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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4079
VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013 (https://dejure.org/2017,4079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2017 - 7 CE 17.10013 (https://dejure.org/2017,4079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 7 CE 17.10013 (https://dejure.org/2017,4079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZV § 48 S. 1
    Vorläufiges Zulassungsbegehren zum Studium der Humanmedizin; Ausschöpffung der vorklinischen Ausbildungskapazität; Berechnung des Curriculareigenanteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiges Zulassungsbegehren zum Studium der Humanmedizin; Ausschöpffung der vorklinischen Ausbildungskapazität; Berechnung des Curriculareigenanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013
    Nach Erreichen dieses Ziels, der Einhaltung des Curricularnormwerts, ist eine weitere rechnerische "Kürzung" des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands weder erforderlich noch geboten (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris m.w.N.).

    Im Übrigen gibt es weder einen Anspruch auf Anwendung einer anderen - von den Antragstellern für richtig gehaltenen - Berechnungsmethode (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 7 CE 16.10286 u.a. - juris m.w.N.), noch kommt es darauf an, wie andere Universitäten die bei ihnen bestehenden Kapazitäten berechnen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris).

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 7 CE 16.10286

    Kein Anspruch auf Erhöhung der Curricularanteile entsprechend des tatsächlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013
    Rn. 8 Das Vorgehen der UR, das sich letztlich kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen auswirkt, führt - entgegen der Auffassung der Antragsteller - nicht dazu, dass die Berechnung insgesamt fehlerhaft bzw. "systemwidrig" wäre (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 7 CE 16.10286 u.a. - juris).

    Im Übrigen gibt es weder einen Anspruch auf Anwendung einer anderen - von den Antragstellern für richtig gehaltenen - Berechnungsmethode (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 7 CE 16.10286 u.a. - juris m.w.N.), noch kommt es darauf an, wie andere Universitäten die bei ihnen bestehenden Kapazitäten berechnen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris).

  • VGH Bayern, 06.07.2004 - 7 CE 04.10254
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 7 CE 17.10013
    Rn. 7 Der vom Senat seit seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 (7 CE 04.10254 u.a. - juris) in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig gebilligte Umstand, dass die UR bei der Berechnung des Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinische Medizin im Rahmen der Ermittlung des Imports aus anderen Lehreinheiten für Seminare und Praktika statt der vollen Anrechnung nur jeweils einen Anteil von 0, 85 ansetzt, führt nicht dazu, dass dasselbe Vorgehen bei der Ermittlung des Dienstleistungsexports (vgl. § 48 Abs. 1 HZV) oder des Anteils des integrierten Seminars (vgl. § 2 ÄApprO) angezeigt wäre.
  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 7 CE 17.10003

    Festsetzung des Curriculawerts (hier: im Fach Molekulare Medizin)

    Nach Erreichen dieses Ziels, der Einhaltung des curricularen Normwerts, ist eine weitere rechnerische "Kürzung" des tatsächlich geleisteten Ausbildungsaufwands weder erforderlich noch geboten (BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris m.w.N.; B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).

    Die "Aufforderung" der Antragsteller an den Senat, "seine unhaltbare Rechtsmeinung zu diesem Problem zu überdenken", ändert daran nichts, zumal nicht ansatzweise begründet wird, welches Rechtsschutzinteresse an der Abschaffung einer Berechnungspraxis bestehen könnte, die sich letztlich kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen auswirkt (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10250

    Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Das Vorgehen der UR bei der Berechnung ihrer Aufnahmekapazität wirkt sich insoweit kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen aus (vgl. dazu zuletzt: BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).".
  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 17.10002

    Zulassung zum Studium

    Das Vorgehen der UR bei der Berechnung ihrer Aufnahmekapazität wirkt sich insoweit kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen aus (vgl. dazu zuletzt: BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10088

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

    Das Vorgehen der UR bei der Berechnung ihrer Aufnahmekapazität wirkt sich insoweit kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen aus (vgl. dazu zuletzt: BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).".
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

    Das Vorgehen der UR bei der Berechnung ihrer Aufnahmekapazität wirkt sich insoweit kapazitätserhöhend und damit zugunsten der Studienbewerber und -bewerberinnen aus (vgl. dazu zuletzt: BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 7 CE 17.10013 u.a.).".
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