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| VGH Bayern, 07.07.2017 - 7 CE 17.10045 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HZV § 56
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin i.R.d. Ausschöpfung der tatsächlichen Ausbildungskapazität - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin i.R.d. Ausschöpfung der tatsächlichen Ausbildungskapazität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 13.02.2017 - W 7 E 16.20159
- VG Würzburg, 13.02.2017 - W 7 E 16.20297
- VGH Bayern, 07.07.2017 - 7 CE 17.10045
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 19.11.2013 - 7 CE 13.10250
Universität Würzburg; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Klinische …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2017 - 7 CE 17.10045
Die studentische Ausbildung in Bezug auf parodontologische Behandlungen, die nach der Approbationsordnung für Zahnärzte ebenfalls Prüfungsgegenstand ist, findet demgegenüber an anderen klinischen Behandlungseinheiten statt, welche in die Kapazitätsberechnung einbezogen sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 7 CE 13.10250 - juris Rn. 8 ff).
- VGH Bayern, 20.01.2020 - 7 ZB 18.20002
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Rn. 9 Wie der Senat auch für die Berechnung der ausstattungsbezogenen Kapazität in anderen Jahren bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 7 CE 17.10045 u.a.; B.v. 1.2.2016 - 7 ZB 15.10368; B.v. 19.11.2013 - 7 CE 13.10250; B.v. 11.7.2011 - 7 CE 11.10096 - jeweils juris), geht die JMU in ihrer Kapazitätsberechnung zutreffend von den ihr für die Ausbildung der Studierenden im Studiengang Zahnmedizin zur Verfügung stehenden 57 klinischen Behandlungseinheiten der Lehreinheit Zahnmedizin für die Zahnerhaltungs- und Zahnersatzkunde aus (§ 56 Abs. 1 HZV). - VG Würzburg, 02.12.2019 - W 7 E 19.20094
Abgewiesene Zulassung zum Studium der Zahnmedizin (WS 2019/2020)
Die Kammer hält an ihrer in den Urteilen vom 4. März 2013 - W 7 K 10.10231 - juris - und vom 27. Juli 2015 - W 7 K 15.10068 u.a. - vertretenen Auffassung fest, die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. B. vom 1.2.2016 - 7 ZB 15.10368 -, vom 21.10.2016 - 7 CE 16.10279 und 7 CE 16.10280 und vom 7.7.2017 - 7 CE 17.10045 u.a.) bestätigt wurde.
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