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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.04.2020 - 7 CE 20.10022   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11958
VGH Bayern, 20.04.2020 - 7 CE 20.10022 (https://dejure.org/2020,11958)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2020 - 7 CE 20.10022 (https://dejure.org/2020,11958)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2020 - 7 CE 20.10022 (https://dejure.org/2020,11958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 7 CE 20.10022
    Dagegen widerspräche es dem Grundsatz der Bilanzierungssymmetrie, wenn Lehrangebot und Lehrnachfrage im Studienfach Humanedizin (Vorklinik) einen unterschiedlichen zeitlichen Bezugsrahmen hätten (vgl. VGH BW, B.v. 17.1.2012 - NC 9 S 2775/10 - juris Rn. 24).

    Rn. 10 3. Die von der FAU angesetzten 14 Semesterwochen im Studienfach Humanmedizin (Vorklinik) entsprechen auch den tatsächlichen Verhältnissen im Geltungsbereich des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, d.h. der bei den deutschen Universitäten traditionell üblichen Vorlesungsdauer und dementsprechend in der Regel auch der Ausbildungswirklichkeit an wissenschaftlichen Hochschulen (vgl. VGH BW, B.v. 17.1.2012, a.a.O.).

    Zwar widerspräche eine taggenaue Ermittlung der tatsächlichen Vorlesungsdauer der auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell beruhenden Kapazitätsberechnung (vgl. VGH BW, B.v. 17.1.2012, a.a.O.), jedoch kann der von den Antragstellern angestellten Berechnung, nur volle Wochen im Hinblick auf den Wortlaut von § 2 Abs. 1 Satz 2 LUFV zu berücksichtigen, schon deshalb nicht gefolgt werden, da Zweck der Verordnung nicht die Regelung der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals ist und die Verordnung im Übrigen auch nicht von vorlesungsfreien "Wochen" sondern von "Unterbrechung" der Vorlesungszeit spricht.

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 7 CE 20.10022
    Rn. 8 1. Die Kapazitätsberechnung beruht auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, dem jeweils typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt werden, was den Anforderungen des Kapazitätserschöpfungsgebots genügt (vgl. BVerfG, B.v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. - BVerfGE 66, 155).
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 7 CE 13.10053

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines weiteren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 7 CE 20.10022
    Zur Länge der Vorlesungszeit äußert sich die Lehrverordnung nicht und ist dabei im Übrigen auch ohne Belang (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 7 CE 13.10053 u.a. - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 26.03.2026 - AN 2 E 25.10020

    Zulassung zum 1. Fachsemester des Studiums Humanmedizin (vorklinischer …

    Nach alldem ist jedenfalls unter Berücksichtigung überschlägiger Durchschnittswerte im Rahmen einer zur Vereinfachung notwendigen pauschalierten Auslegung sowohl von einer durchschnittlich zweiwöchigen Unterbrechung der Vorlesungszeit über die "Weihnachtsferien" als auch durchschnittlich von einer weiteren einwöchigen Unterbrechung im Sinne der Vorlesungstage Montag bis Freitag auszugehen (so auch, allerdings unmittelbar zur UniVorlZV, BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 7 CE 20.10022 - BeckRS 2020, 9638 Rn. 10).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10075

    Außerkapazitäre und innerkapazitäre Voraussetzungen zur Ermittlung von …

    Nach alledem ist jedenfalls unter Berücksichtigung überschlägiger Durchschnittswerte im Rahmen einer zur Vereinfachung notwendigen Pauschalierung sowohl von einer durchschnittlich zweiwöchigen Unterbrechung der Vorlesungszeit über die "Weihnachtsferien" als auch durchschnittlich von einer weiteren einwöchigen Unterbrechung im Sinne der Vorlesungstage Montag bis Freitag auszugehen (so auch BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 7 CE 20.10022 - BeckRS 2020, 9638 Rn. 10).
  • VG Ansbach, 26.03.2026 - AN 2 E 25.10024

    Zulassung zum 1. Fachsemester des Studiums Humanmedizin (vorklinischer …

    Nach alldem ist jedenfalls unter Berücksichtigung überschlägiger Durchschnittswerte im Rahmen einer zur Vereinfachung notwendigen pauschalierten Auslegung sowohl von einer durchschnittlich zweiwöchigen Unterbrechung der Vorlesungszeit über die "Weihnachtsferien" als auch durchschnittlich von einer weiteren einwöchigen Unterbrechung im Sinne der Vorlesungstage Montag bis Freitag auszugehen (so auch, allerdings unmittelbar zur UniVorlZV, BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 7 CE 20.10022 - BeckRS 2020, 9638 Rn. 10).
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