Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HZV § 35 Abs. 1 S. 1
Anspruch eines Medizinstudenten auf Zulassung für ein höheres Fachsemester - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10349
- VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Auch eine mögliche faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 wäre unter diesen Umständen irrelevant, da keine unzulässige kapazitätsverzerrende "Niveaupflege" vorliegt, solange in die Kapazitätsberechnung kein über dieser Schwelle liegender Curricularnormwert eingeht (so bereits BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris; vgl. B.v. 11.5.2016 - 7 CE 16.10025 - juris). - VGH Bayern, 11.05.2016 - 7 CE 16.10025
Kein Anspruch auf Erhöhung des Curriculareigenanteils entsprechend dem …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Auch eine mögliche faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 wäre unter diesen Umständen irrelevant, da keine unzulässige kapazitätsverzerrende "Niveaupflege" vorliegt, solange in die Kapazitätsberechnung kein über dieser Schwelle liegender Curricularnormwert eingeht (so bereits BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris; vgl. B.v. 11.5.2016 - 7 CE 16.10025 - juris). - VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Eine solche "Mehrfachzählung" wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für das entsprechende Fachsemester vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze "blockieren" würden (…BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 - juris Rn. 16 für das 1. Fachsemester; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 13 für höhere Fachsemester).
- VGH Bayern, 05.08.2015 - 7 CE 15.10118
Universität Würzburg; Humanmedizin (Vorklinik); Wintersemester 2014/2015; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Diesbezüglich hat der Senat aber bereits in seinem - auch von Antragstellerseite zitierten - Beschluss vom 5. August 2015 (7 CE 15.10118) Folgendes ausgeführt:. - VGH Bayern, 25.11.2013 - 7 CE 13.10315
Keine Berücksichtigung des Schwundes bei der patientenbezogenen Kapazität
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Eine solche "Mehrfachzählung" wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für das entsprechende Fachsemester vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze "blockieren" würden (BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 - juris Rn. 16 für das 1. Fachsemester;… B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 13 für höhere Fachsemester). - VG Düsseldorf, 07.12.2017 - 15 Nc 49/17
Humanmedizin Vorklinik Zulassungszahlen Ausbildungskapazität
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Denn im Fall einer Zählung beurlaubter Studierender während ihrer Urlaubszeit im jeweiligen Fachsemester (aufrückend) zum Bestand wird ihre Lehrnachfrage zu einem anderen Zeitpunkt berücksichtigt, als bei ihrer diesbezüglichen "Herausrechnung" (vgl. insoweit auch: VG Düsseldorf, B.v. 7.12.2017 - 15 NC 49/17 - juris). - VGH Bayern, 26.08.2013 - 7 CE 13.10242
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Sie sind auch deshalb nicht gesondert zu berücksichtigen, weil sie das Lehrangebot der Hochschule nicht dauerhaft entlasten, sondern nach Ende ihrer Beurlaubung dieses Lehrangebot weiter nachfragen (BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 12.04.2016 - 7 CE 16.10034
Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012
Überschreitet die Universität mit ihrem tatsächlichen Ausbildungsaufwand den Curricularnormwert, so bleibt dies für die rechnerische Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang ohne Bedeutung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.4.2016 - 7 CE 16.10034 u.a. - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10085
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität …
Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).Rn. 20 Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der von den Antragstellern geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).Die Einhaltung des Curricularnormwerts durch teilweise Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen - hier des Wahlfachanteils - der Vorklinik im Rahmen der Berechnung der Curricularanteile liegt im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums und ist - jedenfalls für sich gesehen - kapazitätsgünstig (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12;… B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10014
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).Die Einhaltung des Curricularnormwerts durch teilweise Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen - hier des Wahlfachanteils - der Vorklinik im Rahmen der Berechnung der Curricularanteile liegt im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums und ist - jedenfalls für sich gesehen - kapazitätsgünstig (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12;… B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10083
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).Rn. 20 Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der vom Antragsteller geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10047
Proportionale Kürzung von Eigen- und Fremdanteil
Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).Rn. 20 Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der von den Antragstellern geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 7 CE 19.10084
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).Rn. 20 Eine faktische Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularnormwerts von 2, 42 führt nicht zu der vom Antragsteller geforderten proportionalen Kürzung, solange in die Kapazitätsberechnung - wie hier - kein über dieser Schwelle liegender Curricularwert eingeht und somit keine unzulässige kapazitätsverzehrende "Niveaupflege" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 11.02.2021 - 7 CE 20.10047
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund des Gebots der …
Sie führt nicht zu der von den Antragstellern geforderten höheren proportionalen Kürzung, da es vorliegend keine Anhaltspunkte für eine kapazitätsschädliche Bestimmung des Curriculareigenanteils gibt und in die Kapazitätsberechnung der UR kein über der Schwelle von 2, 42 liegender Curricularwert eingegangen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).
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