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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39434
VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 (https://dejure.org/2017,39434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 (https://dejure.org/2017,39434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2017 - 7 CE 17.10112 (https://dejure.org/2017,39434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112
    Sie entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihr zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zu einer weiteren Beteiligung des Lehrpersonals anderer Lehreinheiten und damit verbunden einer Erhöhung der Curricularanteile anderer Lehreinheiten zulasten des sich entsprechend verringernden Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinische Medizin ist die LMU nicht verpflichtet (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - juris Rn. 10 ff. m.w.N).

  • VGH Bayern, 17.04.2014 - 7 CE 14.10046

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Überbuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112
    Rn. 9 Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die über die festgesetzten Zulassungszahlen hinausgehenden "Überbuchungen" von Studienplätzen im (innerkapazitären) Vergabeverfahren (auch im Nachrückverfahren) grundsätzlich als kapazitätsdeckend anzuerkennen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.4.2014 - 7 CE 14.10046 - juris Rn. 9 f.;… B.v. 8.5.2013 - 7 CE 13.10021 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10021

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2012/2013); vorklinischer …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112
    Rn. 9 Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die über die festgesetzten Zulassungszahlen hinausgehenden "Überbuchungen" von Studienplätzen im (innerkapazitären) Vergabeverfahren (auch im Nachrückverfahren) grundsätzlich als kapazitätsdeckend anzuerkennen (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.4.2014 - 7 CE 14.10046 - juris Rn. 9 f.; B.v. 8.5.2013 - 7 CE 13.10021 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112
    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht an (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2012 - 7 CE 12.10025 u.a. - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zielvereinbarung zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112
    Rn. 17 aa) Der Curriculareigenanteil der streitgegenständlichen Lehreinheit Vorklinische Medizin (1,9541) ist - wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.) - nicht als überhöht zu beanstanden, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten- den für den Studiengang Humanmedizin (vorklinischer Teil) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht überschreitet.
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10072

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund fehlerfreier …

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. September 2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - (…juris Rn. 11) ausgeführt hat, kann eine Zulassung seinerzeitiger Studienbewerber nicht dazu führen, dass neue Studienbewerber nur noch in eingeschränktem Umfang zugelassen werden können.

    Der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 ist nicht als überhöht zu beanstanden, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Nach der Senatsrechtsprechung verfügt die Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

    Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10099

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik) im …

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. September 2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - (…juris Rn. 11) ausgeführt hat, kann eine Zulassung seinerzeitiger Studienbewerber nicht dazu führen, dass neue Studienbewerber nur noch in eingeschränktem Umfang zugelassen werden können.

    Der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 ist nicht als überhöht zu beanstanden, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Nach der Senatsrechtsprechung verfügt die Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

    Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 7 CE 18.10050

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Rn. 8 Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Curriculareigenanteil nicht als überhöht zu beanstanden ist, wenn er in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten den für den Studiengang maßgeblichen Curricularnormwert nicht übersteigt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.09.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 21.07.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 8;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Für die Berechnung der Aufnahmekapazität und die gerichtliche Prüfung der Kapazitätsberechnung kommt es daher bei Vorgabe eines Curricularnormwerts - anders als bei der normativen Vorgabe lediglich einer "Bandbreite" möglichen Ausbildungsaufwands eines Studiengangs - auf die von der jeweiligen Hochschule gewählte studiengangspezifische Organisation der Ausbildung nicht (mehr) an (in stRspr vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 19).

    Sie entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihr zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (in stRspr vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28 9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20 m.w.N.) Solange sie den Curricularnormwert in der Summe - wie hier - nicht überschreitet, ist ihre Aufteilung des Curricularnormwerts auf die an der Ausbildung der Studenten beteiligten Lehreinheiten vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auch in Erwägung der Argumente, die die Antragstellerinnen vortragen lassen, bleibt der Senat bei seiner Rechtsprechung, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

    Solange die Universität den Curricularnormwert für den Studiengang Medizin (Vorklinik) in der Summe nicht überschreitet, ist ihre Aufteilung des Curricularnormwerts auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten gerichtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - Rn. 20;… B.v. 1.2.2016 - 7 ZB 15.10191 - juris Rn. 10).

