42 nicht zu überschreiten (vgl. dazu: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris; B. v. 16.6.2015 - 7 CE 15.10028 u. a. - juris; B. v. 22.6.2015 - 7 CE 15.10246 - juris). - VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 CE 15.10254
FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015, …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Einer Überprüfung der Angaben anhand einer detaillierteren "anonymisierten Belegungsliste", deren Nachweiswert ohnehin nicht höher einzuschätzen wäre als die nicht weiter belegte Zahlenangabe, bedarf es daher nicht (vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 7.12.2015 - 7 CE 15.10254 u. a. - B. v. 5.12.2015 - 7 CE 15.10397 - jeweils juris).
- VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Für die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es bei Vorgabe eines Curricularnormwerts auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u. a. - juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 15.12.2015 - 7 CE 15.10397
Kein Anordnungsanspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium aufgrund …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Einer Überprüfung der Angaben anhand einer detaillierteren "anonymisierten Belegungsliste", deren Nachweiswert ohnehin nicht höher einzuschätzen wäre als die nicht weiter belegte Zahlenangabe, bedarf es daher nicht (vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 7.12.2015 - 7 CE 15.10254 u. a. - B. v. 5.12.2015 - 7 CE 15.10397 - jeweils juris). - VGH Bayern, 16.12.2015 - 7 CE 15.10246
Bewertung des Curriculareigenanteils zum Zwecke der Kapazitätsberechnung
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Denn die Praxis der UR, Kurse und Seminare für die Berechnung des jeweiligen Curriculareigenanteils kapazitätsgünstig mit einem Anteil von lediglich 0, 85 anzusetzen, dient dem Ziel, den Curricularnormwert der Vorklinik von 2, 42 nicht zu überschreiten (vgl. dazu: BayVGH, B. v. 6.7.2004 - 7 CE 04.10254 u. a. - juris; B. v. 16.6.2015 - 7 CE 15.10028 u. a. - juris; B. v. 22.6.2015 - 7 CE 15.10246 - juris).
- VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19
Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum …
Er habe in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass für die Kapazitätsberechnung nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend sei, und insoweit auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2016 Az. 7 CE 16.10034 verwiesen, in dem dies näher erläutert werde.Damit hält er die Berechnung der Beschwerdeführer schon in ihrem Ausgangspunkt für nicht durchgreifend, der Curricularanteil der Fremdimporte müsse erhöht werden, was sodann zu einem noch höheren errechneten Gesamt-Curricularnormwert - laut Aktenlage 2, 8166 statt von der Universität errechneter 2, 7132 - führen würde, der aber auf den Curricularnormwert von 2, 42 zurückgeführt werden müsste, welcher im Interesse einer gleichmäßigen Auslastung der Hochschulen den Ausbildungsaufwand des jeweiligen Studiengangs abstrahiert und als abstrakter Normwert für die Kapazitätsberechnungen der einzelnen Hochschulen verbindlich ist (vgl. hierzu auch den in Bezug genommenen Beschluss des BayVGH vom 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u. a. - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003
Festsetzung des Curriculawerts (hier: im Fach Molekulare Medizin)
Nach Erreichen dieses Ziels, der Einhaltung des curricularen Normwerts, ist eine weitere rechnerische "Kürzung" des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands weder erforderlich noch geboten (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris m.w.N.; B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.). - VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013
Kapazitätsberechnung einer Universität
Nach Erreichen dieses Ziels, der Einhaltung des Curricularnormwerts, ist eine weitere rechnerische "Kürzung" des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands weder erforderlich noch geboten (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris m.w.N.).Im Übrigen gibt es weder einen Anspruch auf Anwendung einer anderen - von den Antragstellern für richtig gehaltenen - Berechnungsmethode (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 7 CE 16.10286 u.a. - juris m.w.N.), noch kommt es darauf an, wie andere Universitäten die bei ihnen bestehenden Kapazitäten berechnen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris).
- VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10017
Ausbildungskapazität im Studiengang Humanmedizin (Vorklinik)
Überschreitet die Universität mit ihrem tatsächlichen Ausbildungsaufwand den Curricularnormwert, so bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Vorläufige Zulassung für ein höheres Fachsemester im Fach der Humanmedizin
Überschreitet die Universität mit ihrem tatsächlichen Ausbildungsaufwand den Curricularnormwert, so bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 11.05.2016 - 7 CE 16.10025
Kein Anspruch auf Erhöhung des Curriculareigenanteils entsprechend dem …
Überschreitet die Universität mit ihrem tatsächlichen Ausbildungsaufwand den Curricularnormwert, so bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u. a. - juris Rn. 8).
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