Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HZV § 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten klinischen Fachsemester; Abschluss des den vorklinischen Teils des Studiums der Humanmedizin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten klinischen Fachsemester; Abschluss des den vorklinischen Teils des Studiums der Humanmedizin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 28.02.2018 - M 3 E 17.18237
- VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - BA S. 3 f.;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 19 ff. und Rn. 22;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 18 ff) ist die Berechnung der patientenbezogenen Kapazität gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 HZV unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode der Mitternachtszählung auch angesichts des Rückgangs der damit erfassten Patienten und der Einführung neuer Lehrmethoden verfassungsrechtlich unbedenklich. - VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - BA S. 3 f.;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 19 ff. und Rn. 22; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 18 ff) ist die Berechnung der patientenbezogenen Kapazität gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 HZV unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode der Mitternachtszählung auch angesichts des Rückgangs der damit erfassten Patienten und der Einführung neuer Lehrmethoden verfassungsrechtlich unbedenklich. - VGH Bayern, 05.11.2015 - 7 CE 15.10362
Humanmedizin, Skill Labs, Klinischer Teil, Studiengang, Zulassungszahl, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - BA S. 3 f.; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 19 ff. und Rn. 22;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 18 ff) ist die Berechnung der patientenbezogenen Kapazität gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 HZV unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode der Mitternachtszählung auch angesichts des Rückgangs der damit erfassten Patienten und der Einführung neuer Lehrmethoden verfassungsrechtlich unbedenklich. - VGH Bayern, 19.09.2018 - 7 CE 18.10008
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - BA S. 3 f.;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 19 ff. und Rn. 22;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 18 ff) ist die Berechnung der patientenbezogenen Kapazität gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 HZV unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode der Mitternachtszählung auch angesichts des Rückgangs der damit erfassten Patienten und der Einführung neuer Lehrmethoden verfassungsrechtlich unbedenklich. - VGH Bayern, 02.09.2014 - 7 CE 14.10172
LMU München; Humanmedizin; Klinischer Teil des Studiengangs; Wintersemester …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011
Eine Verpflichtung der Universität, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen, gibt es entgegen der Annahme des Antragstellers nicht (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
- VG Regensburg, 15.03.2021 - RO 1 E HK 20.10093
Humanmedizin, Studiengang, Leistungen, Zulassung, Krankenhaus, Zulassungszahl, …
In der Rechtsprechung des BayVGH ist seit längerer Zeit geklärt, dass zur Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten die sog. "Mitternachtszählung" mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar ist (…vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 09.01.2018 - 7 CE 17.10240 - BeckRS Rn. 11; BayVGH, B.v. 08.10.2018 - 7 CE 18.10011 - BeckRS Rn. 8 ff.;… BayVGH, B.v. 16.09.2019 - 7 CE 19.10044 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 26.7.2016 - 7 CE 16.10126 - BeckRS Rn. 9).Allein die Tatsache, dass sich die Verweildauer der Patienten in den letzten Jahrzehnten verkürzt und sich damit die Zahl der tagesbelegten Betten bei Anwendung der sog. Mitternachtszählung verringert hat, zwingt nicht dazu, die Art der Kapazitätsermittlung gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZV zu ändern (so auch BayVGH, B.v. 08.10.2018 - 7 CE 18.10011 - BeckRS Rn. 9).
Rn. 29 Weiterhin ist, soweit die Antragstellerseite zum Teil die Parameter zur Berechnung der Kapazität als veraltet und nicht mehr sachgerecht erachtet, ergänzend auch auf die Ausführungen des BayVGH im Beschluss vom 08.10.2018 - 7 CE 18.10011 - BeckRS Rn. 9 zu verweisen:.
Rn. 32 Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Kapazitätsermittlung nach § 54 HZV a.F. vgl. überdies: BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris und B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - juris.
Der BayVGH führt in seinem B.v. 08.10.2018 - 7 CE 18.10011 - RN.
Rn. 40 2.5 Soweit teilweise vorgetragen wird, es läge ein Organisationsverschulden der UR vor, weil nicht ausreichend außeruniversitäre Krankenanstalten in der Umgebung von Regensburg für die Ausbildung der klinischen Studenten angeworben worden seien, wird auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes Bezug genommen, BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12:.
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18010
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Klinik - an der LMU
Im Hinblick auf die vollstationären Patienten schlägt der Endbericht (…Nr. 2.4.1, S. 82) vor, die ein-Tages-Patienten und die 24-Stunden-Fälle außer Betracht zu lassen, da sie kaum sinnvoll in einen geplanten Ausbildungsablauf integriert werden könnten; es ist nicht ersichtlich, inwieweit sich damit gegenüber der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gebilligten "Mitternachtszählung" der tagesbelegten Betten (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011- juris Rn. 9) kapazitätsgünstige Abweichungen ergeben.Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an L*U und T.M nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort M. unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen L...U und T.M aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).
Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18077
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
Nach dieser Regelung können Studierende der LMU nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60 v.H. zu 40 v.H. aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12 - zu 441 im Wintersemester 2014/2015 im ersten klinischen Fachsemester an der LMU immatrikulierten Studierenden bei 249 festgesetzten Studienplätzen).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
Aus einer höheren personellen Kapazität ergibt sich kein Anspruch auf eine Anpassung der patientenbezogenen Kapazität; hierbei würde es sich um einen verfassungsrechtlich grundsätzlich gerade nicht begründeten Anspruch auf Errichtung neuer Kapazitäten handeln (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 11;… B. v. 21.8.2018 - 7 CE 18.10002 u.a. - juris Rn. 15).