    Anteil Wahlfach mit einem Curricularanteil von 1, 93812, TU München mit einem Curricularanteil von 0, 04138, Klinischpraktische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 19477 und Klinischtheoretische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 05126. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E L 19.10109

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang …

    Diese Vorgehensweise sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. September 2017 (Az. 7 CE 17.10112 u.a.) gebilligt worden.

    Im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris - hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem dortigen Vorbringen der Antragspartei auseinandergesetzt und festgestellt, dass der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 nicht als überhöht zu beanstanden ist, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10014

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auch in Erwägung der Argumente, die die Antragstellerinnen vortragen lassen, bleibt der Senat bei seiner Rechtsprechung, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

    Solange die Universität den Curricularnormwert für den Studiengang Medizin (Vorklinik) in der Summe nicht überschreitet, ist ihre Aufteilung des Curricularnormwerts auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten gerichtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - Rn. 20;… B.v. 1.2.2016 - 7 ZB 15.10191 - juris Rn. 10).

    Anteil Wahlfach mit einem Curricularanteil von 1, 93812, TU München mit einem Curricularanteil von 0, 04138, Klinischpraktische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 19477 und Klinischtheoretische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 05126. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10085

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität …

    Anteil Wahlfach mit einem Curricularanteil von 1, 93812, TU München mit einem Curricularanteil von 0, 04138, Klinischpraktische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 19477 und Klinischtheoretische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 05126. Solange die LMU den Curricularnormwert in der Summe nicht überschreitet, ist ihre Aufteilung des Curricularnormwerts auf die an der Ausbildung der Studenten beteiligten Lehreinheiten vom Gericht grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - Rn. 20).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

  • VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10208

    Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im einstweiligen Rechtsschutz auf Zulassung …

    Im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris - hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem dortigen Vorbringen der Antragspartei auseinandergesetzt und festgestellt, dass der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 nicht als überhöht zu beanstanden ist, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).

  • VG München, 17.05.2019 - M 3 E L 18.10200

    Umfang der Amtsermittlungspflicht für Ermittlung der Studienplatzkapazität im …

    Im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris - hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem dortigen Vorbringen der Antragspartei auseinandergesetzt und festgestellt, dass der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 nicht als überhöht zu beanstanden ist, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).

  • VG München, 07.12.2020 - M 3 E 20.18034

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 1. Studienabschnitt, LMU München im SS …

    Im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris - hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem dortigen Vorbringen der Antragspartei auseinandergesetzt und festgestellt, dass der vom Antragsgegner errechnete Curriculareigenanteil der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 1, 9381 nicht als überhöht zu beanstanden ist, weil er - in der Summe mit den Curricularanteilen der übrigen am Lehrangebot beteiligten Lehreinheiten - den für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) maßgebenden Curricularnormwert (2,42) nicht übersteigt (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 18 ff.; B.v. 28.8.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 26.8.2014 - 7 CE 14.0084 u.a. - juris Rn. 12 ff.).

    Er entscheidet eigenverantwortlich und im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens, welche Lehreinheiten in welchem Umfang an der Ausbildung der Studenten im jeweiligen Studiengang beteiligt sind (stRspr d. Senats, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 23.01.2026 - 7 CE 25.10014

    J.-M.-Universität W., Humanmedizin (Erster Studienabschnitt).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10083

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E 19.18104

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 23.01.2026 - 7 CE 25.100147

    Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin wegen rechtmäßiger Ablehnung des …

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10047

    Proportionale Kürzung von Eigen- und Fremdanteil

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10084

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 23.01.2026 - 7 CE 25.10013

    J.-M.-Universität W., Humanmedizin (Erster Studienabschnitt).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2025 - 1 LB 102/21

    Festsetzung einer Kapazitätsobergrenze

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 7 CE 21.10004

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik)

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 7 CE 20.10074

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 7 CE 18.10065

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 7 CE 23.10006

    Berechnung des Curricularnormwerts bei Wahlfächern im vorklinischen Teil

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 7 CE 21.10056

    Gestaltungsspielraum bei der Kapazitätsberechnung für das Studium der …

  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E L 19.10120

    Gerichtlicher Prüfumfang der kapazitätsrechtlichen Berechnung zur Zulassung zum …

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10223

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10357

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10226

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

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