Die Universitäten sind deshalb kapazitätsrechtlich nicht verpflichtet, bei der Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auch Patienten zu berücksichtigen, die lediglich teilstationär in der Tagesklinik behandelt und am Aufnahmetag wieder entlassen werden (vgl. BayVGH B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn.11;… B.v. 25.9.2017 - 7 CE 17.10229 - juris Rn. 10).
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18079
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
Nach dieser Regelung können Studierende der LMU nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60 v.H. zu 40 v.H. aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12 - zu 441 im Wintersemester 2014/2015 im ersten klinischen Fachsemester an der LMU immatrikulierten Studierenden bei 249 festgesetzten Studienplätzen).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
Aus einer höheren personellen Kapazität ergibt sich kein Anspruch auf eine Anpassung der patientenbezogenen Kapazität; hierbei würde es sich um einen verfassungsrechtlich grundsätzlich gerade nicht begründeten Anspruch auf Errichtung neuer Kapazitäten handeln (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 11;… B. v. 21.8.2018 - 7 CE 18.10002 u.a. - juris Rn. 15).
Die Universitäten sind deshalb kapazitätsrechtlich nicht verpflichtet, bei der Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auch Patienten zu berücksichtigen, die lediglich teilstationär in der Tagesklinik behandelt und am Aufnahmetag wieder entlassen werden (vgl. BayVGH B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn.11;… B.v. 25.9.2017 - 7 CE 17.10229 - juris Rn. 10).
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18014
Einstweilige Anordnung - keine vorläufige Zulassung im Studiengang Humanmedizin …
Aus einer höheren personellen Kapazität ergibt sich kein Anspruch auf eine Anpassung der patientenbezogenen Kapazität; hierbei würde es sich um einen verfassungsrechtlich grundsätzlich gerade nicht begründeten Anspruch auf Errichtung neuer Kapazitäten handeln (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 11;… B. v. 21.8.2018 - 7 CE 18.10002 u.a. - juris Rn. 15).Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).
Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18006
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität
Aus einer höheren personellen Kapazität ergibt sich kein Anspruch auf eine Anpassung der patientenbezogenen Kapazität; hierbei würde es sich um einen verfassungsrechtlich grundsätzlich gerade nicht begründeten Anspruch auf Errichtung neuer Kapazitäten handeln (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 11;… B. v. 21.8.2018 - 7 CE 18.10002 u.a. - juris Rn. 15).Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).
Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18026
Bemessung der Aufnahmekapazität im klinischen Studienabschnitt des Studiums der …
Es ist nicht ersichtlich, inwieweit sich damit gegenüber der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gebilligten "Mitternachtszählung" der tagesbelegten Betten (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011- juris Rn. 9) kapazitätsgünstige Abweichungen ergeben.Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).
Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18001
Zur Ermittlung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität einer Klinik
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV können Studierende der gemeinsamen Vorklinik an LMU und TUM nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in § 58 Abs. 2 Satz 1 HZV genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60% zu 40% zwischen LMU und TUM aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12).
Das geschilderte Vorgehen begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
- VG München, 10.05.2021 - M 3 E 20.18087
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Klinik - an der LMU
Nach dieser Regelung können Studierende der LMU nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort M. unter den in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60 v.H. zu 40 v.H. aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12 - zu 441 im Wintersemester 2014/2015 im ersten klinischen Fachsemester an der LMU immatrikulierten Studierenden bei 249 festgesetzten Studienplätzen).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18094
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
Nach dieser Regelung können Studierende der LMU nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiengangs ihr Studium am Studienort München unter den in der Hochschulzulassungsverordnung genannten Voraussetzungen fortsetzen, auch wenn dies zu einer "Überlast" der Universitäten, die dann im Verhältnis von 60 v.H. zu 40 v.H. aufzuteilen ist, führt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 - juris Rn. 12 - zu 441 im Wintersemester 2014/2015 im ersten klinischen Fachsemester an der LMU immatrikulierten Studierenden bei 249 festgesetzten Studienplätzen).Das geschilderte Vorgehen ist nicht zu beanstanden, da für die Ausschöpfung der Ausbildungskapazität allein maßgebend ist, dass in der Summe beider Vergabetermine die Gesamtzulassungszahl der Studienplätze an Studierende vergeben wird (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 13;… B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 12).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, ist die Universität nicht verpflichtet, zum Zweck der Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität außeruniversitäre Krankenanstalten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu gewinnen (BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 12;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.10172 u.a. - juris Rn. 14).
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18086
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18068
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18089
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18091
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18095
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 10.11.2021 - M 3 E 21.18062
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der TUM …
- VG München, 10.11.2021 - M 3 E 21.18048
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der TUM …
- VGH Bayern, 21.07.2022 - 7 CE 22.10000
Modellstudiengänge der Humanmedizin - Kapazitätsberechnung
- VG München, 03.08.2020 - M 3 E 20.18017
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Klinik) an der TUM und LMU
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18098
Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18099
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik …
- VG München, 04.05.2026 - M 3 E Z 25.10027
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Zahnmedizin, Lx., …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2019 - 13 C 19/19
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten …
- VG Karlsruhe, 14.09.2020 - NC 7 K 6330/19
Lehrverpflichtung des bei einer Privatklinik angestellten ärztlichen Personals; …
- OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 43/21
NC; Humanmedizin 5. FS; patientenbezogene Kapazität
- OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
Humanmedizin; 5. Fachsemester; patientenbezogene Kapazität
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